Online Anträge stellen
Versetzungsrunde 2022 ist gestartet
Die Online-Anträge müssen bis spätestens 10. Januar gestellt und ausgedruckt und unterschrieben der Schulleitung vorgelegt werden. Alle wichtigen Informationen zum Ablauf gibt es hier. Die GEW empfiehlt, Beratungsangebote rechtzeitig wahrzunehmen.
Die Anträge müssen online gestellt werden. Wichtige Anlagen, die den Versetzungsantrag begründen und entscheidungsrelevant sein könnten, sollten in den Online-Antrag hochgeladen werden. Orts- und Schulwünsche können angegeben werden. Je flexibler der Ortswunsch ist, desto größer wird die Chance auf Versetzung. Ist ein Ortswunsch aufgrund der Versorgungslage nicht erfüllbar, wird der Versetzungsantrag abgelehnt. Am Ende der elektronischen Antragsstellung wird ein Belegausdruck erstellt, der ausgedruckt, unterschrieben und der Schulleitung bis spätestens 10. Januar 2022 vorgelegt werden muss. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da Anträge danach in der Regel nicht mehr genehmigt werden.
Wer für die Antragsstellung eine Beratung wünscht, sollte rechtzeitig vor den Weihnachtsferien Kontakt mit den GEW-Personalratsmitgliedern aufnehmen. Für Versetzungen innerhalb eines Schulamts beziehungsweise für die Freigabe durch Schule und Schulamt sind im GHWRGS-Bereich die Örtlichen Personalräte zuständig, für Versetzungen über Schulamts- beziehungsweise Regierungspräsidiumsgrenzen sind die jeweiligen Bezirkspersonalräte zuständig. Die Personalvertretung unterstützt den Versetzungsantrag, wenn der Belegausdruck als Kopie mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen zugesandt wird – sowohl an die abgebenden als auch an die aufnehmenden Personalräte.
Wovon hängt ab, ob ein Versetzungsantrag genehmigt werden kann?
Auf Versetzung besteht kein Rechtsanspruch. Es ist eine Ermessensentscheidung des Staatlichen Schulamts beziehungsweise des Regierungspräsidiums. Diese legen ihren Versetzungsvorschlag der Personalvertretung zur Mitbestimmung vor.
Für eine positive Entscheidung sind verschiedene Kriterien entscheidend:
- Wie viele Jahre ist eine Lehrkraft bereits an der derzeitigen Schule (Verweildauer)?
- Welche persönlichen Gründe liegen vor und wie gewichtig sind diese?
- Wie ist die Unterrichtsversorgung an den betroffenen Schulen, in den Fächern, in den Schularten und in den Regionen?
Nach Abwägung dieser Kriterien und der Beteiligung der Personalvertretung entscheidet die Schulaufsicht über die Versetzung und erstellt einen Bescheid.
Die GEW berät umfassend im Rahmen von Telefon-Hotline, Vor-Ort-Veranstaltungen und individuellen Beratungen. GEW-Mitglieder sollten dieses Angebot frühzeitig nutzen.