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SGB-VIII-Reform

Stellungnahme zum neuen Landeskinder- und Jugendhilfegesetz veröffentlicht

Professor Jan Kepert hat im Auftrag der GEW eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und Änderung des Jugendbildungsgesetzes verfasst.

Foto: GEW / Shutterstock
Foto: GEW / Shutterstock

Im Rahmen der geplanten Reform des Sozialgesetzbuches SGB VIII, mit der der Grundstein für eine inklusive Jugendhilfe gelegt werden soll, haben die Bundesländer den Auftrag, Ausführungsgesetze zu erarbeiten. In Baden-Württemberg liegt inzwischen ein Entwurf des überarbeiteten Landeskinder- und Jugendhilfegesetzes (LKJHG) vor.

Professor Jan Kepert vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe, der für die GEW Baden-Württemberg im August 2023 bereits ein Rechtsgutachten zur Schulsozialarbeit erstellte, hat im Auftrag der GEW eine Stellungnahme (PDF) zum Entwurf des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und Änderung des Jugendbildungsgesetzes verfasst.

Kepert nimmt die Schulsozialarbeit in den Fokus, insbesondere ihre Finanzierung sowie Qualitätssicherung und die Kooperation mit den Schulen. Er geht auch auf die Einführung des Ganztages, im Besonderen die Einführung von Gewaltschutzkonzepten ein.

Ein klares Statement gibt Kepert zu der im Entwurf vorgesehene Kostenneutralität ab: „Die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgegebene inklusive Leistungsausrichtung, welche mit dem Entwurf des LKJHG aufgegriffen wird, ist nicht kostenneutral umzusetzen.“

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23