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Anrechnung für Coaching

Was lange währt

Seit zwölf Jahren gibt es Gemeinschaftsschulen, seit neun Jahren müssen Lehrkräfte ihre Schüler*innen zusätzlich zum Unterricht coachen. Seit über sieben Jahren hat eine ­Einigungsstelle einen Ausgleich empfohlen. Nun gibt es eine ­Anrechnung dafür.

Lehrerin und Schülerin im Gespräch
Individuelle Begleitung von Schüler*­innen wirkt sich positiv auf den Lernprozess aus. (Foto: Depositphotos.com/HayDmitriy)

Im Rahmen der Schulgesetzänderungen zu wichtigen Weichenstellungen im Bildungssystem soll es jetzt auch Ressourcen für die wichtige Arbeit im Rahmen des Lerncoachings an Gemeinschaftsschulen geben. Der Umfang umfasst zwei Stunden pro Zug. Mit diesem Schritt sollen die Gemeinschaftsschulen weiter gestärkt werden.

Seit 2015 in einer Verordnung geregelt wurde, dass jeder Schüler / jede Schülerin von einer Lehrkraft der Schule als Lerncoach betreut wird, der sie / ihn regelmäßig in Fragen seiner individuellen Lernentwicklung berät, hatte der Hauptpersonalrat GHWRGS versucht, eine Anrechnung für die enorme Mehrbelastung für die betroffenen Kolleg*innen zu erreichen. In einer mehrjährigen Auseinandersetzung hat schließlich eine Einigungsstelle empfohlen, dass das Kultusministerium für die Beratung von jeweils 20 Schüler*innen eine angemessene Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung gewähren soll. Diese Empfehlung setzte die damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann nicht um.

Was zum Lerncoaching dazugehört

Mit der Einführung der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg wurden auch die Schüler*innen auf drei Niveaustufen unterrichtet. Das individuelle Lernen kann aber nur gelingen, wenn jeder Schüler und jede Schülerin eine individuelle Rückmeldung über ihren / seinen jeweiligen Lernstand im jeweiligen Fach erhält und kontrolliert und begleitet wird, was noch gelernt werden muss. Zu diesem Coaching gehören zunächst wöchentliche Gespräche mit den Schülern*innen. Um allen in einer 20-köpfigen Lerngruppe einmal wöchentlich eine Rückmeldung geben zu können, benötigt die Lehrkraft, wenn sie nur zehn Minuten pro Schüler*in ansetzt, allein nur für die Gespräche schon 200 Minuten. Wobei zehn Minuten meist nicht ausreichen.

Zum Coaching gehört aber noch viel mehr:

  • die Vor- und Nachbereitung des Gesprächs,
  • regelmäßige Absprachen und Rückkoppelungen mit den Fachlehrkräften, Lerngruppenleiter*innen in einer Stufe, mit den Eltern und gegebenenfalls anderen Personen (Schulsozialarbeiter*innen, Ganztagesmitarbeiter*innen , pädagogische Assistent*innen),
  • schriftliche Dokumentation des Gesprächs sowie eine schriftliche Rückmeldung an den Schüler /die Schülerin beziehungsweise die Eltern,
  • zusätzliche Klassen- beziehungsweise Lerngruppenbesprechungen, um die Erkenntnisse aus den Gesprächen zu bewerten und pädagogische sowie fachliche Handlungsschritte daraus abzuleiten.

Diese Aufgaben eines Lerncoach fanden und finden neben der Unterrichtsverpflichtung statt und sind somit eine enorme zusätzliche zeitliche Belastung der Lehrkräfte. Die Arbeit kann auch nicht anderweitig kompensiert werden.

Diese sehr wichtige Aufgabe haben die Kolleg*innen an Gemeinschaftsschulen in all den Jahren ohne Anrechnung geleistet. Diese enorme Mehrbelastung führte bisher auch dazu, dass Kolleg*innen klar äußern, nicht an einer Gemeinschaftsschule arbeiten zu wollen. Obwohl sie natürlich wissen, dass eine individuelle Begleitung von Schüler*innen sich positiv auf den Lernprozess auswirkt.

Nun soll es aber eine Kompensation für den Aufwand geben. Es bleibt noch die Frage, ob die zwei Stunden Coaching pro Zug nun aus der bestehenden Kontingentstundentafel genommen, also umgewidmet werden, oder ob die Gemeinschaftsschulen tatsächlich zwei Stunden pro Zug mehr erhalten.

Kontakt
Ruth Zacher
Landesrechtsschutzstelle
Telefon:  0711 21030-52