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Wahlvorschläge

Wahlausschreiben der Bezirke und des Württembergischen Lehrervereins e. V.

Vor der LDV finden die Bezirksversammlungen der vier GEW-Bezirke und die Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins statt. Dort werden die jeweiligen Bezirksvorstände und der Vorstand des Lehrervereins gewählt.

Landesdelegiertenversammlung 2016
Landesdelegiertenversammlung 2016

Am 22. Oktober 2020 finden in Sindelfingen vor der Landesdelegiertenversammlung der GEW Baden-Württemberg die Bezirksversammlungen der vier GEW-Bezirke und die Vertreterversammlung des Württembergischen Lehrervereins e. V. (WLV) statt. Dort werden die jeweiligen Bezirksvorstände (BV) und der WLV-Vorstand gewählt.

Auch für alle folgenden Wahlausschreiben wird auf § 46 der Satzung der GEW BW (PDF) verwiesen: Sind für gleiche Funktionen (zum Beispiel Beisitzer/innen im BV) mehrere Personen zu wählen, müssen Frauen entsprechend ihrem Mitgliederanteil berücksichtigt werden (Abs. 1). Ferner ist anzustreben, dass der Frauenanteil in dem jeweiligen Gremium dem Frauenanteil in der Mitgliedschaft entspricht (Abs. 3).

Hinweis der vier Bezirkswahlausschüsse zu den folgenden Wahlausschreiben: Den vier Bezirksversammlungen und der Landesdelegiertenversammlung (LDV) soll ein Antrag auf Änderung der Satzung vorgelegt werden, wonach bei entsprechenden Voten der vier Bezirksversammlungen am 22. Oktober 2020 und der LDV (22. bis 24. Oktober 2020) die Bezirksgeschäftsgeschäftsführer*innen ab dem Zeitpunkt der Satzungsänderung nicht mehr von den Bezirksversammlungen gewählt, sondern hauptamtlich angestellt werden sollen und folglich nur noch als beratendes Mitglied in den Bezirksvorständen vertreten sein sollen.

GEW Nordwürttemberg

Von Gabriele Frey, Vorsitzende des Bezirkswahlausschusses Nordwürttemberg

Gemäß § 32, Abs. 2 der Satzung, ergänzt durch den Beschluss der Bezirksversammlung vom 28. März 2003, setzt sich der Bezirksvorstand zusammen aus:

  • dem/der Bezirksvorsitzenden,
  • zwei stellvertretenden Bezirksvorsitzenden,
  • dem/der Bezirksgeschäftsführer/in,
  • dem/der Bezirksrechtsschutzstellenleiter/in,
  • dem/der Bezirksrechner/in und
  • zwei Beisitzer/innen.

Vorschlagsberechtigt dazu sind nach § 3 Nr. 1 der Wahlordnung die zugehörigen Kreise und der zugehörige Wahlausschuss. Der Wahlausschuss der GEW Nordwürttemberg hat sich am 5. November 2019 konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde Gabriele Frey, als Stellvertreter Hans Dörr gewählt.

Der Wahlvorstand fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vorstehend genannten Funktionen auf. Vorschläge sind zu richten an die Vorsitzende:

Gabriele Frey
GEW Bezirk Nordwürttemberg
Silcherstraße 7
70176 Stuttgart

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 vorliegen.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss vorliegen.

GEW Südbaden

Von Hagen Battran, Vorsitzender des Bezirkswahlausschusses Südbaden

Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung und dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 17. September 2011 besteht der Bezirksvorstand aus:

  • dem/der Bezirksvorsitzenden,
  • dem/der Bezirksgeschäftsführer/in,
  • dem/der Bezirksrechtsschutzstellenleiter/in,
  • dem/der Rechner/in,
  • dem/der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden,
  • dem/der Vertreter/in der Jungen GEW und
  • drei Beisitzer/innen.

Für die Wahlämter vorschlagsberechtigt sind nach § 3 Nr. 1 der Wahlordnung der GEW Baden-Württemberg die zugehörigen Kreise und der zuständige Wahlausschuss.

Der Wahlausschuss der GEW Südbaden hat sich am 10. März 2017 konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Hagen Battran, zum Stellvertreter Heinz Plempe gewählt.

Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für die vorstehend genannten Funktionen auf.

Vorschläge sind an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten:

Hagen Battran
GEW Südbaden
Wölflinstraße 11
79104 Freiburg

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 vorliegen.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss vorliegen.

