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Rüstungsforschung: Zivilklausel mit mehr Biss

Nach den Enthüllungen über die US-Militärforschung an Hochschulen und Forschungsein-richtungen in Deutschland kommentiert Verteidigungsminister Thomas de Maizière, für das Militär zu forschen sei „nicht kritikwürdig, sondern lobenswert“. Die GEW sieht das anders.

In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Projekte, die sich ein Lob von de Maiziéres verdienen. Allein das US-Militär finanzierte, wie jetzt öffentlich wurde, Forschungsprojekte an mehreren Universitäten, darunter Heidelberg, Karlsruhe, Ulm und Freiburg. Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie das Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik in Freiburg und baden-württembergische Max-Planck-Institute bekamen Drittmittel. Auftraggeber: das amerikanischen Militär. Brisant in der Auflistung von US-Militärforschung ist die Carl-Zeiss-Stiftung. Die deutsche Stiftung erhielt vom amerikanischen Verteidigungsministerium von 2000 und 2008 etwa einer Millionen US-Dollar. Wie der SWR meldete habe die Zeiss-Stiftung keine Erkenntnisse wofür diese Mittel genutzt wurden. Die Geschäftsstelle der Stiftung liegt in der Stuttgarter Königstraße 46, genauer gesagt im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die Vorsitzende der Stiftungsverwaltung ist die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Als Bauer in der SWR-Landesschau vom 25. November auf die US-Rüstungsforschung angesprochen wird, spielt sie diese herunter. Die Zivilklausel, also eine Verpflichtung, das an Hochschulen ausschließlich für friedliche und nicht-militärische Zwecke geforscht und gelehrt wird, nennt Bauer einen „zahnlosen Tiger“. Als Alternative dazu verweist sie lieber auf eine mit dem neu erarbeiteten Landeshochschulgesetz umzusetzende Transparenz: „Transparenz ist der bessere Weg als Verbote“.

Ein Blick in den Entwurf für das Dritte Hochschulrechtsänderungsgesetz zeigt, dass hier ein erster wichtiger Schritt gegangen wird. Auskunftsverweigerungsrechte für Drittmittelgeber/innen bezüglich ihrer Geschäftsgeheimnisse bleiben jedoch bestehen und werden die Transparenzforderung schwierig machen. Von diesem Recht macht auch die Zeiss-Stiftung gebrauch. Die Verpflichtung für eine friedliche und zivile Orientierung für die Hochschulen fehlt im Gesetzänderungsentwurf ebenso, wie Kontroll- oder Ethikkommissionen, die dem vermeintlich zahnlosen Tiger Zivilklausel mehr Biss verleihen könnten. Das dies möglich ist, zeigen die Regierungen in Nordrhein-Westfalen (Hochschulen sind „friedlichen Zielen verpflichtet“) oder Brandenburg (keine Zivilklausel, aber Ethikkommissionen) mit ihren Änderungsentwürfen der Landeshochschulgesetze.

Bauer behauptet zudem, dass eine Zivilklausel in den Landeshochschulgesetzen die Forschungsfreiheit in einer unzulässigen Art einschränke. Ein bereits 2009 durch die Hans-Böckler-Stiftung beauftragtes Gutachten von Erhard Denninger sieht keine Unvereinbarkeit von Zivilklausel und Forschungsfreiheit. Denninger betont, dass die mit der Zivilklausel vorangebrachte „‘Friedens-Finalität‘ ein zentral wichtiges und normativ hochrangiges Element der Organisation und Funktionen staatlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland [sei].“  Dagegen bringt argumentiert Bauer , das veröffentlichte Forschungsergebnisse zivil und militärisch genutzt werden können („dual use“), also auch einen gesellschaftlichen Zweck erfüllen. Das Dual-Use-Argument entbindet jedoch Forschende jeglicher ethischer Reflexion und Verantwortung, schlimmer noch, es unterstellt, dass die Forschenden nicht wissen, dass ihre durch das Militär oder Rüstungsindustrie finanzierte Forschung auch zur Kriegsvorbereitung oder -führung dient. Genau solche Fragen sollten – auch mit Studierenden besetzten – Ethikkommission vor Ort entscheiden werden.

Auf dem Gewerkschaftstag diesen Jahres sprach sich die GEW „für Zivilklauseln in Satzungen und Leitbildern aller Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie in den Landeshochschulgesetzen“ aus. Die GEW fordert ebenfalls „die Einrichtung von durch die Hochschulsenate zu wählenden Kontrollgremien für die Einhaltung der Zivilklauseln“.

Mehr:

Ausführliche Nachrichten und Dokumentation zu den Kämpfen für die Zivilklausel

www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf

GEW Gewerkschaftstagbeschluss 3.46

www.gew.de/Binaries/Binary106155/3-46_1075_Beschluss.pdf

Argumente zum Thema Zivilklausel der Uni Konstanz:

cms.uni-konstanz.de/zivilklausel/argumente/

Lernen für den Frieden

www.lernenfuerdenfrieden.de/index.htm