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50 Jahre Berufsverbote

Stärkt Gesinnungsprüfung die Demokratie?

1977 wurde auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Einstellung in den Schuldienst verwehrt. Grundlage dieser Entscheidung war der „Radikalenerlass“ vom Januar 1972. Anfang Juli erinnerte eine Veranstaltung im Gewerkschaftshaus daran.

In einer groß angelegten „Heidelberger Studie“ werden die Hintergründe, Abläufe und Folgen des Radikalenerlasses analysiert und an vielen Einzelbeispielen dargestellt. Prof. Edgar Wolfrum, Universität Heidelberg und Herausgeber der Studie, fasst zusammen: „Baden-Württemberg hat bis zum Exzess überprüft. Wir haben Beispiele gefunden, wo eine spanische Reinemachefrau, die als Aushilfe angestellt war, an der Universität vom Verfassungsschutz überprüft worden ist.“

Von 1973 bis 1990 bewirkte der „Schieß-Erlass“, benannt nach dem Innenminister Karl Schiess, ehemaliges NSDAP-Mitglied, fast 700.000 Regelanfragen an den Verfassungsschutz, die zu 2.000 „Erkenntnisfällen“ führten, zu 97 Prozent Menschen aus dem linken Spektrum. Bei 220 Bewerbungen lehnten die Oberschulämter die Einstellung ab und entließen mindestens 66 Kolleginnen und Kollegen. Baden-Württemberg geriet zur „schwarzen Berufsverbots-Provinz“ (Prantl). Nicht nur Bewerber*innen für den Staatsdienst, die an angeblich „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ teilnahmen oder diese unterstützten, durften nicht eingestellt werden, sondern alle, bei denen Zweifel bestanden, ob sie sich „jederzeit“ für die „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ einsetzen. Und solche Zweifel ergaben sich schließlich schon aus der Teilnahme an Demonstrationen gegen die offen neonazistische NPD oder die Stationierung von Atomraketen.

Der damalige Ministerpräsident Hans Filbinger und ehemalige NS-Marinerichter wertete sogar die Kritik an der Überprüfungspraxis selbst als Grund, an der Verfassungstreue zu zweifeln. Sie sei Teil einer Kampagne von linksgerichteten Gruppen gegen die Landesregierung, die sich bemühe, dem „Vordringen von Verfassungsgegnern in den Staatsdienst Einhalt zu gebieten“. Schließlich rückte er sogar die SPD, deren Kanzler Willy Brandt den Radikalenerlass initiiert hatte, in die Nähe der Verfassungsfeinde.

An diese Praxis erinnerten Anfang Juli DGB, Verdi und GEW mit einer gemeinsamen Veranstaltung im Stuttgarter Gewerkschaftshaus. In einem Vortrag stellte Dominik Feldmann von der Uni Köln die Hintergründe dar, hinterfragte aber auch eine juristische Traditionslinie, die selbst nicht in den demokratischen Werten des Grundgesetzes, sondern in einem letztlich autoritären Staatsverständnis wurzelte. Der „Radikalenerlass“ habe eine verfassungswidrige Überprüfung mehrerer Millionen und Verfolgung Zehntausender Anwärter*innen für den öffentlichen Dienst oder dort bereits Beschäftigter ausgelöst. Er richtete sich nahezu ausnahmslos gegen engagierte Linke und führte zu zahlreichen Berufsverboten, die von Universitätsangehörigen, Lehramtsanwärter*innen und Lehrkräften über Postbot*innen bis hin zu Lokomotivführer*innen reichten.

Wunsch nach Entschädigung

Als Betroffene berichtete GEW-Kollegin Sigrid Altherr-König, dass sie 1978 unter anderem als Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft abgelehnt worden war, da man dieser eine Nähe zu Kommunist*innen unterstellte. Einen ersten Arbeitsgerichtsprozess hatte sie 1980 gewonnen, in der höheren Instanz aber verloren. Mit GEW-Rechtschutz gelangte sie 1996 doch in den Schuldienst, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Radikalenerlass als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention eingestuft hatte. Eine Dank­urkunde bescheinigt Altherr-König treu geleistete Arbeit – trotzdem fehlen ihr jeden Monat etwa 1.000 Euro an der Pension, so dass sie auf einen Nebenjob angewiesen ist. Anderen allerdings geht es noch schlechter, sie müssen sich mit Minirenten von 700 Euro über Wasser halten.