GEW Nordbaden

Von Corinna Blume, Gottfried Gruner und Liselotte Haaß

Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung und den Beschlüssen der Bezirksversammlung Nordbaden vom 18. April 2012 besteht der Bezirksvorstand aus:

  • der/dem Bezirksvorsitzenden,
  • der/dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden,
  • der/dem Geschäftsführer/in,
  • der/dem Leiter der Rechtsschutzstelle,
  • der/dem Rechner/in,
  • der/dem Beisitzer/in aus den Fachgruppen der beruflichen Schulen,
  • der/dem Beisitzer/in aus der Fachgruppe Gymnasium und
  • einer/einem dritten Beisitzer/in ohne festgelegten Geschäftsbereich.

Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs.1 der Wahlordnung die Kreise der GEW Nordbaden und der Bezirkswahlausschuss.

Der Wahlausschuss der GEW Nordbaden hat sich am 13. Oktober 2016 in Karlsruhe konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Gottfried Gruner gewählt, zu den Stellvertreterinnen Corinna Blume und Liselotte Haaß. Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die ausgeschriebenen Funktionen auf.

Die Vorschläge sind zu richten an:

Bezirkswahlausschuss
GEW Nordbaden
Ettlingerstraße 3a
76137 Karlsruhe

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 vorliegen.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss vorliegen.

GEW Südwürttemberg

Von Ingrid Letzgus, Vorsitzende des Bezirkswahlausschusses Südwürttemberg

Gemäß § 32 Abs. 2 der Landessatzung in Verbindung mit den Beschlüssen der Bezirksversammlungen vom 17. Mai 2011 in Sigmaringen, vom 14. Juli 2015 in Bad Waldsee-Gaisbeuren sowie vom 3. März 2016 in Sindelfingen besteht der Bezirksvorstand Südwürttemberg aus:

  • dem/der Bezirksvorsitzenden,
  • dem/der zweiten Bezirksvorsitzenden,
  • dem/der Bezirksgeschäftsführer/in,
  • dem/der Rechtsschutzstellenleiter/in,
  • dem/der stellvertretenden Rechtschutzstellenleiter/in,
  • dem/der Bezirksrechner/in und
  • bis zu zwei weiteren Mitgliedern.

Kandidieren können Einzelpersonen auf die ausgeschriebenen Funktionen oder unter den Voraussetzungen des § 45 Leitungsteams von bis zu drei Personen. Hiervon sind der/die Bezirksvorsitzende und der/die Rechtsschutzstellenleiter/in betroffen.

Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs.1 der Wahlordnung die Kreise der GEW Südwürttemberg und der Bezirkswahlausschuss.

Der Bezirkswahlausschuss hat sich am 4. Oktober 2017 konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde Ingrid Letzgus gewählt, Stellvertreter wurden Mathias Dewald und Tanja Neidhart als weiteres Mitglied.

Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die ausgeschriebenen Funktionen auf.

Die Vorschläge sind zu richten an:

Wahlausschuss Südwürttemberg
Ingrid Letzgus
Ritter-Jörg-Straße 8/2
72108 Rottenburg
Telefon: 07472 916155
E-Mail: ingrid.letzgus(at)gew-bw(dot)de

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 vorliegen.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss vorliegen.

Württembergischer Lehrerverein e. V.

Von Gabriele Frey, Wahlausschussvorsitzende des Bezirkes Nordwürttemberg, und Ingrid Letzgus, Wahlausschussvorsitzende des Bezirkes Südwürttemberg

Gemäß der Satzung des Württembergischen Lehrervereins e. V. besteht der Vorstand aus:

  • dem/der Vorsitzenden und
  • zwei Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertretern.

Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung die Kreis- und Bezirksvorstände der GEW Nord- und Südwürttemberg. Vorsitzende des Wahlausschusses der GEW Südwürttemberg ist Ingrid Letzgus Vorsitzende des Wahlausschusses der GEW Nordwürttemberg ist Gabriele Frey. Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vorstehenden Funktionen auf. Die Einreichung soll schriftlich erfolgen an die Anschrift:

Wahlausschuss WLV
BWV Nordwürttemberg:
Gabriele Frey
Rudolf-Hanauer-Straße 7
82211 Herrsching
Telefon: 08152 3503
E-Mail: grabiele(at)t-online(dot)de
BWV Südwürttemberg:
Ingrid Letzgus
Ritter-Jörg-Straße 8/2
72108 Rottenburg
Telefon: 07472 916155
E-Mail: ingrid.letzgus(at)gew-bw(dot)de

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 vorliegen.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahlordnung muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlausschuss vorliegen.