Zum Inhalt springen

VBL-Zusatzversorgung: Was lange währt wird endlich gut

Üblicherweise finden Tarifverhandlungen im Lichte der Öffentlichkeit statt. Bei den „Tarifverhandlungen zur Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte“ war das Thema wohl zu trocken, um die Aufmerksamkeit der Medien zu erhaschen. Dabei geht es um richtig viel Geld!

Es geht um die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder. Wie der Name schon sagt, wird mit dieser Versicherung gewährleistet, dass zur gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezahlt wird.
Zum 1. Januar 2002 wurde das System von einer Gesamtversorgung auf ein Versorgungspunktemodell umgestellt, da die Zusatzversorgung ansonsten nicht mehr zu finanzieren gewesen wäre. Bei dieser
grundsätzlichen Änderung mussten die bis dahin erreichten Besitzstände in das neue System überführt werden. Dabei unterschied man zwischen rentennahen und rentenfernen Jahrgängen. Rentenfern
sind jene, die am 1. Januar 2002 pflichtversichert waren und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. In verschiedenen Urteilen stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Regelungen des
Übergangs für diese Gruppe nicht rechtens seien und beauftragte die Tarifparteien, hier Rechtssicherheit herzustellen. Der BGH kritisierte insbesondere die „sachwidrige Ungleichbehandlung“ von rentenfernen Pflichtversicherten mit langen Ausbildungsgängen. Dies betrift vor allem Akademiker/innen und damit auch Lehrerinnen und Lehrer. Das lange Studium hinderte sie daran, zu einem frühen Zeitpunkt in den öffentlichen Dienst einzutreten und dadurch eine Vollversorgung zu bekommen. Dies kam daher, dass man für die Berechnung dieser Vollversorgung einen Faktor von 2,25 Prozent pro Pflichtversichertungsjahr zu Grunde legte.
Die nun erzielte Vereinbarung sieht eine andere Berechnungsweise vor. Dieser Faktor wird „individualisiert“. Für alle Versicherten, die zu dieser Gruppe zählen, wird der Prozentsatz 100 durch die Zeit vom Beginn der Versicherung bis zum Ende des Monats, in dem er/sie das 65. Lebensjahr erreicht, geteilt. Der errechnete Faktor darf jedoch 2,5 Prozent pro Pflichtversichertenjahr nicht überschreiten.

Was folgt daraus?

Alle Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge werden von der Zusatzversorgungskasse
neu berechnet. Für die meisten Beschäftigten mit langen Ausbildungszeiten wird es Verbesserungen geben – also mehr Geld.
Zwischen den Tarifparteien wurde auch vereinbart, dass keine Anträge von den Betroffenen gestellt werden müssen und es auch zu keinen Verschlechterungen der Startgutschriften (warum auch immer)
kommen wird.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12