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Landesdelegiertenversammlung

Veröffentlichung der Wahlvorschläge für 2020

Die GEW hat satzungsgemäß die Mitteilung des Wahlausschusses für den Landesvorstand und der Wahlausschüsse der Bezirke veröffentlicht. Damit sind die Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung bekanntgegeben.

Landesdelegiertenversammlung 2016
Landesdelegiertenversammlung 2016

Die GEW Baden-Württemberg hat auf ihrer Internetseite satzungsgemäß die Mitteilung des Wahlausschusses für den Landesvorstand und der Wahlausschüsse der Bezirke veröffentlich. Damit sind die Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung (LDV) vom 22. bis 24. Oktober 2020 im Glaspalast Sindelfingen bekanntgegeben.

Aufgrund von geplanten Satzungsänderungen gibt es folgende neue Regelung: Die der LDV vorgeschalteten Bezirksversammlungen werden unterbrochen, wenn nur noch die Wahl des/der Bezirksgeschäftsführers*in aussteht, und dann zu Ende gebracht, wenn die LDV und die vier Bezirksversammlungen gemäß § 43 Abs 2 der Satzung über den Antrag zur Änderung des § 32 Abs 2(b) abgestimmt haben. Der Antrag zielt darauf ab, die bisher als Wahlamt in der Satzung verankerte Position des/der Bezirksgeschäftsführers*in umzuwandeln in ein hauptamtlich zu besetzendes Angestelltenverhältnis. Der/die Bezirksgeschäftsführer*in wird dann an den Sitzungen des Bezirksvorstandes nur mit beratender Stimme teilnehmen.

GEW Baden-Württemberg

Von Ingrid Letzgus, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Absatz 2 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg sind die Kreise, die Bezirke, die Landesfachgruppen und der Wahlausschuss vorschlagsberechtigt. Es wurden folgende Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung 2020 termingerecht und mit der schriftlichen Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben:

  • Vorsitzende: Monika Stein
  • Drei stellvertretende Vorsitzende: Ricarda Kaiser und Michael Hirn (im Team), Farina Semler, David Warneck
  • Schatzmeister: Hans Maziol
  • Leiter*innen der Vorstandbereiche (VB):
    A – Grundsatzfragen: Jörg Götz-Hege, Stellvertreter*in: Annemarie Raab
    B – allgemeine Bildung: Jürgen Stahl, Stellvertreter*in: N. N.
    C – weiterführende Bildung: N. N., Stellvertreter*in: N. N.
    D – Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik: Michael Zebisch, Stellvertreter*in: N. N.
    E – Frauenpolitik: Elke Gärtner, Stellvertreterin: Ute Cardinal von Widdern
  • Leiter*innen der Fachbereiche (FB):
    A – Junge GEW: N. N.
    B – Seniorenpolitik: Barbara Haas
  • Leiter der Landesrechtsschutzstelle: Alfred König

Gemäß § 3 Absatz 7 der Wahlordnung können von der LDV weitere Wahlvorschläge eingebracht werden, diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten.

Der Landeswahlausschuss weist auf zwei Anträge zur Änderung der GEW-Satzung BW hin. Geplant ist, dass beide Anträge den LDV-Delegierten vorgelegt werden. Bei Zustimmung zu den Anträgen könnten dann die neuen Regelungen bei den Wahlen angewandt werden:

  1. § 20, d: Neu eingeführt werden sollen stellvertretende Leitungen der Vorstandsbereiche (VB), die dann auch bei der LDV zu wählen wären.
  2. § 45: Bisher waren Leitungsteams für den Landesvorsitz nicht vorgesehen. Durch die Streichung des letzten Satzes im § 45 soll es möglich sein, auch für den Landesvorsitz ein Leitungsteam zu wählen.

