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Landesdelegiertenversammlung

Veröffentlichung der Wahlvorschläge für 2025

Die GEW hat satzungsgemäß die Mitteilung des Wahlausschusses für den Landesvorstand und der Wahlausschüsse der Bezirke veröffentlicht. Damit sind die Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung (LDV) 2025 bekanntgegeben.

Außerordentliche Landesdelegiertenversammlung (LDV) der GEW am 6. Juli in Sindelfingen
Außerordentliche Landesdelegiertenversammlung (LDV) der GEW am 6. Juli in Sindelfingen

Die GEW Baden-Württemberg hat auf ihrer Internetseite satzungsgemäß die Mitteilung des Wahlausschusses für den Landesvorstand und der Wahlausschüsse der Bezirke veröffentlicht.

Damit sind die Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung (LDV) vom 3. bis 5. April 2025 in der Stadthalle Sindelfingen bekanntgegeben. Die Bezirksversammlungen finden am 3. April 2025 statt.

GEW Baden-Württemberg

Nach § 3 Absatz 2 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg sind die Kreise, die Bezirke, die Landesfachgruppen und der Wahlausschuss vorschlagsberechtigt. Es wurden folgende Wahlvorschläge für die Landesdelegiertenversammlung 2025 termingerecht und mit der schriftlichen Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben:

  • Vorsitzende*r: Monika Stein
  • Drei stellvertretende Vorsitzende:
    1) Michael Hirn/Ricarda Kaiser (Team)
    2) Farina Semler/Andrea Wagner (Team)
    3) David Warneck
  • Schatzmeister*in: Matthias Kaiser
  • Leiter*innen der Vorstandbereiche (VB):
    A – Grundsatzfragen: Corinna Blume, Jörg Götz-Hege, Annemarie Raab (Team)
    B – allgemeine Bildung: Susanne Posselt, Till Seiler (Team)
    C – weiterführende Bildung: Kai Marquardt, Eva Werner (Team)
    D – Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik: Uta Schneider-Grasmück, Michael Zebisch (Team)
    E – Frauenpolitik: Anja Klöss-Schuster/Claudia Richter (Team)
  • Leiter*innen der Fachbereiche (FB):
    A – Junge GEW: Stefan Gretzinger
    B – Seniorenpolitik: Joachim Wagner, Marion Will
  • Leiter*in Landesrechtsschutzstelle: Ruth Zacher

Gemäß § 3 Absatz 7 der Wahlordnung können von der LDV weitere Wahlvorschläge eingebracht werden, diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten.

GEW Nordbaden

Von Bernhard Baumstark, Vorsitzender des Wahlausschusses

Gemäß § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Nordbaden folgende für die Bezirksversammlung am 3. April 2025 in Sindelfingen fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Bezirksvorstand Nordbaden:

  • Bezirksvorsitzende*r: Stefan Bauer
  • Stellvertretende*r Vorsitzende*r: N. N.
  • Bezirksgeschäftsführung: Tamara Schätz
  • Rechtsschutz: Sanni Veil-Bauer und Frank Orthen (Team)
  • Rechner*in: Simon Glockner
  • Beisitzer*in BS: Daniel Wunsch und Ingrid Holl (Team)
  • Beisitzer*in Gym: Barbara Becker und Oliver Kirsten (Team)
  • Weitere Beisitzer*in: Denise Krug

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Ziffer 6 und 7 der Wahlordnung ist die Bezirksversammlung an diese Vorschläge nicht gebunden. Wahlvorschläge, die aus der Bezirksversammlung eingebracht werden, bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung des beziehungsweise der vorgeschlagenen Kandidat*innen.

GEW Nordwürttemberg

Von Jana Kolberg, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Ziffer 1 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg sind die zugehörigen Kreise und der Wahlausschuss vorschlagsberechtigt. Es wurden folgende Wahlvorschläge für die Bezirksversammlung am 3. April 2025 in Sindelfingen termingerecht und mit der schriftlichen Zustimmungserklärung der Kandidat*innen abgegeben:

  • Bezirksvorsitzende*r: Martin Hettler
  • Zwei stellvertretende Vorsitzende: Daniela Weber, Inken König
  • Rechtsschutz: Verena König, Carmen Bohner (Team)
  • Rechner*in: Nathalie Simunjak
  • Zwei Beisitzer*innen:
    1) Gabriele Schink-Papayannis, Fabio Taccogna (Team)
    2) Franz-Peter Penz
  • Bezirksgeschäftsführung: Martina Buschle

Gemäß § 3 Ziffer 7 der Wahlordnung können von der Bezirksversammlung weitere Vorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Kandidat*innen.

GEW Südbaden

Von Timo Steuer, Vorsitzender des Wahlausschusses

Gemäß § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südbaden folgende für die Bezirksversammlung am 3. April 2025 in Sindelfingen fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Bezirksvorstand Südbaden:

  • Bezirksvorsitzende*r: Katharina Klink
  • Bezirksgeschäftsführung: Helena Pantelidis
  • Rechtsschutz: Bernd Pohlmann und Susanne Gallery (Team)
  • Rechner*in: Frank Nagel-Gallery
  • Junge GEW: Sebastian Höpfl
  • Beisitzer*in BS: Judith Spiller
  • Beisitzer*in GHWRGS: Patricia Ball
  • Beisitzer*in Gym: Maren Stölzle

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Ziffer 6 und 7 der Wahlordnung ist die Bezirksversammlung an diese Vorschläge nicht gebunden. Wahlvorschläge, die aus der Bezirksversammlung eingebracht werden, bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung des beziehungsweise der Vorgeschlagenen.

GEW Südwürttemberg

Von Tanja Neidhart, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südwürttemberg folgende für die Bezirksversammlung vom 3. April 2025 in Sindelfingen bei ihm fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Bezirksvorstand der GEW Südwürttemberg:

  • Erste Bezirksvorsitzende: Martina-Jenter-Zimmermann
  • Zweite*r Bezirksvorsitzende: Holger Bolay
  • Bezirksgeschäftsführung: Anika Schneider
  • Rechtsschutz: Thomas Reck, Eva Landspersky (Team)
  • Rechner*in: Bettina Ruff
  • Beisitzer*in: Philipp Stegmaier
  • Beisitzer*in: Kai Marquardt

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Abs. 7 der Wahlordnung können aus der Bezirksversammlung weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der Vorgeschlagenen.

Württembergischer Lehrerverein e. V.

Von Jana Kolberg und Tanja Neidhart, Vorsitzende des Wahlausschusses

Nach § 3 Ziffer 5 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlausschuss des GEW-Bezirks Südwürttemberg und des GEW-Bezirks Nordwürttemberg folgende für die Vertreter*innenversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. vom 3. April 2025 in Sindelfingen bei ihm fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge für den Württembergischen Lehrerverein e. V. (WLV):

  • Vorsitzende*r: Thomas Maier
  • Stellvertretende*r Vorsitzende*r: Ottmar Rupp
  • Stellvertretende*r Vorsitzende*r: Monika Holl

Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen liegen vor. Gemäß § 3 Abs.7 der Wahlordnung können aus der Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. weitere Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der Delegierten und der schriftlichen Zustimmungserklärung der Vorgeschlagenen.

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