Die Kultusministerin will sich über die beschlossenen Reformprojekte hinwegsetzen, weil kein Geld da sei. Ein Bundesland, das deutlich weniger als der OECD-Durchschnitt in Bildung investiert, muss sich über schlechte Ergebnisse bei Vergleichsstudien nicht wundern. Die Unterrichtsversorgung ist so schlecht wie schon lange nicht mehr. Es herrscht Lehrermangel. Zehn Prozent der Stellen konnten in diesem Schuljahr nicht besetzt werden. Stellenstreichungen sind ein verheerendes Signal an potenzielle Lehramtsstudierende, denn sie verschlechtern die Arbeitsbedingungen.
Die grün-schwarze Landesregierung erhebt die Einhaltung der Schuldenbremse zum zentralen Ziel ihrer Politik und will sie sogar in der Landesverfassung verankern. Die Entwicklung im Bundeshaushalt macht jedoch deutlich, dass die Schuldenbremse alles andere als ein Erfolgsmodell ist.
Die öffentlichen Finanzen in Deutschland stehen derzeit erstaunlich gut da. Seit 2010 haben Bund, Länder und Gemeinden in der Summe ihre Haushaltsdefizite erheblich zurückgefahren. 2015 kam der Bundeshaushalt zum zweiten Mal ohne neue Schulden aus, dies ist seit den Siebziger Jahren nicht mehr vorgekommen.
Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes ist jedoch vor allem das Ergebnis der guten Wirtschaftslage, d.h. der gestiegenen Beschäftigung und der Lohnerhöhungen, die die Gewerkschaften durchgesetzt haben. Sie resultiert nicht aus Haushaltskürzungen. Die Staatsfinanzen haben sich nicht wegen, sondern trotz der Schuldenbremse erholt. Das Beste, das man deshalb über die Schuldenbremse sagen kann, ist: Sie hat bisher nicht geschadet. Bei schwächerer Wirtschaftsentwicklung hätte die Schuldenbremse einen Abschwung zusätzlich verschärft.
Dies unterstreicht die Position der GEW: Die Schuldenbremse ist ein untaugliches Instrument für eine verantwortliche Finanz- und Haushaltspolitik. Bund und Länder sollten sich endlich davon verabschieden.
Einnahmen erhöhen, statt Ausgaben kürzen
Der richtige Weg wäre gewesen, eine echte Reform der Erbschaftsteuer vorzunehmen. Für die GEW gilt die kürzlich verabschiedete Erbschaftssteuer-Reform als Lobbyerfolg einer kleinen Gruppe von Unternehmen, die gezielt irrationale Ängste vor wirtschaftlichen Nachteilen schürt. Die GEW hat ein eigenes Steuerkonzept vorgelegt. Das sieht vor: Eine progressive Besteuerung mit einem Steuersatz von 30 Prozent bei nahen Verwandten und 50 Prozent bei Nicht-Verwandten für Erbschaften ab zehn Millionen Euro. Ein Abzug von angemessenen Freibeträgen soll die steuerfreie Vererbung von normalem Familienvermögen sicherstellen. Angestrebt werden Mehreinnahmen von sechs Milliarden Euro. So würde sich das jährliche Erbschaftsteueraufkommen bundesweit auf insgesamt zehn Milliarden Euro belaufen. Baden-Württemberg hat 2015 rund 850 Millionen Euro an Erbschaftssteuer eingenommen. Eine Verdopplung der Einnahmen entspricht in etwa dem Kürzungsziel, das die Finanzministerin für den Haushalt 2017 vorgegeben hat.