Wahlvorschläge
Wahlausschreiben der Bezirke und des Württembergischen Lehrervereins e. V.
Vor der Landesdelegiertenversammlung im April 2025 finden die Bezirksversammlungen der vier GEW-Bezirke und die Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins statt. Dort werden die jeweiligen Vorstände gewählt.
Am 3. April 2025 finden in Sindelfingen vor der Landesdelegiertenversammlung (LDV) der GEW Baden-Württemberg die Bezirksversammlungen der vier GEW-Bezirke und die Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. (WLV) statt. Dort werden die jeweiligen Bezirksvorstände und der WLV-Vorstand gewählt.
Auch für alle folgenden Wahlausschreiben wird auf § 46 der Satzung der GEW Baden-Württemberg verwiesen: Sind für gleiche Funktionen (zum Beispiel Beisitzer*innen im Bezirksvorstand) mehrere Personen zu wählen, müssen Frauen entsprechend ihrem Mitgliederanteil berücksichtigt werden (Abs. 1). Ferner ist anzustreben, dass der Frauenanteil in dem jeweiligen Gremium dem Frauenanteil in der Mitgliedschaft entspricht (Abs. 3).
GEW Nordbaden
Von Bernhard Baumstark, Corinna Blume und Conny Schmitt
Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung und den Beschlüssen der Bezirksversammlung Nordbaden vom 06.06.2024 besteht der Bezirksvorstand aus
- der / dem Bezirksvorsitzenden
- der / dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
- dem/der Bezirksgeschäftsführer*in
- dem/der Leiter*in derBezirksrechtsschutzstelle
- dem/der Bezirksrechner*in
- der / dem Beisitzer*in aus den Fachgruppen Berufliche Schulen
- der / dem Beisitzer*in aus der Fachgruppe Gymnasium
- einer / einem dritten Beisitzer*in ohne festgelegten Geschäftsbereich.
Für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Funktionen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung die Kreise der GEW Nordbaden und der Bezirkswahlausschuss. Der Wahlausschuss der GEW Nordbaden hat sich am 27. Oktober 2021 konstituiert.
Zur Vorsitzenden wurde gewählt: Corinna Blume, zu Stellvertreter*innen: Bernhard Baumstark und Conny Schmitt.
Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vorstehend genannten Funktionen auf.
Die Vorschläge sind zu richten an:
Bezirkswahlausschuss, c / o
GEW Nordbaden
Ettlinger Str. 3a
76137 Karlsruhe
oder an bezirk.nb(at)gew-bw(dot)de.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 3. Januar 2025, schriftlich vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidat*innen beigefügt sein.
GEW Nordwürttemberg
Von Jana Kolberg
Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung, ergänzt durch den Beschluss der Bezirksversammlung vom 28. März 2003, setzt sich der Bezirksvorstand zusammen aus
- dem / der Bezirksvorsitzenden
- zwei stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
- dem / der Bezirksgeschäftsführer*in
- dem/der Bezirksrechtsschutzstellenleiter*in
- dem / der Bezirksrechner*in
- zwei Beisitzer*innen
Vorschlagsberechtigt dazu sind nach § 3 Nr. 1 der Wahlordnung die zugehörigen Kreise und der zugehörige Wahlausschuss. Der Wahlausschuss der GEW Nordwürttemberg hat sich am 20. Juni 2024 konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde Jana Kolberg, als Stellvertreter Stefan Bax gewählt.
Der Wahlvorstand fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vorstehend genannten Funktionen auf.
Vorschläge sind an die Vorsitzende zu richten:
Jana Kolberg, c/o
GEW Bezirk Nordwürttemberg
Silcherstr. 7
70176 Stuttgart
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidat*innen dem Vorschlag beigefügt werden.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 3. Januar 2025 vorliegen.
GEW Südbaden
Von Timo Steuer
Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung und dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 17. September 2011 besteht der Bezirksvorstand aus:
- dem / der Bezirksvorsitzenden
- dem / der Bezirksgeschäftsführer *in
- dem / der Bezirksrechtsschutzstellenleiter *in
- dem / der Rechner*in
- dem / der Vertreter*in der Jungen GEW
- drei Beisitzer *innen
Für die Wahlämter vorschlagsberechtigt sind nach § 3, Nr. 1 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg die zugehörigen Kreise und der zuständige Wahlausschuss. Der Wahlausschuss der GEW Südbaden hat sich am 31. Juli 2024 konstituiert.
Zum Vorsitzenden wurde Timo Steuer, zur Stellvertreterin Uta Adam und zur Beisitzerin Monika Sulzberger ernannt. Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für die vorstehend genannten Funktionen auf.
Vorschläge sind an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten:
Timo Steuer, c/o
GEW Südbaden
Wölflinstr. 11
79104 Freiburg
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 3. Januar 2025, schriftlich vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidat*innen dem Wahlausschuss vorliegen.
GEW Südwürttemberg
Von Tanja Neidhart
Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung in Verbindung mit dem Beschluss der Bezirksversammlung (BVS) vom 17. Mai 2011 in Sigmaringen sowie dem Beschluss der BVS vom 3. März 2016 in Sindelfingen setzt sich der Bezirksvorstand Südwürttemberg zusammen aus:
- dem / der Bezirksvorsitzenden,
- dem / der 2. Bezirksvorsitzenden,
- dem / der Bezirksgeschäftsführer*in,
- dem / der Rechtsschutzstellenleiter*in
- dem / der stellv. Rechtsschutzstellenleiter*in
- dem / der Bezirksrechner*in
- bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung die Kreise der GEW Südwürttemberg und der Bezirkswahlausschuss. Der Bezirkswahlausschuss hat sich am 12. Juni 2024 konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde Tanja Neidhart gewählt, Stellvertreter sind Claus Manea und Mathias Dewald als weitere Mitglieder.
Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die ausgeschriebenen Funktionen auf.
Die Vorschläge sind zu richten an:
Wahlausschuss Südwürttemberg
Tanja Neidhart
Drosselweg 27
88255 Baienfurt
tanja.neidhart(at)gew-rv-bsk(dot)de
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 3. Januar 2025, schriftlich vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidat*innen dem Wahlausschuss vorliegen.
Württembergischer Lehrerverein e. V.
Von Jana Kolberg und Tanja Neidhart
Gemäß der Satzung des Württembergischen Lehrervereins e. V. besteht der Vorstand aus:
a) dem / der Vorsitzenden
b) zwei Stellvertreter*innen
Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung die Kreis- und Bezirksvorstände der GEW Nord- und Südwürttemberg.
Vorsitzende des Wahlausschusses der GEW Südwürttemberg ist: Tanja Neidhart. Vorsitzende des Wahlausschusses der GEW Nordwürttemberg ist: Jana Kolberg.
Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vorstehenden Funktionen auf. Die Einreichung soll schriftlich erfolgen an die Anschrift:
Wahlausschuss WLV
BWV Nordwürttemberg
Jana Kolberg
Bregenzer Str. 4
97980 Bad Mergentheim
07931 / 5329841
jana.kolberg(at)gew-bw(dot)de
BWV Südwürttemberg:
Tanja Neidhart
Drosselweg 27, 88255 Baienfurt
0751 / 95877789
tanja.neidhart(at)gew-rv-bsk(dot)de
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 3. Januar 2025, schriftlich vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidat*innen dem Wahlausschuss vorliegen.