Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
Was die GEW zur Ampel sagt
Die neue Bunderegierung hat am 8. Dezember 2021 die Arbeit aufgenommen. Was haben sich SPD, Grüne und FDP für die Bildung vorgenommen und was sind die Auswirkungen auf Kitas, Schulen, Hochschulen und die Weiterbildung in Baden-Württemberg?
Die Bundesregierung will das Gute-Kita-Gesetz fortsetzen und bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen. Damit wäre eine langjährige Forderung der GEW erfüllt, vorausgesetzt die vereinbarten Standards entsprächen unseren Qualitätsanforderungen.
In Baden-Württemberg ist unter diesen Voraussetzungen davon auszugehen, dass die Leitungszeit, die das Land aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes an die Kommune weiterreicht, auch nach dem Sommer 2022 weiter finanziert wird. Staatssekretär Volker Schebesta äußerte sich im Vorfeld der Koalitionsvereinbarungen entsprechend. Bisher werden sechs Stunden Leitungszeit für eine eingruppige Kita vorgesehen. Mit jeder weiteren Gruppe kommen zwei Stunden hinzu. Die GEW hält dies für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, erachtet aber deutlich mehr Zeit für Leitungsaufgaben als notwendig. 25 Prozent Leitungszeit pro Gruppe wären angemessen.
Die GEW begrüßt, dass der Bund ein weiteres Investitionsprogramm auflegen und unter anderem das Programm „Sprach-Kitas“ weiterentwickeln und verstetigen möchte. In Baden-Württemberg beteiligten sich bereits seit Anfang 2020 etwa 900 Kitas am Bundesprogramm. Positiv zu bewerten ist die Absicht, Kitas angemessen technisch auszustatten, digitale Medien in der frühkindlichen Bildung fachlich fundiert einzusetzen und die Medienkompetenz zu stärken.
Mehr Geld und Unterstützung für Kinder und Schulen?
Die GEW mahnt als eines der 17 Mitglieder des Bündnisses Kindergrundsicherung die Einführung der lange überfälligen Grundsicherung an. Dafür sollen alle bisherigen finanziellen Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sei, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung taucht nicht im Koalitionsvertrag auf. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag muss jetzt zügig die Umsetzung folgen. 20 Prozent der Kinder in Deutschland würden dadurch eine Verbesserung ihrer materiellen Not erfahren.
Das Bekenntnis zur Erhöhung der öffentlichen Bildungsausgaben, die „deutlich“ steigen sollen, ist wichtig und sehr zu begrüßen. Es ist allerdings auch nicht die erste Verlautbarung in dieser Richtung. Schon beim Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 wurde das Ziel ausgerufen, die Ausgaben für Forschung und Bildung auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. Trotz der beachtlichen Zunahme des Bildungsbudgets ist man von diesem Ziel noch immer entfernt. Angesichts der inzwischen deutlich gestiegenen Anforderungen und Aufgaben, zum Beispiel der Digitalisierung im Bildungsbereich, der Umsetzung der Inklusion und der Integration von Migrant*innen, wäre ohnehin zu prüfen, ob das Zehn-Prozent-Ziel den heutigen Anforderungen noch entspricht.
Die GEW unterstützt nachdrücklich das Ziel, „eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen (Kooperationsgebot)“ anzugehen. Das bestehende Kooperationsverbot ist auch in seiner modifizierten Form ein Hindernis für notwendige, länderübergreifende Abstimmungen im Bildungsbereich. Ein „Gebot“ muss die Kulturhoheit der Länder nicht einschränken, öffnet aber den Raum für Selbstverständlichkeiten, nämlich zusammenzuarbeiten und einem Subsidiaritätsprinzip auch im Kulturbereich den Weg zu eröffnen.
Der Ausbau der Ganztagsangebote unter „dem besonderen Augenmerk auf die Qualität“ ist der richtige Weg. Ein gemeinsamer Qualitätsrahmen, wie ihn die Koalition anstrebt, kann Unterschiede zwischen den Ländern einebnen und damit mehr Gerechtigkeit entfalten. Voraussetzung ist, dass dieser Rahmen mit den notwendigen Ressourcen, insbesondere mit qualifiziertem Personal, gefüllt wird. Nur dann ist der Rechtsanspruch etwas „wert“.
