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Dafür setzt sich die GEW ein

Schulsozialarbeit stark machen

Schulsozialarbeiter*innen unterstützten Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lagen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung. Die GEW fordert, die Schulsozialarbeit auszubauen und die Qualität zu stärken.

Eine Schulsozialarbeiterin im Gespräch mit einem Schüler
Foto: © AdobeStock

Die Ungleichheit in unserer Gesellschaft hat enorme Sprengkraft. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie. Sie darf nicht weiter anwachsen. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt es gezielt mit sozialstaatlichen Mitteln zu stärken! Kinder- und Jugendliche brauchen eine evidenzbasierte, am Kindeswohl orientierte institutionelle Kooperation von Schulsozialarbeit und Schule! Schulsozialarbeit unterstützt junge Menschen in Not und Problemlagen und leistet einen erheblichen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung.

Die GEW will die Schulsozialarbeit dauerhaft institutionell stärken und ihre Mitfinanzierung sichern.

Schulsozialarbeit ist längst aus der Erprobungsphase herausgetreten und hat sich bewährt. Nun muss es um den weiteren Ausbau und die Stärkung der Qualität gehen. Dazu muss das Land zurück zur Drittelfinanzierung der Stellen und eine solide Regelförderung sicherstellen. Nur so ist eine nachhaltige, am Kindeswohl orientierte Arbeit möglich. Um dies zu gewährleisten, müssen die Personal- und Sachkosten für die Schulsozialarbeit vom Land zu mindestens einem Drittel finanziert werden. Seit 2012 liegt die jährliche Förderung bei 16.700 Euro pro Vollzeitstelle. Die Kommunen erwarten berechtigt 22.000 Euro vom Land. Um weiter ausbauen und für eine Qualitätssicherung sorgen zu können, müssen auch die fachlich verantwortlichen Trägerstellen bezuschusst werden.

Wir finden, dass die Schulsozialarbeit als eigenständiges, in der Jugendsozialarbeit verankertes Arbeitsfeld bundeseinheitlich gesetzlich geregelt und nachhaltig strukturiert werden sollte.

Die Förderrichtlinien des Landes müssen dazu konkretisiert werden. Es ist sicherzustellen, dass Schulsozialarbeit ihrem originären Auftrag nachkommen und ihren Fokus auf individuell beeinträchtigte, sozial benachteiligte und auf besondere Unterstützung angewiesene junge Menschen richten kann. Schulsozialarbeit darf nicht zum Ausgleich von mangelnden fachlichen und anderen personellen Ressourcen der Schule im Assistenz- oder Delegationsmodus fremdpositioniert werden! Die dialogische, institutionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe von Schulen mit den Trägern der Schulsozialarbeit und ihren Fachkräften muss über eine gesetzliche Regelung im Schulgesetz für Baden-Württemberg sichergestellt werden. Schulsozialarbeit sollte ein verbindlicher Teil der Schulentwicklung sein und in diesen gezielt eingebunden werden.

Die GEW setzt sich dafür ein, die Schulsozialarbeit professionell zu etablieren.

Beauftragt werden sollten ausschließlich fachkompetente Träger der Jugendhilfe mit an Qualitätsstandards orientierten Strukturen, die Fachkräfte unbefristet und tarifgebunden beschäftigen.

Unser Ziel ist, die Qualifizierung von Trägern, Fachkräften, kooperationsbeauftragten Lehrkräften und Schulleitungen zu ermöglichen.

Fachkräfte der Schulsozialarbeit müssen auf ihr schwieriges, herausforderndes Arbeitsfeld ganz besonders vorbereitet werden. Die Schulen sind ebenso gut auf die Implementierung von Schulsozialarbeit vorzubereiten. Fachliche Unterstützung durch den Träger und Supervision muss gewährleistet sein. Spezifische Fortbildungen in den Grundlagen der Schulsozialarbeit und in den notwendigen differenzierten Instrumentarien, insbesondere 
im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen und menschenfeindlich eskalierenden Konfliktgeschehnissen sollte Fachkräften der Schulsozialarbeit, ebenso wie den mit der Kooperation in den Schulen befassten Lehrkräften und Schulleitungen finanziert und ihnen gemeinsam angeboten werden.

Ein zentrales Anliegen der GEW ist, die Kooperation mit der Schule zu sichern.

Schulen sind Lern- und Lebensorte. Sie brauchen Präventions- und Interventionskonzepte zum Schutz der Kinder vor allen Formen von menschenfeindlicher Gewalt und zur Förderung von demokratischen Lebensgemeinschaften. Die Konzepte entstehen in der dialogisch konzipierten Verantwortungsgemeinschaft von Schule, den Trägern und Fachkräften der Schulsozialarbeit unter Einbeziehung aller am Schulleben Beteiligter, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. Sie fördern die interdisziplinäre Teambildung. Die Landesregierung muss deren solide, nachhaltige Implementierung finanziell sicherstellen.

Wir erwarten von der zukünftigen Landesregierung den vollständigen Erhalt der Bildungszeit und eine Ausweitung des Anspruchs auf alle Beschäftigten.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23