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Kooperation Kita – Grundschule

Viel mehr Kooperationsaufgaben, viel mehr Arbeit

Seit August sollen die Fachkräfte in den Kitas und die Kooperationslehrkräfte der Grundschulen intensiver kooperieren: gemeinsam mit den Kindern arbeiten und gemeinsam Eltern beraten. Zusätzliche Arbeitszeit gibt es für die Lehrkräfte nicht.

Vorschulkinder üben gemeinsam mit ihrer Erzieherin Zählen und Rechnen.
Das Kultusministerium hat die Chancen einer intensiven Kooperation erkannt, verweigert allerdings die nötigen Zeitkontingente. (Foto: © imago)

Am 1. August ist die Verwaltungsvorschrift (VwV) „Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen“ in Kraft getreten. Die Fachkräfte in den Kitas und die Kooperationslehrkräfte der Grundschulen sollen intensiver kooperieren: gemeinsam mit den Kindern arbeiten und gemeinsam Eltern beraten. Zusätzliche Arbeitszeit gibt es für die Lehrkräfte nicht.

Das Kultusministerium (KM) schreibt in der neuen VwV zur Arbeitszeit: „Mit Abschluss des Pakts für gute Bildung und Betreuung erhält jede Kindertageseinrichtung analog den Grundschulen die erforderlichen Mittel für eine Stunde Kooperationszeit pro Woche“. Bisher mussten die Kitas die Kooperation mit den Grundschulen ohne zusätzliche Arbeitszeit leisten. Für die Kitas stellt – sofern die Träger das Geld wirklich für zusätzliche Arbeitszeit einsetzen – die Stunde Kooperationszeit ein Fortschritt dar, auch wenn die Stunde auf keinen Fall für die neuen Aufgaben ausreicht.

Für die Anrechnungsstunden an den Grundschulen beruft sich das KM auf ein Schreiben aus dem Jahr 2012. Dort steht: „die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist den Grundschullehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern von jeher ein wichtiges pädagogisches Anliegen. ln einem ersten Schritt zu einer Grundausstattung erhält jede Grundschule zum Schuljahr 2012/13 eine Deputatsstunde. Beim zeitnahen Endausbau wird dann jede erste Klasse mit einer Kooperationsstunde bedacht.“

Obwohl vom zeitnahen Ausbau gesprochen wird, gibt es seit 2012 unverändert nur eine Stunde Zeitausgleich. Und mit dieser Deputatsstunde muss die Grundschule die Aufgaben bewältigen, die mit der Kooperation mit allen Kitas des Schulbezirks verbunden sind, unabhängig von der Größe der Schule und Anzahl der einzuschulenden Kinder. Dass beispielsweise eine Grundschule, die mit zehn Kindertageseinrichtungen kooperiert, genauso nur eine Anrechnungsstunde erhält wie eine Schule, die nur wenige Kooperationsstandorte betreut, kann nicht so bleiben.

Freiwilliges Engagement der Lehrkräfte ermöglicht Kooperation

„Unsere Grundschule kooperiert mit zwölf Kindertageseinrichtungen. Da wir fünfzügig sind, werden bei uns jedes Jahr weit über 100 Kinder eingeschult. Ich koordiniere mit meiner Anrechnungsstunde die Kooperationsbesuche und bereite Material vor. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen aus der Schuleingangsklasse legen wir fest, welche pädagogischen Angebote wir mit den Kindern machen. Jedes Jahr findet über die monatlichen zweistündigen Besuche der Kitas hinaus ein Schnuppertag statt, bei dem alle Kinder unsere Schule besuchen. An diesem Tag arbeiten wir mit den Kindergartenkindern im Rahmen einer Unterrichtsstunde und schätzen mit Beobachtungsbögen den Entwicklungsstand und die Schulfähigkeit der Kinder ein. Der organisatorische Aufwand ist immens. Alle meine Kolleginnen leisten diese Kooperationsaufgaben ohne jede Deputatsanrechnung“, berichtet eine Lehrerin aus einer Grundschule in Mannheim.

