Vor einem Jahr beschloss die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg, trotz heftigen Widerstandes, die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU Studierende in Höhe von 1.500 Euro sowie Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester.
Gegenüber dem Wintersemester 2016/17 sank die Anzahl der Nicht-EU-Studienanfänger/innen um 21 Prozent von 7.700 auf 6.080. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind die Zahlen von Nicht-EU-Studierenden hingegen angestiegen.
Die Bildungsgewerkschaft fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, das diskriminierende Gesetz endlich zurückzunehmen. Ein Jahr Studiengebühren hat zur Konsequenz, dass vielen internationalen Studierenden ein Studium in Baden-Württemberg verwehrt bleibt.
Damit die Hochschulen zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt beitragen können, ist der wissenschaftliche Austausch auf internationaler Ebene – in Forschung und Lehre – zentral. Wer Internationalisierung fordert, kann nicht gleichzeitig Gebühren von Studierenden aus anderen Ländern verlangen.
In Zeiten des aufkeimenden Rechtspopulismus ist diese „Hochschul-Maut“ für internationale Studierende auch politisch gefährlich. Stipendienprogramme und Härtefallregelungen mögen die negativen Auswirkungen vielleicht minimal abmildern, können sie aber keineswegs kompensieren. Die durch Studienbeiträge generierten Einnahmen stehen jedenfalls – ganz abgesehen von dem von den Hochschulen zu leistenden Verwaltungsaufwand – in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu befürchtenden Schäden.
Die Bildungsgewerkschaft GEW stellt sich in aller Deutlichkeit gegen jede Form von Studiengebühren und unterstützt, dass betroffene Studierende bereits im August 2017 Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart eingereicht haben und Mitte Mai gegen die Studiengebühren eine Landesverfassungsbeschwerde eingereicht wurde.