Der GEW-Rechtsschutz hat für außerunterrichtliche Veranstaltungen (AuV) einen weiteren Erfolg erzielt. Zumindest die Erstattungspauschale für Übernachtungskosten bei AuV im Ausland sind mit 18 Euro pro Nacht zu niedrig.
Zunächst hatte die GEW für ein Mitglied durch die Instanzen und abschließend beim Bundesverwaltungsgericht die Grundsatzentscheidung eingeklagt, dass der Verzicht auf Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen jedweder Art nicht Genehmigungsvoraussetzung sein darf. Somit kann nunmehr keine Lehrerin und kein Lehrer mehr gedrängt werden, eine außerunterrichtliche Veranstaltung ohne Reisekosten durchzuführen. In der Folge konnte in Verhandlungen erreicht werden, dass die Mittel für AuV verdoppelt und auf den Genehmigungsformularen die Verzichts- und Teilverzichtskästchen entfernt wurden.
In weiteren Rechtsschutzverfahren der GEW hat jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass zumindest für Klassenfahrten im Ausland die Übernachtungskosten zu niedrig sind. Für Übernachtungen im Ausland sind demnach die tatsächlichen Kosten nach dem Reisekostenrecht zu ersetzen. Das ist insbesondere für die Studienfahrten, die oft in europäische Großstädte führen, ein ganz wichtiger Erfolg, der viel Geld wert ist.
Da der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich der Übernachtungen im Inland nicht bestätigt hat, hat der GEW-Rechtsschutz die Zulassung der Revision beantragt. Er empfiehlt deshalb, weiter gegen die nicht volle Bezahlung der Übernachtungskosten Widerspruch einzulegen.
Die GEW wird parallel vom Kultusministerium eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift und eine deutlichen Erhöhung der Kostensätze verlangen.