Für die nun meist älteren Betroffenen ist die Frage einer Entschädigung daher drängend. Wenig Verständnis haben sie für die zögerliche Haltung der Landesregierung. In einem SWR-Interview mit Wilfried Kretschmann verwies dessen früherer Uni-Rektor George Turner auf seine Fürsprache. Turner hatte so, unterstützt von einer öffentlichen Solidaritätskampagne, dem früheren Gymnasiallehrer schließlich doch noch ins Beamtenverhältnis verholfen.

Man müsse die von der Landesregierung veranlasste „Heidelberger Studie“ abwarten, beschied Kretschmann und weist so seit 10 Jahren Mahnbriefe aus dem Kreis der Betroffenen zurück. Die Studie liegt nun seit Mai vor. Im Geleitwort betont Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, dass die Praxis die Lebensentwürfe junger Menschen zerstört und Existenzen gefährdet habe. Doch der Ministerpräsident gibt vor, größere Probleme lösen zu müssen. Das erweckt aber bei den Opfern der Landespolitik den Eindruck, er setze auf eine „biologische Lösung“, so Klaus Lipp. In einem gemeinsamen Schreiben forderten daher auch die Vorsitzenden von DGB, Verdi und GEW die Anerkennung des Unrechts und die Bereitschaft zur materiellen Entschädigung. DGB-Landesvorsitzender Kai Burmeister schrieb, dass die Zeit des Abwartens vorbei sei: „Jetzt muss eine Entschuldigung und eine materielle Entschädigung kommen.“

Bei der Veranstaltung im Gewerkschaftshaus unterstrich Monika Stein, dass Berufsverbote noch nie ein Mittel gewesen wären, um Extremismus zu bekämpfen. „Es zeichnet funktionierende Demokratien aus, wenn sie nicht nur darauf verzichten, sondern auch in der Lage sind, Fehler der Vergangenheit einzugestehen.“ Daher gelte es, Unrecht schnell zu korrigieren und die Kolleginnen und Kollegen bald zu entschädigen. Betroffen zeigte sich der junge Grüne MdL Peter Seimer. Er versprach, sich bei den Haushaltsberatungen für die Betroffenen einzusetzen. Nach 50 Jahren sei es Zeit, Ungerechtigkeiten zu korrigieren.

Kulturkampf

Deutlich wurde in der Veranstaltung aber auch, dass die Wirkungen des Radikalenerlasses weit über die direkten Opfer hinausgingen und eine Atmosphäre des Misstrauens oder gar der Bespitzelung förderte. Schon das Aufstellen eines Infotischs des GEW-Nachwuchses oder die Anmeldung einer Demo gegen Lehrermangel konnte in den Akten festgehalten und als Kritik an der damaligen Staatspartei CDU aufgefasst werden und eine Aufstiegsblockade darstellen. Der Schieß-Erlass geriet zur Waffe in einem „Kulturkampf“, so Edgar Wolfrum in der Studie, in dem erzkonservative Politiker wie Kultusminister Gerhard Mayer-Vorfelder in Baden-Württemberg Positionen durchzuboxen versuchten, die man heute am rechten Rand des Parteienspektrums findet.

International bildete sich allerdings eine einflussreiche Gegenbewegung, und auch national protestierten Intellektuelle stimmgewaltig gegen den „Demokratie-Verschleiß“ (Ingeborg Drewitz). Nicht zuletzt demonstrierte die aufmüpfige Generation der 68er, auch in der GEW, dass sie nicht bereit war, die Aushöhlung der Demokratie hinzunehmen. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte abschließend fest, dass der Radikalenerlass die Grundrechte der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit verletzte.

Kontakt
Erhard Korn
GEW-Vorstandsbereich Grundsatzfragen, Autor zahlreicher Analysen zu dem Thema, Schulleiter i.R.