Hauptpersonalrat
Personalräte handeln mit Kultusministerium Verbesserungen für Lehrkräfte aus
Sowohl bei Neuregelungen, die sich auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeit der Lehrer*innen auswirken, als auch bei Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Lehrkräfteeinstellung gilt: Hauptpersonalräte können die Zukunft mitgestalten.
Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt die Interessen der Beschäftigten an Schulen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium). Auf der Ebene des Kultusministeriums gibt es Hauptpersonalräte für berufliche Schulen, für Gymnasien, für den Bereich Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) sowie den Hauptpersonalrat außerschulischer Bereich.
Am Beispiel des Hauptpersonalrats für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden einige Themenschwerpunkte vorgestellt, die einen Einblick in die vielfältige und komplexe Arbeit des HPR ermöglichen.
Der HPR GHWRGS besteht aus 19 Mitgliedern, wobei die GEW mit 14 Sitzen die Mehrheit einnimmt. In wöchentlichen Sitzungen beschließt der Hauptpersonalrat die Vorgänge, die ihm vom Kultusministerium zur Beteiligung vorgelegt werden, sowie die schriftlichen Eingänge, die ihn aus den Kollegien oder aus den Personalvertretungen der Bezirke (Bezirkspersonalrat GHWRGS beim Regierungspräsidium) oder der örtlichen Ebene (Personalrat GHWRGS am Staatlichen Schulamt) erreichen. Der Vorstand, bestehend aus Beamtenvertretung (Vorsitz), Arbeitnehmervertretung (stellvertretender Vorsitz) und derzeit drei Vorstandsmitgliedern, bereitet die Sitzungen vor, nach und führt den gesamten Schriftverkehr.
Neue Regelungen müssen mit dem HPR abgestimmt werden
Ein Schwerpunkt ist die Auseinandersetzung mit der Einführung oder Veränderung von
- Verwaltungsvorschriften,
- für die Schulen relevante Rechtsverordnungen,
- neuen Konzeptionen und
- Rahmendienstvereinbarungen,
die sich auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeit der Lehrkräfte auswirken und/oder diese regeln. Diese werden dem HPR vorgelegt und auf dessen Wunsch hin auch in den Sitzungen mit den zuständigen Referentinnen und Referenten aus dem Kultusministerium (KM) erörtert.
Die Personalräte werden auch beteiligt, wenn es um Schulschließungen oder Gründung von Schulen geht, sowie bei Versetzungen oder Abordnungen von Kolleginnen und Kollegen in die Schulverwaltung.
Darüber hinaus führt der Hauptpersonalrat GHWRGS viele Gespräche mit der Amtsspitze und den Referent*innen, bei denen er einerseits über geplante Maßnahmen des KM informiert wird und andererseits auch Anregungen geben kann, wo der HPR Problemfelder in seinem Schulbereich sieht.
Hauptpersonalräte haben vielfältige Aufgabengebiete
Für folgende Aufgabengebiete sind die Personalräte im HPR zuständig:
- Fragen der Lehrkräftefortbildung auf Landesebene: Das sind beispielsweise Akademiefortbildungen, landesweite Tagungen und Qualifizierung von Fachberater*innen (zum Beispiel Multimediaberater*innen). An den Planungssitzungen des ZSL zu diesen Angeboten nimmt der Hauptpersonalrat teil und kann sich mit Vorschlägen zu aus seiner Sicht notwendigen Themen einbringen. Ebenso werden ihm die Anmeldezahlen und die Teilnehmerlisten bei überbuchten Fortbildungen vorgelegt, so dass er darauf achten kann, dass die Plätze gerecht auf die vier Regierungsbezirke und auf die Schularten verteilt werden. Dies besprechen die Personalräte in jeder Sitzung. Die GEW-Personalräte setzen sich im HPR dafür ein, dass Fortbildungen nicht am Wochenende oder in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, um hier nicht eine höhere Arbeitsbelastung bei den Lehrkräften zu schaffen.
- Einführung von Qualifizierungsmaßnahmen: Hier hat den HPR in den vergangenen Jahren vor allem der Horizontale Laufbahnwechsel und die Qualifizierung der Gymnasiallehrkräfte für das Grundschullehramt beschäftigt. Es war ein langwieriger Prozess, bis das Konzept, mit allen Neuerungen, auf den Weg gebracht wurde. Als Personalvertretung haben sich die Personalräte dafür stark gemacht, dass die Anforderungen und Hürden für die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen möglichst gering gehalten werden.