GEW Nordwürttemberg

Von Gabriele Frey, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Ziffer 1 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg sind die zugehörigen Kreise und der Wahlausschuss vorschlagsberechtigt. Es wurden folgende Wahlvorschläge für die Bezirksversammlung am 22. Oktober 2020 termingerecht und mit der schriftlichen Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben:

  • Bezirksvorsitzender: Martin Hettler
  • Zwei stellvertretende Vorsitzende: Daniela Weber und Inken König
  • Bezirksrechtsschutzstellenleiterin: Verena König, Waltraud Kommerell (Team)
  • Bezirksrechner: Thomas Maier
  • Zwei Beisitzer*innen: Gabriele Schink-Stolz und Franz-Peter Penz
  • Bezirksgeschäftsführerin: Martina Buschle

Gemäß § 3 Ziffer 7 der Wahlordnung können von der Bezirksversammlung weitere Vorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen ­Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten.

GEW Südbaden

Von Horst Kosmalla, Vorsitzender des Wahlausschusses

Gemäß § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südbaden folgende für die Bezirksversammlung am 22. Oktober 2020 in Sindelfingen fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge für den Bezirksvorstand Südbaden:

  • Bezirksvorsitzende: Sandrina Vogt
  • Stellvertretende Bezirksvorsitzende: Elisabeth Burget
  • Bezirksgeschäftsführer: Wolfgang Windus
  • Bezirksrechtsschutzstellenleiter/in: Bernd Pohlmann, Susanne Gallery (Team)
  • Rechner: Frank Nagel-Gallery
  • Vertreter der Jungen GEW: Joachim Schweizer
  • Drei Beisitzer*innen: Patricia Ball, Maren Stölzle, Gerd Kostanzer

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Ziffer 6 und 7 der Wahlordnung ist die Bezirksversammlung an diese Vorschläge nicht gebunden. Wahlvorschläge, die aus der Bezirksversammlung eingebracht werden, bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung des beziehungsweise der Vorgeschlagenen.

GEW Südwürttemberg

Von Ingrid Letzgus, Vorsitzende des Wahlausschusses

Gemäß § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südwürttemberg folgende für die Bezirksversammlung vom 22. Oktober 2020 bei ihm fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge für den Bezirksvorstand der GEW Südwürttemberg:

  • Erste Bezirksvorsitzende: Martina Jenter-Zimmermann, Heidrun Drews (Team)
  • Zweite Bezirksvorsitzende: N. N.
  • Bezirksgeschäftsführer: Ingo Praeck
  • Leiter der Bezirksrechtsschutzstelle: Thomas Reck, Manfred Schechinger (Team)
  • Bezirksrechnerin: Bettina Ruff
  • Weitere Mitglieder: Lisa Laur, Holger Bolay

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Absatz 7 der Wahlordnung können aus der Bezirksversammlung weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der Vorgeschlagenen.

GEW Nordbaden

Von Corinna Blume, Gottfried Gruner und Lisel Haaß

Gemäß § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der ­Bezirkswahlausschuss des GEW-Bezirkes Nordbaden die frist­gerecht eingegangenen ­Wahlvorschläge für die Bezirksversammlung am 22. Oktober 2020 in Sindelfingen. Die Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten liegen vor:

  • Bezirksvorsitzender: Stefan Bauer
  • Stellvertretende Bezirksvorsitzende: Susanne Posselt
  • Geschäftsführerin: Tine Maier
  • Leiterin der Rechtsschutzstelle: Jutta Ulrich, Sanni Veil-Bauer, Ivica Pavlic (Team)
  • Rechner: Simon Glockner
  • Beisitzer aus den Fachgruppen Berufliche Schulen: Daniel Wunsch
  • Beisitzerin aus der Fachgruppe Gymnasium: Barbara Becker, Oliver Kirsten (Team)
  • Dritte Beisitzerin ohne festgelegten Geschäftsbereich: Sabrina Besserer

Die Wahlvorschläge entsprechen der Satzung der GEW Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 7 der Wahlordnung können bei der Bezirksversammlung Nordbaden weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten.

Württembergischer Lehrerverein e. V.

Von Ingrid Letzgus und Gabriele Frey, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südwürttemberg und des GEW-Bezirks Nordwürttemberg folgende für die Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. vom 22.Oktober 2020 in Sindelfingen bei ihm fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Württembergischen Lehrerverein e. V. (WLV):

  • Vorsitzender: Thomas Maier
  • Stellvertretender Vorsitzender: Ottmar Rupp
  • Stellvertretender Vorsitzender: Frank Eberhard

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Abs.7 der Wahlordnung können aus der Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der Vorgeschlagenen.

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