Durch die unzureichende Ausstattung des Arbeitsfeldes Kooperation hängt es vom Engagement einzelner Lehrkräfte ab, ob und in welcher Frequenz, Angebote in den Kitas gemacht werden. Das Kultusministerium hat die Chancen einer intensiven Kooperation erkannt und will sie mit der neuen Verwaltungsvorschrift inhaltlich stärken. Notwendig sind dafür aber Fortbildungsangebote und strukturelle Veränderungen wie Kooperationszeiten, in denen die gewünschte Beratung stattfinden kann.

„Ich arbeite gerne mit den Kindergartenkindern und finde meine Arbeit als Kooperations-Lehrerin wichtig. Aber ohne Anrechnungsstunden fehlt mir die Zeit, regelmäßige Angebote in den Kitas zu machen. Ich habe mein Amt jetzt abgegeben, weil mich das unzufrieden macht“, berichtet eine Kollegin aus Weinheim.

Einige Beispiele für die Aufgaben der Fachkräfte in den Kitas und der Kooperationslehrkräfte der Grundschulen laut der neuen VwV:

  • Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte begleiten die Kinder bis zum Schuleintritt, fördern und unterstützen sie. Im Rahmen der Zusammenarbeit gewinnen Lehrkräfte Erkenntnisse sowohl über die Gruppe als auch über einzelne Kinder der künftigen Schulanfänger.
  • Die Kindertageseinrichtung und die Grundschule unterrichten sich regelmäßig gegenseitig über die im elementaren und primären Bildungsbereich geltenden Regelungen sowie über die pädagogischen Grundlagen einschließlich der Förderangebote, Methoden und Arbeitsweisen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule; verständigen sich auf ein in der Regel mehrjähriges Konzept, in dem die Ziele und die Schwerpunkte der Kooperation unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der vor Ort umgesetzten Fördermaßnahmen beschrieben werden.
  • Kooperationslehrkräfte und pädagogische Fachkräfte führen pädagogische Angebote für die künftigen Schulanfänger/innen durch.
  • Die Kooperationslehrkraft schätzt den Entwicklungsstand des Kindes während der Durchführung der pädagogischen Angebote ein. Sie dokumentiert auf einem Einschätzungsbogen den Entwicklungsstand des Kindes im Hinblick auf die für das Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen notwendigen Vorläuferfertigkeiten sowie auf die kognitiven Grundfähigkeiten des Kindes.
  • Ein Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand und den Entwicklungsfortschritten des Kindes wird auf Wunsch der Eltern oder nach Entscheidung der pädagogischen Fachkraft und der Kooperationslehrkraft den Eltern des Kindes angeboten.

HPR fordert für jede Schule zwei Anrechnungsstunden pro Kita

Mit der Einführung dieser VwV ignoriert das KM die Realität. Beispiel: Die im Einschätzungsbogen aufgeführten Items können nur beantwortet werden, wenn zuvor pädagogische Situationen mit den Vorschulkindern vorbereitet und durchgeführt werden, in denen die gewünschten Punkte beobachtet werden können. Welche Konsequenzen aus den Ergebnissen der Einschätzung gezogen werden, ist unklar.

Eine gute Kooperation braucht neben pädagogischen Angeboten und diagnostischen Kompetenzen der Beteiligten vor allem ausreichende Zeit, um vor Ort mit den Kindern und den Eltern zielführend arbeiten zu können. Die in der VwV formulierten Aufgaben sind ein eigenständiges Aufgabenfeld, das zu Kooperationslehrkräften weitergebildete Grundschullehrkräfte nicht nebenher bewältigen können.

Der Hautpersonalrat (HPR) Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) hat der Einführung der VwV deshalb widersprochen. Der HPR fordert, dass eine Grundschule pro Kita, mit der kooperiert wird, zwei Anrechnungsstunden bekommt. Das hat das KM mit Verweis auf die seit 2012 vergebene Anrechnungsstunde abgelehnt. Das KM behauptet, dass die Schulen und die Lehrkräfte mit dieser Stunde auch alle mit der neuen VwV verbundenen Aufgaben übernehmen können. Der HPR hält das für unmöglich und hat den Vorgang deshalb einer personalrechtlich vorgesehenen Einigungsstelle vorgelegt. Dort wird der HPR die Argumente für mehr Anrechnungsstunden mit dem Kultusministerium diskutieren.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23