Insofern ist es besonders aus der Sicht der Beschäftigten an den Hochschulen zu begrüßen, dass bei der Neuformulierung des Landespersonalvertretungsgesetzes wenigstens ein Teil der Forderungen der Personalvertretungen und der Gewerkschaften erfüllt wurde. Die Mitbestimmungsrechte wurden nicht nur etwas ausgeweitet, sondern insbesondere im Hinblick auf das wissenschaftliche Personal erweitert und konkretisiert.
Trotz allem, ist es auch bisher schon möglich, die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten und konkrete Verbesserungen zu erreichen. So haben viele Personalräte im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung ihre Möglichkeiten genutzt, die Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen zu überprüfen und wo erforderlich Verbesserungen einzufordern. Das ging nicht immer und überall im Einverständnis mit der Personalabteilung, so dass in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl von sogenannten Stufenverfahren beim Hauptpersonalrat landete, und von dort teilweise noch in die Einigungsstelle oder vor Gericht ging. Die Mehrzahl dieser Stufenverfahren konnten jedoch zugunsten der Beschäftigten entschieden werden.
Vor kurzem wurde nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung erzielt über eine Verwaltungsvorschrift, die die Tätigkeit und die Bezahlung von Fremdsprachenlektoren regelt. Auch wenn nicht alle Wünsche der Personalvertretung (und der Betroffenen) erfüllt wurden, so ist diese Fassung eine deutliche Verbesserung zumindest für einen Teil der Betroffenen. Nicht zuletzt konnten in den letzten Jahren durch unzählige Verbesserungsvorschläge und engagiertem Einsatz die physischen Arbeitsbedingungen verbessert werden. Ein Beleg dafür sind die zurückgehenden Unfallzahlen.
Künftig wird sich der Einsatz der Personalräte stärker mit den Ursachen der zunehmenden psychischen Erkrankungen befassen müssen, wie beispielsweise Dauerstress, Unsicherheit, fehlende Ruhezeiten. Und die Beschäftigten sind gut beraten, die Möglichkeiten des reformierten Personalvertretungsrechts besser zu nutzen als bisher.