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Was plant die Landesregierung für die Senior/innen?

Die grün-schwarze Landesregierung hat begonnen, auf der Basis des Koalitionsvertrags die nächsten fünf Jahre zu gestalten. Zeit für uns, nachzuschauen, was dort für Seniorinnen und Senioren geplant ist.

Die neue Landesregierung hat zumindest in den ersten Absätzen des Abschnitts „Chancen und Hilfen im Alter“ verstanden, dass Alter nicht nur auf Pflege reduziert werden kann und dass ältere Menschen Ansprüche an das Leben und die Politik haben. Vor allem im Ehrenamt nutzen sie durchaus der Gesellschaft mit ihren vielfältigen Erfahrungen und Ressourcen. Angekündigt wird daher eine „neue Gesamtstrategie“, z.B. die Förderung des Zusammenlebens der Generationen (Stichwort: Mehrgenerationenhäuser) und die Schaffung der Stelle eines Demografiebeauftragten, der sich um die Fragen des altersgerechten Lebens kümmern soll. Aber schon hier bleibt der Vertrag ziemlich ungenau!

Pflege nimmt einen hohen Stellenwert ein: Die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ legte bereits im Januar ihren Bericht vor. Die Handlungsempfehlungen will die Regierung nun umsetzen. Auf der Liste der Nebenabreden zum Koalitionsvertrag sind dazu finanzielle Mittel aufgeführt, die vorrangig sind. Verstärkt werden sollen Wohngruppen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, der Ausbau der Tagespflege, die wohnortnahe stationäre Kurzzeitunterbringung und der Ausbau der ambulanten Pflege. Unterstützt werden soll der flächendeckende landesweite Aufbau zugehender, individueller Beratung für Menschen mit Pflegebedarf. Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung sollen durch einmalige Zuschüsse zu den Einrichtungskosten gestärkt werden, eine Beratungsstelle für neue Wohnformen im Alter soll ausgebaut werden und der Grundsatz „Reha vor Pflege“ durch eine Bundesratsinitiative zur Umsetzung einer Mitverantwortung der sozialen Pflegeversicherung für die geriatrische Rehabilitation forciert werden. Eine wichtige Aussage betrifft pflegende Angehörige: Die Verbesserung der Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf wird angekündigt, z.B.: durch Teilbarkeit in der Familie. Das novellierte Chancengleichheitsgesetz vom Februar 2016 bezieht sich erstmals auch auf die Pflegenden.

Die Menschen, die sich noch wenig mit ihrer Pflege befassen, sondern noch Jahre aktiven Lebens vor sich sehen, sind bei Eigeninitiative und gegenseitiger Hilfe in ihrem Umfeld gefragt, besonders bei ehrenamtlichen Pflege- und Hospizdiensten. Sie können sich engagieren bei kirchlichen und sozialen Diensten, den hauptsächliche Trägern von Pflegeeinrichtungen. Im Abschnitt „Die Erfahrung der Älteren nutzen“ wird versichert, dass man nicht auf die wertvollen Erfahrungen aus ihrem Arbeitsleben verzichten könne. Das Land könne es sich nicht leisten, diese leistungsfähigen Fachkräfte bereits frühzeitig aus dem Arbeitsmarkt zu verabschieden. Weiterbildung und flexible Arbeitszeitmodelle sollen möglichst „bis zur Rente“ die Nutzung der Kompetenzen ermöglichen. Dazu wolle man das Betriebliche Eingliederungsmanagement intensivieren. Von nachhaltiger Gesundheitsförderung ist allerdings nicht die Rede. Immer wieder wird der Blick auf unsere Generation durch den Nutzenaspekt bestimmt!

Das freiwillige bürgerschaftliche Engagement soll gestärkt werden, für Jung und Alt. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren über 65, die sich engagieren, liege bereits über 30 Prozent. Ein funktionierendes Miteinander der Generationen in Familien und der Nachbarschaft sei wichtig, konkretere Vorstellungen der Förderung äußern die Koalitionspartner allerdings nicht!

Fazit: Das ist insgesamt noch ziemlich vage!

In diesem Teil des Koalitionsvertrags ist an keiner Stelle die Rede davon, wie Seniorinnen und Senioren besser an den politischen und sozialen Entscheidungen beteiligt werden können, die das Leben älterer Menschen in Baden-Württemberg betreffen. Es wird nicht gesagt, wie die Seniorenbeiräte als eingetragene Vereine des Landes und der Kommunen besser einbezogen werden können. Letztendlich fehlen Ansätze, wie das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen durch gute standardisierte Bedingungen aufgewertet werden kann.

Die ansteigende Zahl älterer Menschen stellt eine große Herausforderung an die Politik dar. Eine „neue Gesamtstrategie“ unter Mitwirkung der Betroffenen ist sofort zu entwickeln! Die GEW Seniorenpolitik fordert die Landesregierung auf, diese Aufgabe jetzt in Angriff zu nehmen!