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Digitale Austattung „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“

Den Stillstand überwinden – Digitalisierung dauerhaft sicherstellen

Die Verhandlungen zwischen dem Land und den Schulträgern zur Finanzierung der digitalen Ausstattung der Schulen und des Supports stecken in einer Sackgasse.

Einige Schulträger drohen, mit Mitteln des Digitalpakts an die Lehrkräfte ausgegebene Geräte wegen ihrer ungeklärten weiteren Finanzierung einzuziehen und den Support einzustellen. Und gleichzeitig scheinen die Anrechnungsstunden, die an den Beruflichen Schulen zur Sicherstellung der digitalen Infrastruktur notwendig sind, angesichts fehlender IT-Fachkräfte für den Unterricht gefährdet zu sein.

Im Koalitionsvertrag steht dazu scheinbar klar:

„Im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die digitale Bildung der Schülerinnen und Schüler streben wir gemeinsam mit den Schulträgern im Rahmen des Dialogprozesses Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert eine tragfähige Lastenverteilung an, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird. Neben der Ausstattung der Lehrenden und Lernenden mit digitalen Endgeräten soll in diesem Zusammenhang auch ab spätestens 2023 das Thema ‚Support und Wartung‘ rechtlich und finanziell zwischen Land und Schulträgern neu geregelt werden.“

Diese Neureglung ist aber noch nicht zustande gekommen. Keinesfalls darf das bestehende System zerschlagen werden, ohne dass funktionierende Lösungen tatsächlich geschaffen sind. Der IT-Support wird gewährleistet durch den hohen Einsatz der Schulen und ihrer Netzwerk-Teams, weit über die Zahl ihrer Anrechnungsstunden hinaus.

Das Land ist in der Verantwortung

Digitalisierung muss funktionieren, egal wie kompliziert die Zuständigkeiten und Kompetenzen im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland sind. Bildung in der digitalen Welt ist klar eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Es darf aber nicht sein, dass es abhängig von den Möglichkeiten des kommunalen, sachlichen Schulträgers ist, wie die digitale Ausstattung an den Schulen und der Support sind. In vielen Städten und Kreisen funktioniert das, wenn sie ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung haben, aber nicht in allen. Letztlich sehen wir hier das Land in der Verantwortung, für eine ausreichende Finanzierung und das Funktionieren der digitalen Bildung, die Einhaltung von Mindeststandards zu sorgen.

Die folgenden Punkte sind für uns von grundsätzlicher Bedeutung:

  • Die Finanzierung der digitalen Endgeräte, die in Coronazeiten vor allem aus den Mitteln des Digitalpakts vom Bund geleistet wurde, ihre Wartung und ihr Ersatz müssen langfristig gewährleistet werden. Das Land muss die Kreise und Kommunen dabei finanziell unterstützen. Wenig Sinn hat es, auf eine Neuauflage des Digitalpaktes im Jahr 2025 durch den Bund zu hoffen und bis dahin nichts zu tun.
  • Das Land muss für eine ausreichend finanzierte Netzwerkadminstration an den Schulen sorgen. Digitale Bildung ist Kernbestandteil der Arbeit der Beruflichen Schulen und muss ihrem Stellenwert entsprechend gewährleistet werden.
  • Es müssen vor Ort feste Stelle an den Beruflichen Schulen für die technische Betreuung der Netzwerke geschaffen werden („Digital Facility Manager“). Der Support muss an jeder Schule, an jedem Schultag, zu jeder Uhrzeit sichergestellt werden.
  • Wir brauchen dafür die Schaffung eigener Stellen im Landeshaushalt, um eine dauerhafte Finanzierung zu gewährleisten. Wenn dies nicht gelingt, dann sind ausreichende Freistellungen für Lehrkräfte notwendig, die dann diese Aufgaben wahrnehmen.
  • Pädagogische Netzwerke müssen von Pädagog*innen betreut werden. Sonst funktioniert digitale Bildung nicht.
Kontakt
Wolfram Speck
Vorsitzender Fachgruppe kaufmännische Schulen