Für die Frühe Bildung gibt es bislang keinerlei Initiativen der grün-schwarzen Landesregierung, um das Ziel des Koalitionsvertrags – die Stärkung und Qualitätsentwicklung der Frühen Bildung – zu erreichen. Seit dem Regierungswechsel wurden keine zusätzlichen finanziellen Mittel für den dringend notwendigen qualitativen Ausbau und zur Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen bereitgestellt.
Die erste Maßnahme des Kultusministeriums in der Frühen Bildung lief sogar in die gegenteilige Richtung: Auf Druck einiger Städte und Gemeinden wurde es den Kita-Trägern ermöglicht, die Gruppengröße für Flüchtlingskinder unbürokratisch um zwei Kinder zu erhöhen. Dieses Vorgehen hat die GEW aufs Schärfste kritisiert.
Finanziert werden lediglich bestehende Projekte: Weitergeführt wird das 2016 angelaufene Förderprogramm zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren. Die 91 bereits geförderten Einrichtungen sollen auch in diesem Jahr mit je 10.000 Euro bezuschusst werden. Davon stehen je 5.000 Euro für die Entlastung der Einrichtungsleitung zur Verfügung. Ein Betrag, der nach Berechnung der GEW jedoch gerade einmal für rund vier Stunden Leitungszeit pro Woche ausreicht. Angesichts der vielfältigen zusätzlichen Koordinationsaufgaben ist dies bei weitem nicht genug.
Dauerhaft in die Regelfinanzierung aufgenommen wurden die bestehenden 194 „Bildungshäuser 3-10“. Für die Kooperation Kindertagesstätte-Grundschule (eine Lehrerwochenstunde/Kita-Gruppe) stellt das Land jährlich ca. 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kindertageseinrichtungen gehen jedoch weiterhin leer aus, obwohl auch sie Zeit für die Kooperationsarbeit benötigen.
Praxisintegrierte Ausbildung wird Regelform
Wie im Koalitionsvertrag verankert, wird die seit dem Schuljahr 2012/2013 als Schulversuch erprobte Praxisintegrierte Erzieher/innenausbildung (PIA) ab dem Schuljahr 2017/18 in die Regelform übernommen. Dies ist ein wichtiger Schritt angesichts des gravierenden Fachkräftemangels, der mittlerweile flächendeckend von der Krippe über die Betreuung an Grundschulen bis zur Jugend- und Sozialarbeit spürbar wird. Wie der Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen ist, darüber herrscht bei der Landesregierung Ratlosigkeit. Es fehlt beispielsweise an Strategien, wie die akademisch ausgebildeten Kindheitspädagogen/-pädagoginnen dauerhaft in den Kindertageseinrichtungen etabliert werden können.
Betreuung an Schulen sollte so gut sein wie in den Horten
Nach dem zweiten Ganztagsgipfel des KM ist davon auszugehen, dass die kommunal verantworteten Betreuungsangebote an Schulen weiterhin gefördert werden. In welcher Höhe und ob diese Förderung an Qualitätsstandards geknüpft wird, bleibt abzuwarten. Bei steigenden Kinderzahlen in dieser Betreuungsform sind Rahmenbedingungen analog der Horte dringend erforderlich.
Projekte der Schul- und Jugendsozialarbeit gehen weiter
Das Land finanziert die Schulsozialarbeit insgesamt mit 25 Millionen Euro pro Jahr. Im sogenannten „Pakt für Integration“ wurde Ende 2016 sowohl die Finanzierung der Schulsozialarbeit (je 2,5 Millionen) als auch die der Jugendberufshilfe (1,7 Millionen.) für die Jahre 2017 und 2018 sichergestellt.
Das Landesprogramm Schulsozialarbeit, das bis Ende 2016 befristet war, wurde bis Ende 2019 verlängert. Mit der Pauschale von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle werden die Personalkosten für Schulsozialarbeiter/innen an öffentlichen Schulen gefördert. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Stellenumfang mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle umfasst.
Des Weiteren bleibt die Jugendberufshilfe vorerst erhalten. Dafür hat sich die GEW stark gemacht, nachdem die Landesförderung zum 31.03.2017 eingestellt werden sollte. Ziel des Programms ist es, leistungsschwächere Schüler/innen eine sozialpädagogische Unterstützung zukommen zu lassen, um sie beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu unterstützen.
Die bisherigen Maßnahmen sind nur sehr kleine Tropfen auf den glühend heißen Stein. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel wird eine Stärkung und Qualitätsentwicklung der Frühen Bildung und Sozialarbeit nicht möglich sein!