Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte
TV Stud: Der Kampf geht weiter!
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind für Hochschulen wichtig. Außer in Berlin sind ihre Arbeitsbedingungen nicht tarifvertraglich geregelt, sondern werden von den Hochschulen diktiert. Die Tarifrunde 2021 hat daran nichts geändert.
Während der Tarifrunde der Länder 2021 beteiligten sich viele engagierte studentische Beschäftigte an den Warnstreiks. Ob in Tübingen, Karlsruhe, Heidelberg, Freiburg oder Ulm, sie sprachen ihre Kommiliton*innen an, klärten sie über ihre Rechte als Beschäftigte auf und organisierten Veranstaltungen. Für 400.000 Studierende, die bundesweit als Hilfskräfte und Tutor*innen an den Hochschulen beschäftigt sind, werden Mindeststandards der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt. Sie werden schlecht bezahlt, können keinen Urlaub beanspruchen und erhalten häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu kommen kurze Vertragslaufzeiten, die aneinandergereiht werden und für existentielle Unsicherheit sorgen.
Ein Großteil der Promovierenden war davor als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt. Eine solche Tätigkeit ist folglich für viele eine Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Diejenigen, für die eine solche Stelle aufgrund unbezahlter Arbeit nicht in Frage kommt, oder wer mehr Planbarkeit braucht, sind ausgeschlossen. Studierende aus prekären Verhältnissen haben so weniger Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere, weshalb die aktuellen Regelungen grundlegende klassische Muster aufweisen.
Noch keinen Tarifvertrag erreicht
Die Gewerkschaften kämpften während der Tarifverhandlungen dafür, dass sich die Arbeitgeber*innen ihrer Verantwortung stellen und studentische Beschäftigte durch einen Tarifvertrag (TV Stud) schützen. Das Ziel von Warnstreiks und Aktionen war, den tariflosen Zustand für diese große Beschäftigtengruppe (bundesweit rund 400.000 Beschäftigte) zu beenden. Noch in der letzten Verhandlungsnacht vor dem Tarifabschluss in Potsdam war das ein großer Konfliktpunkt.
Am Ende wurde nur eine Gesprächszusage erreicht. In diesem Gespräch soll es zunächst um eine Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte gehen. Daraus können schnell Verhandlungen werden, wenn es in den nächsten Wochen gelingt, den Druck auf die Arbeitgeber*innen auszuweiten. Denn bekanntermaßen gilt dort, wo es keinen Tarifvertrag gibt, auch keine Friedenspflicht. Der Kampf um einen TV Stud geht folglich nahtlos weiter!
Gemeinsame Forderungen des GEW-Landesausschuss der Studierenden (LASS) und der TV-Stud-Initiativen:
- Ordentliche Lebens- und Studienbedingungen: Nur noch elf Prozent der Studierenden erhalten Bafög. Etwa zwei Drittel sind auf Lohnarbeit angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Bei ungeprüften studentischen Hilfskräften liegt der Verdienst bei 10,77 Euro pro Stunde – in Berlin sind es 12,96 Euro ab 2022. Dabei ist noch nicht eingerechnet, dass Arbeitsstunden an der Hochschule oft nicht dokumentiert werden, und viele Beschäftigte mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Das betrifft besonders häufig Tutor*innen, denen teils nur drei Stunden pro Woche für ihre Tutor*innentätigkeit angerechnet werden. Die Vor- und Nachbereitung wird nicht honoriert.
- Bessere Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten und Mindeststandards in Arbeitsverträgen: In Berlin gibt es mittlerweile eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die Verträge in Baden-Württemberg sind dagegen im Regelfall auf drei bis sechs Monate befristet. Bei kurzen Vertragslaufzeiten müssen Nichtverlängerungen nicht begründet werden. Das führt dazu, dass der Vertrag als Druckmittel für studentische Beschäftigte genutzt werden kann: Wenn sie beispielsweise Überstunden aufschreiben oder nicht dazu bereit sind, Stunden im Krankheitsfall nachzuarbeiten, kommt es vor, dass kein neuer Vertrag ausgestellt wird.