Reisekosten
Volle Erstattung im Referendariat geplant
Die geplante Reform des Landesreisekostenrechts sieht vor, dass Referendar*innen, Lehramtsanwärter*innen im Schuldienst und andere Auszubildende in den Landesbehörden die vollen Reisekosten erstattet bekommen – und nicht wie bisher nur 50 Prozent.
Völlig unerwartet hat das Kabinett Anfang Dezember einen Entwurf zur Reform des Landesreisekostenrechts beschlossen und in die parlamentarische Beratung gegeben. Demnach sollen Referendar*innen, Lehramtsanwärter*innen im Schuldienst und andere Auszubildende in den Landesbehörden die vollen Reisekosten erstattet bekommen und nicht wie bisher nur 50 Prozent. Das gilt auch für die Teilnehmer*innen der Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel. Außerdem sollen sie das gleiche Trennungsgeld erhalten.
Jahrelang hat die GEW sich für eine Anhebung der Reisekosten stark gemacht. Erinnert sei an die Unterschriftensammlung der Jungen GEW „100% Reisekosten im REF“, an der sich über 1.000 Referendar*innen und Lehramtsanwärter*innen beteiligt haben. Zu verdanken ist der Erfolg aber auch dem beharrlichen Einsatz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Hauptpersonalräte, die seit Jahren in vielen Gesprächen ein Ende der Benachteiligung angemahnt haben.
Im Entwurf finden sich weitere Änderungen. Unter anderem soll es für die Wegstreckenentschädigung nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichen Interesse entschädigt. Das gilt beispielsweise für Außendienste etwa in der Steuerverwaltung. Für alle anderen Fahrten mit einem Pkw sind 30 Cent vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent anrechnen.
Eine Gleichstellung aller Fahrzeuge und nur noch ein Erstattungssatz von 35 Cent sind leider nicht geplant. Damit wird die Chance vertan, das Reisekostenmanagement weiter zu vereinfachen und Anreize zu setzen, andere Fahrzeuge (Fahrrad, E-Bike) statt eines Pkw zu nutzen. Auch die Unterscheidung der Dienstreisen „mit erheblichem Interesse“ und den „normalen“ vereinfacht die Verwaltung nicht.
Die erste Lesung im Landtag findet noch im Dezember statt. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar 2022.