Baden-Württemberg ist im Ländervergleich Schlusslicht bei der ganztägigen Bildung und Betreuung. Nur etwa 20 Prozent der Grundschulen sind als gebundene Ganztagsschulen im Schulgesetz verankert. In weit größerer Anzahl besuchen Kinder flexible kommunale Betreuungsangebote. Für diese Angebote toleriert die Bundesregierung derzeit einen baden-württembergischen Sonderweg. Mit dem „Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg“, einer Protokollerklärung innerhalb einer Verwaltungsvorschrift, sichert das baden-württembergische Kultusministerium die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien zu. Dieser Qualitätsrahmen kann allerdings als wirkungslos erachtet werden, da er keine objektiven, nachprüfbaren Qualitätskriterien enthält. Mit den Ankündigungen im Koalitionsvertrag bleibt zu hoffen, dass zumindest quantifizierende Aussagen zu den Themen Personalschlüssel, Fachkraftschlüssel sowie Raumgröße und -ausstattung festgelegt werden.
Mit dem geplanten Programm „Startchancen“ hält die derzeit breit diskutierte Sozialindexierung, also die Gewichtung eines Anteils der Finanzierung von Schulen gemäß ihrem sozialen Umfeld und der Schülerschaft, auch im Koalitionsvertrag Einzug. Ungleiches ungleich zu behandeln ist eine unabdingbare Voraussetzung für mehr Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung von „mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ ist ein lobenswertes Vorhaben, das zügig umgesetzt werden muss. Eine Überprüfung dieser Programme nach ihrer Wirksamkeit ist dabei jedoch gleichfalls verpflichtend einzuplanen.
An 4.000 Schulen bundesweit soll „schulische Sozialarbeit“ finanziert werden. Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ bereits zusätzliche Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23. Bevorzugt investiert werden soll in die Aufstockung bereits bestehender Stellen, nachrangig finanziert werden zusätzliche Stellen mit einer Pauschale von 76.300 Euro. Außerdem wird in diesem Zeitraum die Förderung des Landes für bisher geförderte Vollzeitstellen von 16.700 Euro auf 17.800 Euro erhöht. Von den 22.000 Euro, die der Städtetag als angemessene Drittelfinanzierung des Landes erachtet, ist die baden-württembergische Landesregierung damit noch weit entfernt. Nur wenn Bund und Land ihre Finanzierung dauerhaft und ausreichend zusagen, können Kommunen flächendeckend Schulsozialarbeit anbieten.
Die Digitalisierung des Bildungswesens ist gleichermaßen eine nachzuholende und eine Daueraufgabe. Die in Aussicht gestellte „Beschleunigung und Entbürokratisierung“ der Verfahren müssen so gestaltet werden, dass sie die Schulleitungen deutlich entlasten. Zu begrüßen ist, dass der bislang vernachlässigte Aspekt einer „nachhaltigen Neuanschaffung von Hardware“ den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden hat.
Dass die „digitale Lernmittelfreiheit“ nur für bedürftige Schülerinnen und Schüler weiter gefördert werden soll, ist nicht akzeptabel. Gerade die kostenintensive Anschaffung von digitaler Ausstattung muss Teil der generellen Lernmittelfreiheit sein. Sie wird ohnehin im Schulalltag zu oft eng ausgelegt.
Der Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 soll den Mittelabruf beschleunigen und entbürokratisieren. Die GEW fordert rasch eine digitale Grundausstattung aller Schulen in Baden-Württemberg. Dazu gehören vor allem eine leistungsfähige Internetanbindung und ein leistungsfähiges WLAN, digitale Endgeräte für alle Lehrkräfte und Schüler*innen, eine zeitgemäße Ausstattung der Lernräume, Stellen zur Sicherstellung der Betreuung der digitalen Infrastruktur sowie eine entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte. Weiterhin muss eine landesweite digitale Bildungsplattform, die die Anforderungen von Datenschutz und Urheberrecht erfüllt, eingerichtet werden.
Bessere Chancen für Jugendliche an der Schwelle zum Beruf
Die Ampel plant zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen, mit den Ländern, Kommunen und Akteuren aus der Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Mit den Ländern soll unter anderem ein flächendeckender Ausbau der Berufsorientierung und Jugendberufsagenturen stattfinden.
In Baden-Württemberg setzt sich die GEW dafür ein, dass die Umgestaltung des Übergangsbereiches (AVdual, regionales Übergangsmanagement, Jugendberufsagenturen) in der laufenden Legislaturperiode flächendeckend umgesetzt wird. Dazu gehört auch die dauerhafte Schaffung von Stellen für AVdual-Begleiter (AV bedeutet Ausbildungsvorbereitung). Notwendig ist ebenfalls eine Ausweitung des Berufsschulunterrichtes, um Jugendliche in der dualen Ausbildung besser fördern zu können beziehungsweise den Erwerb von Zusatzqualifikationen, zum Beispiel FH-Reife, möglich zu machen.
