Kultusminister Andreas Stoch wandte sich Mitte Oktober an alle Lehrkräfte des Landes im Ruhestand. „Sofern Sie es mit Ihrer Lebensplanung in Einklang bringen können, würde ich mich über Ihre Bereitschaft freuen, Unterricht in Vorbereitungs- bzw. VABO-Klassen oder zur Vertretung zu übernehmen“, schrieb der Minister.
Der Schulverwaltung fehlen Lehrkräfte. Ruheständler/innen werden nun gebeten, sich kurzfristig und unbürokratisch zu melden.
Die GEW zeigt Verständnis für die Aktion. In der aktuellen Situation, in der es schwer abzuschätzen ist, wie viele Kinder- und Jugendliche tatsächlich in den nächsten Wochen und Monaten in den Schulen sein werden, kann die Rückholaktion von Lehrkräften im Ruhestand eine Möglichkeit sein, die Bedarfe kurzfristig zu decken. Im Moment ist nicht nur unklar, wie viele Lehrkräfte gebraucht werden, es ist auch schwer zu planen, in welchen Regionen, in welchen Schularten und zu welchem Zeitpunkt weitere Lehrkräfte gebraucht werden. Allerdings sollte das Kultusministerium zuerst Lehrkräfte ohne Anstellung suchen. Auch die Zuverdienstregel für Ruheständler/innen sollte so ausgeweitet werden, dass die freiwilligen Rückkehrer/innen mehr Stunden als bisher unterrichten können.
Wer einspringen möchte, sollte außerdem ein paar Dinge beachten:
Als Pensionär/in wieder zu unterrichten, ist nur begrenzt möglich: Pensionierte Lehrer/innen dürfen nur wenige Stunden arbeiten, ungefähr sieben Stunden pro Woche. Beamt/innen bekommen ihren Zuverdienst auf die Pension angerechnet. Sie dürfen nicht mehr verdienen als die Differenz zwischen der Pension und dem früheren Gehalt, im Regelfall sind das knapp 30 Prozent.
Ehrenamtliche Tätigkeit bis 2.400 Euro im Jahr sind steuerfrei. Mehrere Ehrenämter werden addiert.
Mehr Hinweise sind in den Infoblättern für Pensionär/innen und Rentener/innen rechts zu finden.