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SERVICE: Wichtige Änderungen bei der Kindergeldzahlung

Seit April 2022 bearbeitet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit alle Kindergeldangelegenheiten. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bringt das Nachteile.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) hat für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs seither alle Kindergeldangelegenheiten bearbeitet. Ab Anfang April 2022 bearbeitet diese  Angelegenheiten die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auch für alle anderen Menschen zuständig  ist, die Kindergeld erhalten.

Das bedeutet ab dem 01.04.2022:

Das Kindergeld wird nicht mehr mit den Bezügen oder der Vergütung vom LBV, sondern gesondert von der BA überwiesen. Alle Anträge, Nachweise und Unterlagen zum  Kindergeld müssen dann an die BA geschickt werden. Unterlagen, die bis Mitte Februar noch an das LBV geschickt wurden, sind dort noch bearbeitet worden. Danach leitet das LBV die Unterlagen  unbearbeitet an die BA weiter. Die Familienkasse der BA informierte alle Kindergeldberechtigten über die individuell zuständige BA-Stelle und die Kindergeldnummer. Insbesondere diese Kindergeldnummer ist  für Betroffene wichtig. Sie wird für weitere Briefe oder Unterlagen an die BA  benötigt. Über die Änderungen sind alle Leitungen gesondert und alle betroffenen Beschäftigten direkt mit den Bezüge-/  Vergütungsmitteilungen Februar 2022 informiert worden.

Zukünftig wird das Verfahren für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich komplizierter. Kindergeldanträge und Nachweise müssen an die BA-Stelle geschickt werden. Gleichzeitig hat der  Kindergeldanspruch auch, zumindest für Beamte*innen, Auswirkungen auf den Familienzuschlag und darüber hinaus auf die Beihilfe. Alle Familienzuschlagsangelegenheiten müssen weiterhin beim LBV  beantragt und geklärt werden. Dies bedeutet, dass zukünftig Änderungen dem BA und dem LBV mitgeteilt werden müssen. 

So muss ab 01.04.2022 bei der Geburt eines Kindes 

  • das Regierungspräsidium informiert, 
  • beim LBV der Familienzuschlag beantragt und 
  • bei der BA das Kindergeld beantragt werden.

Seither war dies eine Mitteilung auf einem Formularsatz mit unterschiedlichen Empfängern an das Regierungspräsidium und ein Antrag auf Kindergeld und Familienzuschlag an das LBV.
– Wichtig ist, dass Schulleitungen diesen bisherigen Formularsatz vernichten und nicht mehr ausgeben.
Nach den Rückmeldungen der Mitglieder an die GEW ist die Übergabe aller Daten vom LBV an die BA reibungslos verlaufen. Die Auszahlungen im April erfolgten zwar später, aber korrekt. Auch für  Beamte*innen überweist die BA das Kindergeld nicht mehr zum Ende des Vormonats, sondern zur Mitte des Anspruchsmonats. 

Die GEW befürchtet, dass es künftig durch einen verspäteten Datenabgleich zwischen BA und LBV öfter zu Überzahlungen und Rückforderungen kommen kann oder dass Ansprüche mangels Antragsstellung  verloren gehen. Die Änderung wird von der GEW kritisiert. Sie spart im Land einige Stellen zu Lasten des Bundes ein, für die Beschäftigten verschlechtert sich der Service allerdings erheblich.