Petition an die Landesregierung
Warum die Hilfen für Studierende eine Mogelpackung sind
Wissenschaftliche Bildung wird in der Corona-Krise klein geschrieben. Das neue Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz hilft Studierenden, die in der Krise in finanzielle Probleme geraten sind, nur wenig.
Das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz zeigt: Wissenschaftliche Bildung wird in der Corona-Krise klein geschrieben. Das Gesetz, das in der Bundestagssitzung vom 7. Mai 2020 verabschiedet wurde, hilft Studierenden, die in der Krise in finanzielle Probleme geraten sind, nur wenig.
So sieht das Gesetz für betroffene Studierende vor, dass sie als Überbrückungshilfe einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufnehmen können – vermeintlich zinsfrei, wie GEW-Hochschulexperte Andreas Keller betont: „Der angebotene Bankkredit ist keineswegs zinslos, wie vielfach suggeriert oder behauptet wird. Die Studierenden müssen lediglich in der Startphase bis März 2021 keine Zinsen zahlen. Ab April 2021 werden Zinsen in Höhe von derzeit 4,3 Prozent fällig – obwohl sich die KfW das Geld zinslos bei der Europäischen Zentralbank borgen kann. Mit Zins und Zinseszins kommt bei einer monatlichen Tilgungsrate von 80 Euro in zehn Jahren ein Schuldenberg von mehr als 2.164 Euro zusammen – falls der variable Zins so niedrig bleibt. Die Überbrückungshilfe entpuppt sich somit als Etikettenschwindel und Armutszeugnis.“
Auf Landesebene sieht es ähnlich aus: So legt Baden Württemberg einen Nothilfefonds auf, den das Land mit einer Million Euro ausstattet. Das Geld soll ebenfalls als zinsloses Darlehen á 450 Euro, bereits für die Monate April und Mai, ausgegeben werden. Auch hierdurch wächst der Schuldenberg an.
Einen tatsächlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, erhalten die Studierenden dann über die Studierendenwerke. Diese werden bundesweit mit insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich ausgestattet. Schaut man sich diese Zahlen allerdings genauer an, so stellt man auch hier fest: Unterstützung sieht anders aus.
Denn Studierende können aus diesem Fond für maximal drei Monate bis zu 500 Euro beantragen – jedoch abhängig vom Kontostand. Wer bereits 500 Euro oder mehr auf dem Konto hat, bekommt nichts. Wer beispielsweise 300 Euro besitzt, bekommt 200 Euro überwiesen. Dieses Verfahren geht an der Lebensrealität vieler Studierenden vorbei und schon der Faktor, ob die Miete am Stichtag bereits abgebucht wurde oder nicht, kann über den Zuschuss entscheiden, der letztendlich in der Vergabehöhe keine wirkliche Existenzsicherung für die Studierenden darstellt.
Die GEW hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine Petition an die Landesregierung gestartet. Hier heißt es unter anderem: „Die aktuellen Situation macht deutlich, wie reformbedürftig das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist – ein Problem, auf das die Gewerkschaften schon lange verweisen. Statt eines temporären Nothilfefonds wäre die Alternative die dauerhafte Öffnung des BAföGs für alle Studierende in Form eines Vollzuschusses gewesen. Schon jetzt zeigen die Zahlen, dass nur etwa 13 Prozent der Studierenden überhaupt die Leistungen erhalten. Und auch hier hat sich gezeigt, dass viele anspruchsberechtigte Studierende das BAföG nicht annehmen, aus Angst sich zu verschulden – die Angst vor Verschuldung ist damit kein neues Phänomen und somit eine Lösung dessen längst überfällig.“
Unterstützt und teilt die Petition, damit die Hochschulpolitik wieder aus der Krise kommt!