Junge GEW erreicht Ziel
Volle Reisekosten-Erstattung im Referendariat kommt
Mit dem Jahreswechsel gibt es für die GEW einen guten Grund zum Feiern: Ab 1. Januar 2022 gilt das neue Landesreisekostengesetz – und Anwärter*innen bekommen die vollen Reisekosten erstattet. Das zeigt: Gewerkschaftsarbeit lohnt sich!
Ab 1. Januar 2022 gilt das neue Landesreisekostengesetz und Anwärter*innen bekommen die vollen Reisekosten zum Seminar erstattet. Bis dahin gilt: Anwärter*innen bekommen nur ein Ausbildungsgehalt, müssen aber auf der Straße, in Bus und Bahn den vollen Preis zahlen und bekommen nur 50 Prozent ihrer Reisekosten erstattet.
Das Kabinett hatte Anfang Dezember 2020 einen Entwurf zur Reform des Landesreisekostenrechts beschlossen und in die parlamentarische Beratung gegeben. Demnach sollen Referendar*innen, Lehramtsanwärter*innen im Schuldienst und andere Auszubildende in den Landesbehörden die vollen Reisekosten erstattet bekommen und nicht wie bisher nur 50 Prozent. Das gilt auch für die Teilnehmer*innen der Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel. Außerdem sollen sie das gleiche Trennungsgeld erhalten.
Jahrelang hat die GEW sich für eine Anhebung der Reisekosten stark gemacht, die Forderung immer wieder auf die Tagesordnung gebracht und ist hartnäckig geblieben: Unterschriftensammlungen an Ausbildungsseminaren und Schulen, Gespräche mit Landtagsabgeordneten, Bildungs- und Finanzpolitiker*innen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Klar ist: Gewerkschaftsarbeit lohnt sich!