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Auswirkungen der Corona-Krise

Was Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen jetzt wissen sollten

Die GEW erlebt, dass viele Träger von Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen sehr verantwortungsbewusst mit der schwierigen Situation umgehen – allerdings nicht alle. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Das Corona-Virus hat das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit massiv verändert und stellt uns alle vor große Herausforderungen. Es mussten gravierende politische Entscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel die Schließung von Schulen, Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen. Vor wenigen Wochen war das noch unvorstellbar.

Die Kita- und Jugendhilfeträger haben von heute auf morgen Notbetreuungen für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen organisiert. Die GEW dankt allen Kolleg*innen, die die Betreuung der Kinder gewährleisten. Ihr wichtiger Einsatz trägt dazu bei, unser gesellschaftliches Leben aufrechtzuerhalten.

Wir erleben, dass viele Träger von Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen sehr verantwortungsbewusst mit der schwierigen Situation umgehen, allerdings nicht alle. Falls bei GEW-Mitgliedern Gehaltskürzungen angekündigt werden sollten oder gar erfolgen, bitten wir die Betroffenen, mit der GEW Kontakt aufzunehmen. Denn dafür gibt es keine Grundlage.

Wir haben die Bundesregierung aufgefordert die Finanzierung der Kitas, Jugendhilfe und Sozialen Arbeit zu sichern, um die Menschen nicht alleine zu lassen, die immer für andere da sind.

Präsenzpflicht muss begrenzt werden

Nach wie vor wenden sich besorgte Fachkräfte an uns, weil sie ihre Dienstzeit in der Kita verbringen sollen. Es betrifft Beschäftigte in kommunaler, kirchlicher und privater Trägerschaft.

In einer Zeit, in der es Ausgangsbeschränkungen gibt und soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, hält die GEW es für fahrlässig, in Kindertageseinrichtungen und weiteren Sozial- und Jugendhilfeeinrichtungen – ausgenommen ist die  Notfallbetreuung – an einer allgemeinen Präsenzpflicht festzuhalten. Es entspricht nicht den Anordnungen zum Infektionsschutz, beispielsweise Kitateams für Konzeptionstage oder zum Aufräumen der Einrichtung einzubestellen, wenn landesweit verordnet wird, einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten beziehungsweise Versammlungen von mehr als zwei Menschen untersagt werden.

Wir erhalten nach wie vor Rückmeldungen von Kolleg*innen, die uns berichten, wie unterschiedlich die Träger von Kindertageseinrichtungen mit den Einrichtungsschließungen umgehen. Die GEW appelliert deshalb an die Kitaträger, die Corona-Verordnungen der Landesregierung ernst zu nehmen und an keiner allgemeinen Präsenzpflicht festzuhalten.

Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die besondere Situation, in der wir uns gerade befinden, wirft bei den Beschäftigen in Kindertageseinrichtungen Fragen auf. Einige davon haben wir im Corona-Info: Notbetreuung in Schulen und Kindertagesstätten (PDF) zusammengestellt und beantwortet.

Keine Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarifvertrag Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf 90 bis 95 Prozent vor. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab.

Alles Wichtige dazu findet ihr in unserem neuen Info: Tarifvertrag für Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst (PDF).

Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst pausieren

Die am 5. März gestarteten Tarifverhandlungen über die Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst sind wegen der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden die Lage weiter beobachten und die Verhandlungen so bald wie möglich wieder aufnehmen.

Kita-Gebühren: Landesweite Regelung wäre besser

Die GEW begrüßt, dass das Land die Kommunen unterstützt und für ausfallende Kita-Gebühren aufkommen will. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, die Entscheidung, ob Kommunen weiterhin Kita-Gebühren erheben sollen oder nicht, landesweit einheitlich zu regeln. Aktuell liegt die Entscheidung bei den Kommunen und anderen Trägern, ob sie die Gebühren erlassen.

Wir setzen uns dafür ein, dass klare und einheitliche Regelungen für alle geschaffen werden, damit auch allen Eltern angesichts der Schließung von Schulen, Kitas und Horteinrichtungen die Gebühren erlassen werden können.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23