Wer im Bildungssystem unterwegs ist, kennt das schon: Bildung ist Ländersache. Und bei 16 Bundesländern heißt das dann: 16 Bildungssysteme existieren nebeneinander. Wer schon mal mit schulpflichtigen Kindern von einem Bundesland in ein anderes umgezogen ist, weiß von diesen Unterschieden ein Lied zu singen.
Auch die Justiz und die innere Sicherheit (Gerichte und Polizei) gehören zu den Länderaufgaben, während beispielsweise die äußere Sicherheit, Großforschungseinrichtungen und die soziale Sicherung mit dem Schwerpunkt Renten- und Arbeitslosenversicherung Aufgaben des Bundes sind. Der Betrieb von Schulen hingegen ist Sache der Gemeinden, die aber auch für die Müllabfuhr, KiTas und die Sozialhilfe zuständig sind. Diese – auf den ersten Blick vielleicht verwirrende – Aufgabenteilung ist ein Kennzeichen des deutschen Föderalstaats (im Unterschied zum Beispiel zu Frankreich, wo sehr viel zentral geregelt wird).
Die unterschiedlichen Aufgaben der drei Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) müssen aber auch finanziert werden – wozu eine Vielzahl von Steuern erhoben wird: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Unternehmensteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer usw. (leider jedoch keine Vermögensteuer).
Hieraus ergeben sich mehrere Probleme. Zum einen muss geregelt werden, wie hoch die jeweilige Besteuerung ist, es muss geklärt sein, wer das beschließt – und vor allem, welchen Anteil Bund, Länder und Gemeinden von den Steuereinnahmen überhaupt bekommen. Und letztlich müssen die Einnahmen ausreichen, um die jeweiligen Aufgaben der drei Ebenen auch zu bezahlen. [Weiterlesen in der TRANSPARENT Dez. 2015]