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Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt

Schulen zu einem sicheren Ort machen

Der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs geht davon aus, dass ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sexualisierte Gewalt erfahren oder erfahren haben. Das Thema darf kein Tabu bleiben.

Ein Kind nimmt eine Abwehrhaltung ein.
Ein bis zwei Kinder pro Schulklasse haben sexualisierte Gewalt erfahren oder sind bedroht davon. (Foto: © imago)

Schüler*innen, die in der Schule eine vertrauensvolle und wertschätzende Lernatmosphäre erfahren, fällt es leichter, Wissen aufzunehmen und entwicklungsförderliche Erfahrungen zu machen. Lehrkräfte agieren wertschätzend, ausdauernd und kreativ auf die Herausforderungen des Schulalltags, wenn das Schulklima stimmt. Sexualisierte Gewalt darf kein Tabu bleiben, um Schulen als sicheren Ort zu gestalten.

Eine wichtige Voraussetzung, um sich in der Schule wohlfühlen zu können, ist das Gefühl von Sicherheit. Heranwachsenden Schutz und Sicherheit in der Schule zu garantieren, ist eine primäre Grundlage, damit sie lernbereit und lernfähig sein können. Der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, geht davon aus, dass ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sexualisierte Gewalt erfahren oder erfahren haben. Sexualisierte Gewalt ist somit kein einzelnes Phänomen, sondern Alltag für viele Kinder und Jugendliche. Deshalb und weil Schule die alleinige Institution ist, die über viele Stunden am Tag und über viele Jahre Zugang zu allen jungen Menschen hat, ist es notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, wie Schule zu einem sicheren Ort werden kann.

Ein Schutzkonzept verhilft der Schule dazu, Kompetenz- und Schutzort zu werden. Es soll Schüler*innen sowie alle am Schulleben Beteiligten vor sexuellen Übergriffen bewahren und die Handlungskompetenz jedes Einzelnen im Falle sexualisierter Grenzverletzungen sicherstellen. Es unterstützt alle Beteiligten darin, sich sicher zu fühlen und gibt zudem Klarheit im Handeln und zwar unabhängig davon, ob ein Übergriff in der Familie, im Umfeld, unter Gleichaltrigen oder digital stattfindet. Mit einem Schutzkonzept werden Lehrkräfte wie auch Schulsozialarbeitende zu fähigen Ansprechpersonen für Prävention und den Umgang mit sexualisierter Gewalt. Und das ist wichtig. Denn es sind oft die Bezugspersonen in der Schule, denen sich Schüler*innen anvertrauen, wenn ihnen Unrecht widerfahren ist.

In diesem Fall, oder auch wenn Lehrkräfte widersprüchliches Verhalten wahrnehmen, das durch Gewalterfahrungen ausgelöst sein kann, ist es entscheidend, die entsprechenden Schritte in Bezug auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) zu unternehmen. Wichtig ist auch zu wissen, dass es ein gesetzliches Recht auf Beratung durch „insoweit erfahrene Fachkräfte“ gibt. Dieser Anspruch auf Beratung besteht ebenso bei der „Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien“, laut § 8b Abs. 2 SGB VIII, die das Kindeswohl sichern und Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Heranwachsende implementieren.

Ein Schutzkonzept ist ein Qualitätsmerkmal, das allen Handlungssicherheit vermittelt: den Heranwachsenden selbst sowie allen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es schafft Rahmenbedingungen, die Anbahnungshandlungen, Grenzverletzungen und -überschreitungen sowie sexualisierte Gewalt erschweren und möglicherweise sogar verhindern. Durch die Enttabuisierung von sexualisierter Gewalt und eine offene, pädagogisch begleitete Thematisierung fällt es Kindern und Jugendlichen und allen Beteiligten leichter, von Situationen zu berichten, in denen Grenzen missachtet wurden.

