Tarifarbeit
Tarifeinigung mit dem VPK bringt vier Prozent mehr Gehalt
Die GEW hat mit dem Arbeitgeberverband des VPK (Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Baden-Württemberg e. V.) eine Erhöhung der Gehälter der Beschäftigten um vier Prozent zum Jahresstart vereinbart.
Der Tarifvertrag mit dem VPK (Verband privater Kinderheime) in Baden-Württemberg und damit auch die Gehälter und die Gehaltssteigerungen orientieren sich eng am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes. Doch anders als vor knapp zwei Jahren, als die GEW mit dem VPK nach den Tarifverhandlungen im TVöD den dort getroffenen Gehaltsabschluss übernommen hat, wurde jetzt ein anderer Weg beschritten. Bereits Ende Oktober verständigte die GEW sich mit dem VPK, die Gehälter bereits vor der Tarifrunde im TVöD um 4 Prozent zum 1. Januar 2025 anzuheben. Für Berufspraktikant*innen und Kolleg*innen in der Praxisintegrierten Ausbildung stiegen die Gehälter zum 1. Januar um 100 Euro.
Diese frühzeitige Anhebung ist für die Beschäftigten und für die Einrichtungen gut. Sie können nun frühzeitig mit den Jugendämtern die Kostensätze für ihre Leistungen und damit die Refinanzierung verhandeln.
Sobald das Tarifergebnis im TVöD feststeht, werden sich die GEW und der VPK erneut zusammensetzen und je nach Tarifabschluss über die Gehaltssteigerung für das Jahr 2026 verhandeln. Sollte es in der Tarifrunde im TVöD weitere Verbesserungen etwa bei der Arbeitszeit geben, wird auch über deren Übertragung zu verhandeln sein.
Weitere Einigungen
Neben der Gehaltssteigerung wurden weitere Einigungen erzielt. So wurde die Stufenlaufzeitverkürzung im TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst auch auf den VPK übertragen. Insgesamt führt das dazu, dass die Stufen in der Gehaltstabelle zukünftig zwei Jahre schneller durchlaufen werden. Vereinbart wurde außerdem ein zusätzlicher halber Tag Freistellung an Heiligabend und Silvester.
Nach der Einigung zur Gehaltssteigerung hat sich die GEW in einem zweiten Verhandlungstermin Anfang Dezember mit dem VPK darauf geeinigt, Entgeltgruppen für Nichtfachkräfte im stationären Sozial- und Erziehungsdienst einzuführen. Durch diese Maßnahme hat sich die Situation von Nichtfachkräften in den VPK-Einrichtungen verbessert, da jetzt sichergestellt ist, dass auch diese Kolleg*innen entsprechend vergleichbarer Gruppen im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Vorbild waren die Regelungen für die Nichtfachkräfte im ambulanten Dienst, die bereits 2023 in den Tarifvertrag aufgenommen worden sind.
Gewerkschaftsbonus
Die GEW konnte leider keine Verbesserung des Gewerkschaftsbonus erreichen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, den bestehenden Bonus für Gewerkschaftsmitglieder (ein zusätzlicher Urlaubstag und ein zusätzlicher freier Tag beim fünfjährigen Dienstjubiläum) zu verbessern.
Einzig konnte sich die GEW mit dem VPK darauf verständigen, dass sich die Gewerkschaftsmitglieder 2025 ihren zusätzlichen Urlaubstag auch auszahlen lassen können.
Tarifvertrag etabliert sich
Nachdem der Tarifvertrag 2021 aus der Taufe gehoben wurde, wächst die Zahl der VPK-Einrichtungen in Baden-Württemberg, die dem Arbeitgeberverband des VPK beitreten und damit auch die Zahl der Beschäftigten, die davon profitieren. Neben Kinder- und Jugendheimen sowie Kindertagesstätten bieten einige VPK-Träger auch ambulante Hilfeleistungen an.
Auch in anderen Bundesländern hat die GEW Tarifverträge mit dem VPK abgeschlossen. Den Anfang hat 2019 Niedersachsen gemacht. In den folgenden Jahren haben neben Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen Tarifverträge mit dem VPK abgeschlossen. Die GEW in Mecklenburg-Vorpommern steht aktuell ebenfalls kurz vor dem Abschluss eines Tarifvertrags.