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Tarifergebnis

Übertragung auf Beamte – Nachschlag für Tarifbeschäftigte gefordert

Das Finanzministerium Baden-Württemberg plant, den Tarifabschluss bei den Ländern auf die Besoldung und die Pensionen zeitgleich zu übertragen. Für die angestellten Lehrkräfte braucht es jetzt eine Zulage.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg plant, den Tarifabschluss bei den Ländern auf die Besoldung und die Pensionen zeitgleich zu übertragen. Darüber können sich alle Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen freuen. Für die Arbeitnehmer/innen braucht es jetzt eine Zulage.

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung erfolgt in drei Schritten. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 3,2 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2020 werden sie nochmals um 3,2 Prozent und am 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. Januar 2019 um 50 Euro sowie zum 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro aufgestockt werden. Die rückwirkende Auszahlung der ersten Erhöhung ist für Juli 2019 geplant. Noch muss die Anhebung vom Ministerrat und vom Landtag abgesegnet werden. Änderungen sind nicht zu erwarten. Dass ein Tarifabschluss (anders als in zurückliegenden Tarifrunden) zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird, ist sehr positiv.

Erinnert werden muss an die Warnstreiks der tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die den Tarifabschluss und damit auch die Anhebung bei den beamteten Kolleginnen und Kollegen erst erkämpft haben. Es ist deshalb verständlich, dass die Übertragung bei vielen tarifbeschäftigten Lehrkräften Unmut erzeugt. Die Gehälter der Arbeitnehmer/innen steigen zum 1. Januar 2019 im Durchschnitt zwar ebenfalls um 3,2 Prozent. Während die unteren Entgeltgruppen (durch einen Mindestbetrag) und die Jobeinsteiger/innen (durch höhere Prozente) etwas stärker ansteigen, steigen in den höheren Gruppen, also bei praktisch allen tarifbeschäftigten Lehrkräften, die Gehälter aber nur um 3,01 Prozent. Die beamteten Kolleg/innen erhalten alle 3,2 Prozent. 2020 und 2021 steigt die Besoldung ebenfalls in den höheren Einkommensgruppen etwas ­stärker. Rechnet man alle drei Erhöhungsschritte zusammen, wird das Gehalt bei verbeamteten Lehrkräften um fast 0,4 Prozent mehr angehoben als bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften.

Zulage für Tarifbeschäftigte nötig

Da die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Baden-Württemberg ohnehin wesentlich niedrigere Nettogehältern als ihre beamteten Kolleg/innen erhalten, muss nach Meinung der GEW die Landesregierung den tarifbeschäftigten Lehrkräften nun eine Zulage zahlen. Der Tarifvertrag erlaubt solche Zulagen.

Doro Moritz, die Landesvorsitzende der GEW, hat das Finanzministerium zu Gesprächen über solche Zulagen aufgefordert. Das Land muss jetzt den Tarifbeschäftigten die gleiche Wertschätzung entgegenbringen wie den Beamt/innen.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12