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Stellenstreichungen: Schulverwaltung am Limit

Die grün/rote Landesregierung ist mit einer Hypothek zur Streichung von 136,5 Stellen in der Schulverwaltung gestartet. Viele der Stellen sind bereits weggefallen. Auch in den kommenden Jahren sollen noch weitere Stellen gestrichen werden. Dabei sind die Aufgaben in der Schulverwaltung deutlich gestiegen.

Die Pläne für die Stellenstreichungen stammen noch aus Zeiten der Vorgängerregierungen. Zur Sanierung des Landeshaushaltes sollten auch in der Schulverwaltung bzw. dem außerschulischen Bereich (also z.B. im Kultusministerium, in den Regierungspräsidien, den Staatlichen Schulämtern und den Lehrerausbildungsseminaren) 136,5 Stellen entfallen. Begonnen hat der Abbau noch unter Ministerpräsident Erwin Teufel, der bei der damaligen Verwaltungsreform von einer „Effizienzrendite“ von 20 Prozent ausgegangen ist – in diesem Umfang sollten in der ganzen Landesverwaltung Stellen abgebaut werden. Die grün-rote Landesregierung hat in der aktuellen Legislaturperiode den Abbauplan verlängert. Ursprünglich sollten die 136,5 Stellen schon bis 2016 abgebaut werden. Jetzt gilt ein Zeitraum bis 2020.

Die wegfallenden Stellen im Verwaltungsbereich wurden vor allem dadurch begründet, dass die Abrechnung der Dienstreisen an das Landesamt für Besoldung (LBV) verlagert wurde. Der Landesrechnungshof hat dafür recht großzügig ein Volumen von 32,5 Stellen ermittelt, die vom Verwaltungsbereich der SSÄ und RPs an das LBV verschoben wurden. Die verbliebenen Kolleg/innen in der Schulverwaltung sind seither stark belastet.

Bei den Schulpsycholog/innen wurden keine Stellen gestrichen, da dort nach dem Amoklauf in Winnenden ein Stellenausbau beschlossen wurde. Es wäre widersinnig gewesen, parallel Stellen zu streichen. So waren die Stellen der Schulrät/innen an den SSÄ von den Streichungen besonders betroffen. Insgesamt sollen 28 Stellen wegfallen. Bisher wurden erst 2 gestrichen; 26 Stellen stehen bis 2020 noch zur Streichung an.

Bei diesen Einsparplanungen berücksichtigt die Landesregierung nicht, dass die Aufgaben der Schulverwaltung in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Die teilweise erfreulich hohen Einstellungszahlen und die neu geschaffenen Stellen für Lehrer/innen verursachen viel Arbeit in der Verwaltung und bei den Schulrät/innen und Referent/innen. Weil viele Frauen neu eingestellten wurden, nehmen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit zu. So wünschenswert das ist, sie erhöhen das Arbeitspensum der Beschäftigten in der Verwaltung erheblich. Viele Kolleg/innen klagen zu Recht über die kaum noch zu bewältigende Arbeit.

Auch in vielen inhaltlichen Bereichen ist die Schulverwaltung stark gefordert. Zahlreiche Reformvorhaben der Landesregierung machen den SSÄ und den RPs viel Arbeit. Dazu gehören der Prozess der regionalen Schulentwicklungsplanung, die Inklusion, das Aufwachsen der Gemeinschaftsschule als neue Schulart, der Aufbau von Ganztagesschulen usw. Dass bei steigenden Aufgaben die Stellen reduziert werden, führt nicht nur zu einer hohen Arbeitsbelastung der Kolleg/innen. Es ist auch zu befürchten, dass die Aufgaben nicht in der erforderlichen Qualität erledigt werden können. Den Kolleg/innen in der Schulverwaltung kann man dabei keinen Vorwurf machen. Die Verantwortung für die Stellenstreichungen liegt bei der Landesregierung. Wie bei den geplanten Stellenstreichungen der Lehrkräfte muss die Landesregierung schnell eine Entscheidung treffen und die Stellenstreichungspläne in der Schulverwaltung widerrufen. Das kostet Geld, aber ohne die notwenigen Kapazitäten in der Schulverwaltung nimmt die Landesregierung die Überlastung der Beschäftigten in Kauf und gefährdet die Ziele der Reformvorhaben.

Überlastung
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