- Lehrkräfteeinstellung: Mitglieder des Hauptpersonalrats GHWRGS sind bei den Einstellungssitzungen der einzelnen Schularten vertreten und achten hier darauf, dass die mit dem Kultusministerium vereinbarten Kriterien eingehalten werden. Das Kultusministerium verhandelt mit den Personalräten in regelmäßigen Abständen, welche Einstellungsverfahren es geben soll und in welchem Zeitraum diese stattfinden.
- Ländertauschverfahren: Anträge auf eine Versetzung in ein anderes Bundesland werden zwischen den Kultusministerien der Länder verhandelt und entschieden. Daher ist hier, im Gegensatz zu allen anderen Versetzungen im schulischen Bereich, der Hauptpersonalrat GHWRGS zuständig. Die Personalräte beraten die Kolleginnen und Kollegen, die ihren Antrag mit der Bitte um Unterstützung zusenden und besprechen in Erörterungen mit dem Kultusministerium vor allem die sozial dringlichsten Fälle. Aufgabe des HPR ist auch hier, darauf zu achten, dass die vereinbarten Kriterien eingehalten werden.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Der Hauptpersonalrat GHWRGS hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen angeregt, die dazu geführt haben, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) und Präventionsangebote an Schulen und für Kolleg*innen gesetzlich und in Rahmendienstvereinbarungen verankert und geregelt wurden. Die Personalräte tagen regelmäßig mit dem Kultusministerium, dem betriebsärztlichen Dienst und den Fachkräften für Arbeitssicherheit, um aktuelle Maßnahmen und deren Umsetzung zu besprechen. Es ist ein Erfolg des HPR, dass inzwischen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (zum Beispiel die Lastenhandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung) auch im Schulbereich zunehmend geregelt umgesetzt werden. Daneben hat der Hauptpersonalrat bei folgenden Vereinbarungen mitgewirkt: bei der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bei der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, bei der Verwaltungsvorschrift zum Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten BW, bei der Rahmendienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement BW und bei der Rahmendienstvereinbarung-Sucht BW.
- Datenschutz und Digitalisierung: Die Personalräte des HPR GHWRGS haben durch den Abschluss der Rahmendienstvereinbarungen zur Verarbeitung von Personaldaten an Schulen, in der Schulverwaltung und zur Nutzung von Kommunikations- und Informationsplattformen klare Regelungen erreicht. Die GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat hat auch dazu beigetragen, dass es nicht zu einer weiteren Entgrenzung der Arbeitszeit kommt. Darüber hinaus haben die Personalräte bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung immer wieder kritische Anregungen gegeben und darauf gedrängt, die Belastung an den Schulen so gering wie möglich zu halten. Auch bei den weiteren Digitalisierungs-Projekten des Kultusministeriums (zum Beispiel LFB-Online) wird der HPR bei den Veranstaltungen und Beratungen im KM eingeladen und ist somit im regelmäßigen Austausch. Aktuell warten die Personalräte auf die neue Verwaltungsvorschrift zum Führen von Klassen und Kurstagebüchern, die den Kolleginnen und Kollegen hoffentlich die bisher auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung und des novellierten Landesdatenschutzgesetzes fehlende Handlungssicherheit beim Einsatz sogenannter Elektronischer Tagebücher gibt.
- Beschäftigte im Arbeitnehmerverhältnis: Der Hauptpersonalrat erhält im Stufenverfahren von den Bezirkspersonalräten umstrittene Eingruppierungen und Stufenzuordnungen von Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis. Über die Einigungsstelle versucht der HPR, hierzu Entscheidungen im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer herbeizuführen. Für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten ist jährlich der Ferienüberhang für die die wöchentliche Arbeitszeit zu berechnen. Die Personalräte überwachen und korrigieren gegebenenfalls diese Berechnungen.
Beratungen für einzelne Beschäftigte bieten die Personalräte GHWRGS bei den Staatlichen Schulämtern vor Ort an. Zu beachten ist jedoch, dass kein Personalrat zu einer Rechtsberatung befugt ist und diese auch nicht verantwortlich leisten kann. Zur rechtlichen Beratung wenden sich beispielsweise GEW-Mitglieder an die zuständige GEW-Bezirksgeschäftsstelle oder GEW-Bezirksrechtsschutzstelle.