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Änderung des Einschulungsstichtages

Schnellschuss mit Folgen – vor allem für Kita-Fachkräfte

Das Land plant, den Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 30. Juni zu verlegen. Die neue Regelung soll bereits ab dem Schuljahr 2020/21 greifen. Kultusministerin Susanne Eisenmann hat den Vorstoß allerdings nicht durchdacht.

Anfang Juli haben sich der Bildungsausschuss des Landtags und Kultusministerin Eisenmann für die Verlegung des Einschulungsstichtages vom 30. September auf den 30. Juni ausgesprochen. Die neue Regelung soll bereits ab dem Schuljahr 2020/21 greifen. Durchdacht ist der Vorstoß nicht. Ende August musste Eisenmann zurückrudern!

Susanne Eisenmann folgt mit der Stichtagsverschiebung der Forderung einer Elterninitiative, deren Online-Petition „Stoppt die Früheinschulung in Baden-Württemberg“ über 21.500 Unterstützer/innen gefunden hat. Der Bildungsausschuss des Landtages und die Kultusministerin haben sich über die Folgen allerdings keine Gedanken gemacht.

Geschuldet ist der Schnellschuss wohl der herannahenden Landtagswahl und weil Eisenmann als Spitzenkandidatin antritt: Sie übernimmt die Forderungen der Elterninitiative, weil es populär ist und das Kultusministerium nichts kostet. Im März erklärte das Kultusministerium: „Mit Blick auf die beantragte Regelung wären keine gravierenden finanziellen und organisatorischen Auswirkungen zu erwarten, zumal die Regelung für den Großteil der Kinder keine bedeutsamen Änderungen mit sich bringen würde.“ (Landtagsdrucksache 16/5962) Dass es aber für Kommunen und Kitas völlig anders aussieht, wurde offensichtlich ausgeblendet.

Bedarf an Kita-Plätzen erhöht sich

Die Vorverlegung des Einschulungsstichtages bedeutet, dass bis zu 25 Prozent eines Jahrganges später eingeschult werden können. Der Städte- und Gemeindetag rechnet zum Schuljahr 2020/21 mit circa 25.000 Kindern. Selbst wenn man davon die rund 6.000 Kinder abzieht, die auch mit der bestehenden Regelung später eingeschult werden, können immer noch bis zu 20.000 Kinder ein Jahr länger in der Kita bleiben. Dafür müssen zusätzliche Plätze bereitgestellt werden und dies mit einer Vorlaufzeit von nur einem Jahr!

Wie dies geleistet werden soll, hat bislang niemand beantwortet. Bereits heute gibt es in vielen Kommunen einen erheblichen Mangel an Kita-Plätzen. Der Bund hat 1996 den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beschlossen, 2013 folgte der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren. Gleichzeitig wird – entsprechend dem Elternwunsch – die Ganztagesbetreuung systematisch ausgebaut. Darüber hinaus ist die Geburtenrate in Baden-Württemberg in den vergangenen vier Jahren wieder erheblich gestiegen. Auch dies erhöht den Bedarf an Kita-Plätzen.

Der Engpass besteht dabei vor allem beim Personal, trotz massivem Ausbau. Baden-Württemberg hat die Ausbildungskapazitäten für Erzieher/innen zwischen 2007 und 2017 um mehr als 60 Prozent gesteigert. Allein zwischen 2006 und 2018 hat sich die Zahl des pädagogischen Personals in Kitas von 46.355 auf 92.432 erhöht. Zudem wird die Ausbildungskapazität derzeit weiter ausgebaut: Bis 2022 sollen – gefördert auch durch den Bund – weitere Plätze in der praxisintegrierten Erzieher/innenausbildung geschaffen werden.

Das eigentliche Problem hat sich in erster Linie auf mangelnde Bewerber/innen verschoben. Diese Zahl lässt sich nicht beliebig erhöhen, vor allem wenn es gleichzeitig in Industrie und Handwerk einen massiven Fachkräftemangel gibt.

Absenkung von Standards ist die Folge

Vertreter/innen der Elterninitiative, die die Vorverlegung des Einschulungsstichtags gefordert haben, erklären nun, die Kommunen sollten aufhören zu jammern und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Diese „Lösungsmöglichkeiten“ sind jedoch längst zugange: Baden-Württemberg hat 2013 den Fachkräftekatalog für die Kitas aufgeweicht. Mittlerweile besitzen neun Prozent der Beschäftigten keine originäre Fachausbildung mehr. Im bundesweiten Vergleich ist dies ein Spitzenwert.

Darüber hinaus fordert die Referentin für frühkindliche Bildung und Betreuung des Gemeindetages, Julia Braune, eine Erhöhung der Gruppengröße. Sie sagte: „Aber vor allem braucht es eines: den Mut zuzugeben, dass wir den Rechtsanspruch ohne eine Absenkung der Standards nicht sicherstellen können.“

Man mag über die pädagogische Sinnhaftigkeit eines vorgezogenen Einschulungsstichtages geteilter Meinung sein. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung. Eine Absenkung von Qualitätsstandards, eine Erhöhung der Gruppengrößen und weitere Abstriche bei der Qualifikation des Personals sind in keinem Fall pädagogisch sinnvoll und gehen zu Lasten der Kinder und der Beschäftigten.

Die GEW forderte die Kultusministerin auf, den Schnellschuss genauso schnell wieder zurückzunehmen. Eine Vorverlegung des Einschulungsstichtags gehe nur stufenweise und nur mit einem zeitlichen Vorlauf für Kommunen und Einrichtungen. Ende August wurde nun bekannt, dass Eisenmann sich mit den Kommunen auf eine schrittweise Verlegung des Einschulungsstichtages geeinigt hat. Begründung: man habe im Ministerium nicht bedacht, dass bei einer späteren Einschulung mehr Kinder länger in den Kitas betreut werden müssen.

Wobei es den „richtigen“ Einschulungsstichtag gar nicht gibt. Bis zum Schuljahr 2004/2005 galt der 30. Juni als Stichtag. Da im Jahr 2004 zwölf Prozent der Eltern ihre „Sommerkinder“ vorzeitig einschulten, wurde der Stichtag über drei Jahre verteilt auf den 30. September zurückverlegt. Damit wurde der Trend zur Früheinschulung gestoppt. Sinnvoller wäre es über eine flexible Einschulung und einen zweiten Einschulungstermin im Frühjahr nachzudenken. Damit könnte der Zeitpunkt der Einschulung noch stärker an den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes angepasst werden.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23