Ein Schutzkonzept ist ein System aufeinander abgestimmter Maßnahmen in den Bereichen Analyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Wie bei einem Perpetuum mobile beeinflussen sich die einzelnen Elemente gegenseitig und halten sich in Bewegung. Ein Schutzprozess sollte daher immerwährend und stets im Dialog mit allen Akteuren weiterentwickelt werden. Das ist ein Prozess der Schule auf dem Weg zu einem institutionellen Kinderschutz.

Pilotschulen in Baden-Württemberg

Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat schon im Februar 2016 die Initiierung von Schutzkonzepten an Schulen befürwortet und deren Umsetzung empfohlen. Im gleichen Jahr konnten bereits einige Pilotschulen in Baden-Württemberg in Kooperation mit Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Schutzkonzepte für sich entwickeln. Vertreter*innen waren im Juni 2018 beim Kampagnenauftakt der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des UBSKM in Baden-Württemberg zugegen und haben über ihre Erfahrungen berichtet.

Die Initiative soll Schulleitungen ermutigen, sich auf den Weg zu machen und Schulentwicklungsprozesse anzustoßen. Zusammen mit allen am Schulleben Beteiligten geht es dann darum, die einzelnen Bestandteile gemeinsam zu erarbeiten. Das aktive Mitdenken, Mitarbeiten und Mitentwickeln lässt eine große Achtsamkeit in der Schule entstehen. Eine Achtsamkeit, die aktiv und wachsam gegenüber Grenzverletzungen ist und die Handlungssicherheit mit sich bringt. Eine Achtsamkeit, die die ganze Kultur der Schule neujustiert und auch viele gewinnbringende Entwicklungen außerhalb des Themenfeldes „sexualisierte Gewalt“ verzeichnen lässt.

Beispielsweise wird durch die Beteiligung aller zugleich Demokratie geübt. Also die eigene Meinung frei äußern zu können, gehört zu werden und themenspezifisch mitentscheiden zu können. Diese Mitbestimmung ist die Basis unseres demokratischen Wertesystems, das im Schulgesetz gleich zu Anfang benannt ist. Den Umgang damit müssen wir alle lernen, um es schätzen und schützen zu können.

Der gesellschaftliche, gesetzliche und vor allem auch ethische Auftrag, Schulen zu sicheren Orten werden zu lassen, leuchtet ein und sollte zum Mitmachen bewegen. Dennoch sind es bisher wenige Schulen, die Schutzprozesse entwickeln.

Damit sich dies ändert und Schulen in Schutzkonzepten das Potenzial und nicht eine zusätzlich verordnete Zwangsaufgabe sehen, sind Voraussetzungen notwendig, die eine Umsetzung zulassen. Erforderlich sind zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen. Sie zur Verfügung zu stellen, zeigt die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit, mit der sich die Handelnden dem Thema annehmen können. Im Sinne des Kindeswohls müssen die Forderungen immer wieder laut werden.

Auf positive Entscheidungen zu warten, ist allerdings falsch und auch nicht erforderlich. Schulen werden schon bei der Analyse feststellen, dass einige präventive Strukturen und Maßnahmen bereits vorhanden sind, die in das Schutzkonzept aufgenommen werden können. Kaum eine Schule wird hier bei Null anfangen. Zudem können sich Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende seit diesem Schuljahr mit einem E-Learning-Programm über „Sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff. Kinderschutz aus Sicht der Schule“ online fortbilden. Das Tool wird vom Kultusministerium gefördert und ist in Zusammenarbeit mit dem Uniklinikum Ulm entstanden.

Entscheidend ist, sich auf den Weg zu machen und den Prozess zu beginnen. Denn: Schutz entfaltet sich schon dadurch, dass das Thema sexualisierte Gewalt angegangen und nicht tabuisiert wird.

Kontakt
Manuela Reichle
Referentin für Hochschule und Forschung; für Frauen-, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik; gewerkschaftliche Bildung
Telefon:  0711 21030-24