Personalratswahlen beim ZSL
Wählen gehen – für starke Personalräte
Mitte Juli finden zum ersten Mal die Personalratswahlen beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung statt. Starke Personalräte und eine starke GEW treten für gute Arbeitsbedingungen und für eine angemessene Bezahlung ein.
Am 15. und 16. Juli 2020 werden zum ersten Mal ein Örtlicher Personalrat (ÖPR) und ein Bezirkspersonalrat (BPR) beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) gewählt. Das ZSL ist noch im Aufbau und braucht starke Personalräte, die sich für die Beschäftigten einsetzen. Eine hohe Wahlbeteiligung hilft.
Der Örtliche Personalrat vertritt alle Beschäftigten in der Zentrale des ZSL und in allen seinen Außenstellen. Das sind insbesondere die Regionalstellen, die Schulpsychologischen Beratungsstellen und die Akademiestandorte. Nach Auffassung der GEW sind auch Fachberater*innen, soweit sie dem ZSL zugeordnet wurden, wahlberechtigt und wählbar. Sie sind in den Dienstbetrieb der Regionalstellen eingegliedert und erhalten ihre Aufträge von den Regionalstellenleitungen. Fachberater*innen waren auch für die Wahl zum Hauptpersonalrat im außerschulischen Bereich im vergangenen Jahr wahlberechtigt. Es ist wichtig, dass alle Beschäftigten des ZSL das ab 15. Juni in den Dienststellen aufliegende Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls ihre Aufnahme beantragen, damit sie ihr Wahlrecht im Juli wahrnehmen können.
Alle Beschäftigten des ZSL einschließlich der Fachberater*innen sind auch wahlberechtigt für den neuen Bezirkspersonalrat beim ZSL. Den BPR dürfen darüber hinaus alle Beschäftigten an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte wählen. Dies ergibt sich aus der Dienst- und Fachaufsicht des ZSL über die Seminare. Zu den Beschäftigten der Seminare gehören auch alle Lehrbeauftragten, unabhängig vom Umfang Ihrer Anrechnungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart erst vor kurzem entgegen der Rechtsauffassung des Kultusministeriums (KM) rechtskräftig bestätigt. Der neu zu wählende Bezirkspersonalrat beim ZSL vertritt fast 5.000 Beschäftigte.
Ein Kommentar von Doro Moritz, GEW-Landesvorsitzende
„Am 1. März 2019 wurde das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) errichtet. Am 15./16. Juli dieses Jahres wird endlich der Örtliche Personalrat (ÖPR) und der Bezirkspersonalrat (BPR) gewählt.
Im Prinzip können die Personalräte noch vor der Sommerpause ihre Tätigkeit aufnehmen. Ob es dazu kommt, ist offen. Denn es gibt einen großen Dissens der GEW mit dem Wahlvorstand für den ÖPR über die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit. Er hat zwei Drittel der Kandidat*innen auf der Beamtenliste der GEW gestrichen, was möglicherweise rechtlich geklärt werden muss.
Bei der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) 2013 wurde der Beschäftigtenbegriff deutlich weitergefasst.
In der Gesetzesbegründung der Landesregierung wird ausdrücklich ausgeführt, dass zum Beispiel Volontär*innen, Praktikant*innen und Ein-Euro-Jobber im Sinne des LPVG als Beschäftigte zu zählen sind.
Strittig ist jetzt vor allem das Wahlrecht der Fachberater*innen. Sie sind für und im Auftrag des ZSL tätig. Deshalb sind sie nach Auffassung der GEW auch Beschäftigte des ZSL. Das ZSL und der Wahlvorstand für den ÖPR vertreten die gegenteilige Position. Das ZSL bestreitet, dass die Fachberater*innen weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation des ZSL eingegliedert sind. Mit dieser Auffassung ist das Kultusministerium im Vorfeld der letzten Wahlen zum Hauptpersonalrat für den außerschulischen Bereich beim Verwaltungsgericht Stuttgart unterlegen.
Der Wahlvorstand für den BPR beim ZSL legt dagegen den erweiterten Beschäftigtenbegriff zugrunde, so dass hier die Fachberater*innen wahlberechtigt und wählbar sind.
Die GEW empfiehlt allen Kolleg*innen zu prüfen, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen sind.
Das ZSL braucht eine starke Personalvertretung – das bieten die Listen der GEW.“
Auf den Listen der GEW/Verdi kandidieren engagierte und erfahrene Kolleg*innen für beide Personalräte. Sie setzen sich für die Belange der Beschäftigten im ZSL und an den Seminaren ein. Das ist im Neuaufbau des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Lehrkräfte besonders wichtig. Wo neue Strukturen geschaffen werden, müssen auch die Menschen in den Blick genommen werden, die durch ihre Arbeit erst für Qualität sorgen. Die GEW befürwortet, dass Schulen und Lehrkräfte bei der Qualitätsentwicklung bestmöglich unterstützt werden. Wir treten gleichzeitig für mehr Transparenz und Beteiligung bei der Umsetzung des Qualitätskonzepts des KM ein. Starke Personalräte und eine starke GEW treten für gute Arbeitsbedingungen und für eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiter*innen im ZSL und an den Seminaren ein. Es ist wichtig, zur Wahl zu gehen.
Hier geht es zum Kandidat*innen-Prospekt (PDF) für die Personalratswahlen beim ZSL.