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Promotionsstipendien: Landesgraduiertenförderung wird um zwei Millionen gekürzt

Die Mittel für die Graduiertenförderung werden im Doppelhaushalt 2018/19 um zwei Millionen Euro gekürzt. Für Doktorand/innen bedeutet dies, dass jedes zehnte Stipendium wegfallen wird. Die GEW fordert, die Kürzungen zurückzunehmen.

Wie im gesamten Bildungsbereich soll auch das Wissenschaftsministerium (MWK) seinen Anteil beisteuern, die gesetzlich verankerte Schuldenbremse einzuhalten – und das trotz der Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro. Der auf den Wissenschafts- und Kunstbereich entfallende strukturelle Konsolidierungsbedarf betrug im Jahr 2017 48 Millionen Euro und weitere 46 Millionen Euro folgen ab diesem Jahr.

Aus diesem Grund wurden Studiengebühren für Nicht-EU Studierende und fürs Zweitstudium eingeführt. Die Rechnung ging nicht auf: die Einnahmen durch die Studiengebühren sind bei rückläufigen Bewerbungszahlen nicht so hoch wie erwartet, sodass jetzt eine Kürzung der Landesgraduiertenförderung aushelfen muss.

Bislang standen den Doktorand/innen 7,1 Millionen Euro für Stipendien zur Verfügung. Um zwei Millionen Euro werden im Doppelhaushalt 2018/19 die Mittel für die Graduiertenförderung gekürzt – zunächst im Jahr 2018 auf 5,8 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 5,1 Millionen Euro. Für Doktorand/innen bedeutet diese Kürzung, dass jedes zehnte Stipendium bei insgesamt 560 Promovierenden an 28 Graduiertenkollegs in Baden-Württemberg wegfallen wird.

Die GEW fordert das MWK auf, die Kürzungen bei der Landesgraduiertenförderung zurückzunehmen. Sie unterstützt die Onlinepetition „Für den Erhalt der Promotionsstipendien aus den Mitteln der Landesgraduiertenförderung“ und das Protestschreiben der Doktorand/innenkonvente. Zudem initiierte die GEW eine kleine Anfrage im Landtag zu diesem Thema über die SPD-Fraktion.

Bereits erteilte Stipendien bleiben bestehen

Für Doktorand/innen hat das MWK in der Vergangenheit einige gute Reformen und Qualitätssicherungs- und Partizipationsmaßnahmen umgesetzt: die verpflichtende Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand/in und Doktormutter/Doktorvater, die Doktorandenkonvente, sowie mit der aktuellen Novelle des Landeshochschulgesetzes den neu eingeführten und bundesweit einmaligen Status der Doktorand/innen. Das Wissenschaftsministerium versichert, dass für die bereits laufenden Förderungen Bestandschutz gelte und man nicht befürchten müsse, dass bereits erteilte Stipendien vorzeitig beendet werden.

Von der Graduiertenförderung profitieren vor allem Doktorand/innen der Geisteswissenschaften und der kleinen Fächer, denn Stipendien für den Bereich MINT kommen aus der Wirtschaft und Industrie. Ohne Forschungsvorhaben auf allen Gebieten der Wissenschaft, auch in den Geisteswissenschaften, ist langfristig weder im Bereich von Forschung und Lehre noch in der Wirtschaft Fortschritt und die Sicherung von Qualität denkbar.