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Ressourcenzuweisung bei Inklusion unklar

Wenn Lehrkräfte inklusiv ziel- bzw. methodendifferent unterrichten sollen, sind sie auf die Unterstützung von Sonderpädagogen angewiesen. In den Eckpunkten zur Schulgesetzänderung für Inklusion sind dafür keine einheitlichen Regelungen vorgesehen. Auf verbindliche Grundlagen für die Ressourcenzuweisung kann aber nach Ansicht der GEW nicht verzichtet werden.

Das Kultusministerium (KM) möchte in den kommenden Jahren zusätzliche Lehrerdeputate bereitstellen und für die Inklusion über die staatlichen Schulämter zuweisen. Das ist gut so. Weil die Auswirkungen einer Behinderung auf das schulische Lernen sehr unterschiedlich seien, will das KM bei der Ressourcenzuweisung aber auf einheitliche Parameter im Organisationserlass verzichten. Stattdessen werden Ressourcen für die Inklusion pauschal bereitgestellt. Das lehnt die GEW ab. Im Gespräch mit der Stabsstelle Inklusion des KMs erklärte Doro Moritz Ende 2014: „Gerade im Aufbau eines Unterstützungssystems können Unsicherheiten und Vorbehalte nur mit Ressourcensicherheit abgebaut werden.“

Die pauschale Festlegung begrenzt die Ressourcen aufgrund von Erwägungen, die nichts mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun haben. Als Begründung muss herhalten, dass es zu wenige Sonderschullehrkräfte gebe.

Dass es im Förderschwerpunkt „Lernen“ einen deutlichen Rückgang bei den Lehramtsanwärter/innen gibt, hat vermutlich etwas mit der Unsicherheit zu tun, die durch die Inklusion spürbar ist. Wenn es in einem Bereich zu wenige Arbeitskräfte gibt, sollte man diese Arbeitsplätze attraktiver gestalten. Ohne transparente Regelungen passiert das Gegenteil: Es bleibt unklar, wie z.B. das angestrebte Zwei-Pädagogen-Prinzip umgesetzt werden soll oder wie der Arbeitsplatz der Sonderpädagog/innen in der Inklusion aussehen wird.

Die Ausstattung von inklusiven Angeboten darf nicht vom Lehrkräftemarkt, dem Ermessen einzelner Schulämter oder dem Bedarf an inklusiven Angeboten abhängig sein. Sonst entsteht große Unzufriedenheit und viele Kollegen/innen an der allgemeinen Schule fühlen sich überfordert.

Das KM möchte vergleichbare Angebote an Sonderschulen und der allgemeinen Schule. Wie soll die Vergleichbarkeit sichergestellt werden, wenn in den Sonderschulen feste Parameter im Organisationserlass eine Grundausstattung vorsehen, in den inklusiven Angeboten aber eine begrenzte Anzahl von Lehrerstunden dem Ermessen der Schulämter unterliegen? Es braucht eine verlässliche Grundausstattung von inklusiven Angeboten in der allgemeinen Schule, mit der das Zwei-Pädagogen-Prinzip befriedigend umgesetzt werden kann. In den Vorschlägen der GEW für die Rahmenbedingungen ist berücksichtigt, dass Kinder, die ziel- bzw. methodendifferent unterrichtet werden müssen, in den meisten Unterrichtsstunden besondere Unterstützung brauchen. Auch der Aufbau einer echten effektiven Teamarbeit erfordert ein Mindestmaß an gemeinsamen Unterrichtsstunden.

Wenn Inklusion gelingen soll, muss man in Kauf nehmen, dass die Kosten sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berechnen und nicht begrenzen lassen. Es geht schließlich um die Einlösung eines Menschenrechts.