Tarifrunde TVöD 2025
Streiks vor der zweiten Verhandlungsrunde
Beim Verhandlungsauftakt haben die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen und kein Angebot vorgelegt. Wir finden: Die Arbeitgeber müssen sich bewegen – deshalb streiken wir. Eine Übersicht.
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen sind gestartet. Die Gewerkschaften fordern mehr Gehalt und wirksame Maßnahmen zur Entlastung. Beim Verhandlungsauftakt am 21. Januar haben die Arbeitgeber die Forderungen zurückgewiesen und kein Angebot vorgelegt.
Vor der zweiten Verhandlungsrunde werden die Beschäftigen jetzt den Forderungen der Gewerkschaften mit Warnstreiks und vielfältigen Aktionen Nachdruck verleihen. Auch in Baden-Württemberg wird gestreikt. In der nächsten Verhandlungsrunde am 17. und 18. Februar müssen sich die Arbeitgeber bewegen und ein eigenes Angebot vorlegen.
Streiks und Aktionen in Baden-Württemberg
Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt.
10. Februar (Montag)
Landkreis Rems-Murr, Waiblingen: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, ab 10:00 Uhr Auftaktkundgebung auf dem Elsbeth-und-Hermann-Zeller-Platz, im Anschluss Demonstration durch Waiblingen mit Zwischenkundgebung am Neuen Rathaus (Stadtbücherei), gegen 11:15 Uhr Abschlusskundgebung auf dem Elsbeth-und-Hermann-Zeller-Platz
Esslingen: Warnstreik in allen Bereichen der Stadt, Kundgebung auf dem Rathausplatz um 10:30 Uhr
Schwäbisch Hall, Gaildorf, Öhringen, Michelbach, Kupferzell und Obersontheim: Warnstreiks in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, Auftakt um 9:00 Uhr am ZOB in Schwäbisch Hall, Beginn der Demo gegen 9:30 Uhr, danach Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz
11. Februar (Dienstag)
Tübingen: Warnstreik bei der Stadt Tübingen plus KBF und Gemeinden Ammerbuch und Ofterdingen, Kundgebung um 10:30 Uhr auf dem Marktplatz in Tübingen
Heilbronn, Langenbrettach, Bad Friedrichshall, Brackenheim, Eppingen, Güglingen, Gundelsheim, Lauffen am Neckar, Neckarsulm und Neuenstadt: Warnstreik, Auftakt um 9:00 Uhr am Berliner Platz Heilbronn, Beginn der Demo um 9:30 Uhr, danach Abschlusskundgebung auf dem Kiliansplatz
Calw und Landkreis Freudenstadt: Warnstreik, Kundgebung in Calw auf dem Marktplatz um 10:00 Uhr
12. Februar (Mittwoch)
Landkreis Böblingen: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, ab 9:00 Uhr Sammeln der Streikenden auf dem Ida-Ehre-Platz, ab 10:00 Uhr Auftaktkundgebung und im Anschluss Demonstration, gegen 11:15 Uhr Abschlusskundgebung auf dem Ida-Ehre-Platz
Crailsheim, Stadt und Landkreis Schwäbisch Hall, Klinikum, Stadt Schwäbisch Hall: Warnstreik, Auftakt um 9:00 Uhr am Klinikum in Crailsheim, Start der Demo um 9:30 Uhr, danach Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz
13. Februar (Donnerstag)
Stuttgart und Landkreise Ludwigsburg, Böblingen und Rems-Murr: Warnstreik (alle Bereiche, ohne ÖPNV), Auftaktkundgebung um 10:15 Uhr, im Anschluss Streikdemonstration durch die Innenstadt, Abschlusskundgebung auf dem Schlossplatz um 11:30 Uhr
Freiburg: Warnstreik in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Südbaden, Kundgebung in Freiburg
Mannheim: Warnstreik in vielen Bereichen des öffentlichen Dientes (unter anderem die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und die Schulkindbetreuung), Demo ab 9:00 Uhr am Gewerkschaftshaus, Kundgebung um 9:30 Uhr am alten Messplatz
Reutlingen: Warnstreik in allen Bereichen bei der Stadt Reutlingen und Pfullingen, Kundgebung um 11:00 Uhr auf dem Marktplatz in Reutlingen
Wertheim: Warnstreik bei der Stadt, Auftakt um 9:00 Uhr auf der Grünfläche am Parkplatz gegenüber des Spitzenturms, Beginn der Demo um 9:30 Uhr, anschließend Abschlusskundgebung am Ausgangspunkt
14. Februar (Freitag)
Pforzheim: Warnstreik in Pforzheim, in allen Kommunen im nördlichen Landkreis Karlsruhe sowie in den Kommunen im Landkreis Enzkreis, Demo in Pforzheim vom Landratsamt Enzkreis ab 9:30 Uhr zum Waisenhausplatz, dort Kundgebung um 10:00 Uhr
Mosbach und Buchen: Warnstreik, Kundgebung um 8:00 Uhr am Wimpinaplatz in Buchen, Kundgebung um 11:00 Uhr am Marktplatz in Mosbach
GEW-Mitglieder können auch an Streiks teilnehmen, wenn in ihrem Betrieb die Schwestergewerkschaft ver.di aufruft. Auch Kolleg*innen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, können mitstreiken, wenn es für ihre Einrichtung/Dienstelle einen Streikaufruf einer Gewerkschaft gibt. Sie erhalten dann aber nur Streikgeld, wenn sie am Tag des Streiks in die GEW oder ver.di eintreten.
Für Rückfragen stehen die GEW-Kolleg*innen in den Bezirksgeschäftsstellen gerne zur Verfügung:
89073 Ulm
Die GEW fordert in der Tarifrunde TVöD 2025 für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro monatlich und wirksame Maßnahmen zur Entlastung:
- drei zusätzliche freie Tage,
- Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten und
- ein Meine-Zeit-Konto. (Mit dem können Beschäftigte Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen und zwischen der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder zusätzlichen freien Tagen bzw. längeren Freistellungsphasen wählen.)
- Außerdem sollen die Regelungen zur Altersteilzeit reaktiviert werden.
Im Organisationsbereich der GEW betrifft die Tarifrunde unter anderem Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Sozialpädagog*innen. Sie betrifft auch viele Beschäftigte bei den freien und kirchlichen Trägern, weil sie den TVöD direkt anwenden oder sich daran orientieren.