Ebenfalls ist im Koalitionsvertrag der Ampel von einer Ausbildungsgarantie die Rede, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht, stets vorrangig im Betrieb. Diese Zusage ist auch in Baden-Württemberg im grün-schwarzen Koalitionsvertrag auffindbar. Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten.
Für berufliche Schulen mit einem hohen Anteil an sozial schwachen Schüler*innen ist von Bundesseite geplant, durch das Programm „Startchancen“ den Schulen ein „Chancenbudget“ zur freien Verfügung zu stellen, „um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln“. Eine Unterstützung von bis zu 4.000 Schulen bundesweit ist angedacht, ohne dass eine konkrete Summe genannt wird.
Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Dass es für die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft einen ganzen Abschnitt gibt, ist ein GEW-Erfolg! Alles, was dort steht, ist richtig: Reform WissZeitVG, Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase, Bindung von Laufzeit der Promotionsstellen an Projektlaufzeiten, „Dauerstellen für Daueraufgaben“, verbindliche Ausgestaltung der familien- und behindertenpolitischen Komponente, Stärkung Professor*innenprogramm, Ausbau und Verstetigung des Tenure-Track-Programms, Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in Programmen. Wichtig ist auch das neue Programm „Best-Practice-Projekte“.
Was fehlt? Ein substanzieller Beitrag zur Grundfinanzierung der Hochschulen sowie die Verankerung des Inhaltes des GEW-Kodex „Gute Arbeit“ in allen Programmen wie Zukunftsvertrag, Exzellenzstrategie, Pakt für Forschung und Innovation.
Der GEW-Slogan „Dauerstellen für Daueraufgaben“ hat es in den Koalitionsvertrag geschafft.
Wichtig sind auch die Aussagen im Kapitel „Bildung und Chancen für alle“ zur Ausbildungsförderung. Das Bafög soll reformiert und „elternunabhängiger“ gemacht werden (direkte Auszahlung des elternunabhängigen Garantiebetrags im Rahmen der Kindergrundsicherung). In Aussicht gestellt werden eine deutliche Erhöhung der Freibeträge, die Anhebung und regelmäßige Anhebung der Bedarfssätze, eine Anhebung der Altersgrenzen, die Erleichterung des Studienfachwechsels, die Ergänzung eines „Notfallmechanismus“, die Absenkung des Darlehensanteils und die Öffnung des zinsfreien Volldarlehens für alle. Das geht im Sinne der GEW-Forderungen in die richtige Richtung, lässt aber noch viele Fragen offen.
Der Koalitionsvertrag ist sehr viel besser als gedacht. Das ist ein Punktsieg für die GEW. Die Wahlprüfsteine des GEW Hauptvorstandes und Vorschläge für ein 100-Tage-Programm haben Spuren hinterlassen. Wenn das konkretisiert, tatsächlich umgesetzt und ausfinanziert wird, sind wir einen Schritt weiter. Problematisch ist allerdings die starke Ausrichtung der Forschungspolitik auf die Verwertbarkeit.
Weiterbildung soll gestärkt, Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden
Laut dem von SPD, Grünen und FDP gestalteten Koalitionsvertrag sollen die Angebote zur Alphabetisierung ausgebaut werden. Die Nationale Weiterbildungsstrategie erhält einen stärkeren Fokus auf die allgemeine Weiterbildung. Ebenso ist angedacht, die politische Bildung und die Demokratiebildung entlang der Bildungskette zu stärken. Mit einem Förderprogramm für Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen ist geplant, in die digitale Infrastruktur zu investieren. Diese Punkte sind natürlich begrüßenswert, doch leider bleibt das Dauerthema Arbeitsbedingungen der zum Großteil prekär beschäftigen Dozent*innen in diesem Bildungssegment wieder unbeachtet.
Neben einer guten Infrastruktur stehen für die GEW aber gute Arbeitsbedingungen der freien Lehrkräfte im Mittelpunkt. In Baden-Württemberg macht sich die GEW dafür stark, dass Weiterbildungsträger, sei es im Rahmen der Regelförderung oder im Rahmen von Projekten, nur noch Landesmittel erhalten, wenn die Bezahlung bei den geförderten Trägern mindestens den Anforderungen des Mindestlohnes in der Weiterbildung entspricht und wenn die geförderten Weiterbildungsträger für mindestens 30 Prozent der geleisteten Unterrichtseinheiten Dozent*innen in Festanstellung beschäftigen.