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Nothilfe statt Notbetreuung

Schulsozialarbeit ihrem Auftrag entsprechend einsetzen

Die Schulsozialarbeit leistet Hilfe für junge Menschen in Not – vor allem in Corona-Zeiten. Die Betreuung der Notgruppen ist nicht ihre Aufgabe. Für die Notbetreuung der Klassenstufen 1 bis 7 sind die Lehrkräfte und Betreuungskräfte zuständig.

Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurden viele Kinder von den Schulen und der Schulsozialarbeit nicht mehr erreicht.

Die Situation war für alle unbekannt und herausfordernd. Schulen, Träger und Fachkräfte der Schulsozialarbeit entschieden aus guten Glauben heraus, nicht immer am Auftrag und am Bedarf der jungen Menschen orientiert. So wurden Schulsozialarbeiter*innen auch in der Notbetreuung eingesetzt.

Alle lernen dazu. Mit der jetzigen Schließung der Schulen sollten die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Schulsozialarbeit kommt in Zeiten von Corona eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte dringend ihrem Auftrag entsprechend eingesetzt werden und Kinder und Jugendliche unterstützen, die durch die Coronakrise benachteiligt sind und denen Gefährdung droht.

Sie leistet Hilfe für junge Menschen in Not. Ihre Aufgabe liegt nicht in der Betreuung der Notgruppen!

Kinder in der Notbetreuung, die Hilfe benötigen, erhalten selbstverständlich Beratung und Unterstützung durch die Schulsozialarbeit.

Die Notbetreuung der Klassenstufen 1 bis 7 erfolgt laut Kultusministerium durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23