Den Beschäftigten in der Schul- und Kultusverwaltung geht die Orientierung verloren. Der Umbau der Institutionen, Stellenabbau, Rückführung von Abordnungen, ein Beurteilungssystem mit Richtwerten und ein Klima des Misstrauens tragen zu massivem Vertrauensverlust, Demotivation und schlechteren Arbeitsbedingungen bei.
207 Stellen verliert die Schul- und Kultusverwaltung zum Schuljahr 2018/19 durch die Rückführung von Abordnungen, weitere 90 Deputate im Schuljahr 2019/20. Das Kultusministerium hat sich als Ersatz für die vielen Abordnungen 112 aus Lehrerstellen finanzierte Planstellen übertragen lassen. Seminare und Schulämter gingen dagegen leer aus.
Im Kontingent der 207 Deputate sind auch die Kürzungen um 25 Deputate aus dem Budget der Ausbildungsseminare enthalten – Stunden, die den Seminaren laut Verwaltungsvorschrift ausdrücklich zustehen.
Außerdem müssen 30 Personen aus den Staatlichen Schulämtern zum nächsten Schuljahr an die Schulen zurückkehren. Die Konsequenzen sind gravierend. Rund zehn Prozent der Schulratsstellen sind derzeit schon nicht besetzt, an einzelnen Staatlichen Schulämtern sogar bis zur Hälfte der Stellen. Besonders betroffen ist die Sonderpädagogik. Das wirkt sich sehr negativ auf Beratung und Unterstützung der Schulen in der Inklusion aus.
Die Unruhe in der Schul- und Kultusverwaltung ist groß. Viele sind über ihre berufliche Perspektive verunsichert. Bestehende Strukturen werden zerschlagen, aufgebaute Kompetenz kann nicht mehr wirksam werden. Für die Entscheidungen gibt es keinerlei Transparenz. Die Motivation der Beschäftigten geht angesichts solchen Umgangs gegen Null. Das ist für die bevorstehende Mammutaufgabe des Aufbaus der neuen Institute zur Qualitätsentwicklung fatal.
Die Unterrichtsversorgung an den Schulen verschlechtert sich kontinuierlich. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann will sie vor allem dadurch verbessern, dass Abordnungen beendet und Schulratsstellen nicht besetzt werden. Zu den Aufgaben gehören Konzeptentwicklungen und Beratungsleistungen in vielfältigen, auch neuen Herausforderungen der Schulen. Diese Aufgaben werden nun nicht mehr oder in weniger Zeit erledigt und die Schulen stehen ohne diese Zuarbeit da. Im Klartext: Anrechnungsstunden werden gekürzt, Arbeit bei anderen Beschäftigten verdichtet.
Schule ist mehr als Unterricht! Dieser Satz hat bei der Spitze des Kultusministeriums offenbar keine Gültigkeit mehr. Wer Unterstützung der Schulen abbaut, baut auch deren Qualität ab.
Aufsicht und Beratung nicht trennen
Offensichtlich steckt hinter diesen Entscheidungen mehr als das Ziel, die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Sie bereiten die Umsetzung des noch völlig unklaren neuen Qualitätskonzepts vor. Klar ist allerdings, dass Aufsicht und Beratung stärker getrennt werden sollen. Dies steht eindeutig in Widerspruch zu § 32 Schulgesetz, nach dem Aufsicht immer die Beratung einschließt. Eine Schulaufsicht, die sich auf Kontrolle und Vorgaben beschränkt und die Unterstützung und Beratung an ein großes, weit entfernt zentral gesteuertes Institut abgibt, wird nicht wirksam sein.
Die Beschäftigten in der Schul- und Kultusverwaltung brauchen gute Arbeitsbedingungen. Die Schulen brauchen die Unterstützung handlungsfähiger und kompetenter Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten. Die GEW begleitet mit Sorge und zunehmendem Unmut diese Entwicklung.