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Ganztagsschule

Was uns die Corona-Krise offenbart

Wir sprechen von „verrückten Zeiten“. Aber hatte die „Normalität“, die wir uns so sehnlich zurückwünschen, nicht auch manches Verrückte an sich? Ein Blick auf die Ganztagsschule, wenn sich in Zeiten von Corona der Blick weitet.

Beim kostenlosen Schulessen für alle fängt Chancengleichheit an.
Beim kostenlosen Schulessen für alle fängt Chancengleichheit an. (Foto: © imago)

Einige wenige Kinder sind nach der Schulschließung noch da, sie haben Anspruch auf Notbetreuung. Diese wenigen Kinder haben auf einmal sehr viel Platz. Sie genießen es, verteilen sich weit voneinander über alle Räume, spielen nach Herzenslust, nutzen alle Materialien und bekommen individuelle Unterstützung bei ihren Aufgaben. Notbetreuung bedeutet: Ruhe und Zeit für Gespräche, Beobachtungen und intensive Lernerfahrungen. Gemeinsam auf der Wiese sitzen, in den Himmel schauen und Greifvögel an ihrem Flugbild unterscheiden lernen. Zum Beispiel.

Zeit zum Händewaschen auch. Zweimal hintereinander „Happy Birthday“ singen und ausgiebig Seife benutzen, ist kein Problem, wenn anschließend genügend Zeit bleibt, in Ruhe zu essen. Dies nach Kräften abzukürzen, wird im normalen Ganztagsbetrieb zur ­Überlebensaufgabe. Wenn sich die Schüler*innen nicht beeilen, wird die Schlange in der Mensa, die womöglich Schüler*innen mehrerer Schulen nutzen, so lang sein, dass für das eigentliche Essen gerade noch zehn Minuten bleiben, bevor die nächste Schicht dran ist und abgeräumt werden muss.

Normalität bedeutet im Ganztag sehr oft, zeitlich durchgetaktet zu sein, immer schnell irgendwohin zu müssen. Schnell zum Essen, auf den Hof, zur Lernzeit, in den Club. Konflikte? Klären wir später! Oder nie. Vielerorts herrscht Raumnot. Die Nutzung von Sporthallen in der Mittagspause scheitert oft am Belegungsplan, der viele Schulen berücksichtigen muss. So finden sich bei Regenwetter häufig viel zu viele Kinder zusammengepfercht und nahezu ohne Bewegungsmöglichkeit in viel zu engen Räumen. Bedeutet darüber hinaus, Lärm ausgesetzt zu sein, ohne sich zurückziehen zu können – also: Stress! Wie aber soll nach Stress wieder konzentriertes Lernen möglich sein?

Bei schönem Wetter steht oft nur der asphaltierte Hof zur Verfügung. Es fehlen Grünflächen, Möglichkeiten der Erholung, der Naturerfahrung. Vielerorts erfolgte die Einführung des Ganztags vor der räumlichen Erweiterung. Also Baustelle mit noch weniger Platz, noch mehr Lärm, ständig unterbrochenem Spiel wegen ein- und ausfahrender Fahrzeuge. Schulhof als sicherer Ort? Fehlanzeige!

Guter Job schlecht bezahlt

Das für den Ganztag benötigte zusätzliche Personal besteht in vielen Kommunen aus Jugendbegleiter*innen, die aus der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit Erfahrung und Engagement mitbringen, einen sehr guten Job machen, dafür aber schlecht bezahlt werden. Und kein Gehör finden, wenn sie Missverhältnisse ansprechen. Sie zählen nicht als Fachkräfte und oft werden ihnen passende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen sie eine entsprechende Qualifikation zumindest anteilig erwerben könnten, vorenthalten. Dort, wo die Träger sich pädagogisches Fachpersonal, z. B. Erzieher*innen, leisten, wenn etwa die Ganztagsschule an die Stelle eines früheren Horts getreten ist, wundern sich die Erzieher*innen über die Situation.

Die Erzieher*innenausbildung ­richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Orientierungsplan, welcher sechs unterschiedliche Entwicklungsbereiche nennt, unter der Fragestellung: Was will das Kind, was braucht das Kind, was kann es? Und kommt zu vier wesentlichen Aussagen: Anerkennung und Wohlbefinden erfahren, die Welt entdecken und verstehen, sich ausdrücken und verständigen sowie mit anderen leben. All dies nimmt Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention, die allen Kindern Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte einräumt, wie das Recht auf Sicherheit und Geborgenheit, auf Gesundheit, auf Bildung, auf Spiel und Freizeit, auf Privatsphäre sowie freie Information, Meinungsäußerung und Mitbestimmung in allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind.

Dann kommt das Kind in die Schule. Was wird nun aus seinen Rechten und Bedürfnissen? Benötigt das Kind unterrichtergänzende Betreuung und besucht einen Hort, so sind die qualitativen Anforderungen an eine gute Betreuung, Erziehung und Bildung rechtsverbindlich geregelt. Denn der Hort benötigt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen, die nur dann erteilt wird, wenn festgelegte Standards erfüllt sind. Die Ganztagsschule unterliegt einer solchen Betriebserlaubnispflicht bislang nicht. Der vom Kultusministerium 2019 verabschiedete „Qualitätsrahmen Ganztagsschule“ benennt eine Selbstverpflichtung, die jedoch nur die gebundene Ganztagsschulform einschließt. Die offene Ganztagsschule bleibt außen vor, sie hängt sozusagen im rechtsfreien Raum. Sie lässt den Eltern größtmögliche Freiheit bei der Wahl der Betreuungsform. Wenn aber Ganztagsschule nicht nur die Interessen der Wirtschaft, sondern vornehmlich die der Kinder, die einen erheblichen Teil ihrer Zeit dort verbringen, berücksichtigen soll, braucht auch sie verlässliche Rahmenbedingungen. Denn der Gedanke der Ganztagsschule meinte ursprünglich nicht Verwahrung der Kinder, sondern gerechtere Bildungschancen für alle!

Nur wenn Grundbedürfnisse erfüllt sind, wird gute Bildung möglich. Nehmen wir gerne den Gesundheitsschutz: Alles, was bislang hingenommen wurde – viele Kinder auf engem Raum, kaum Zeit für Hygiene – geht in Zeiten von Corona gar nicht mehr. Aber Gesundheitsschutz ist mehr als nur Infektionsschutz! Es fängt damit an, gesundes Essen und gutes Trinkwasser zur Verfügung zu haben. Oft wird argumentiert, unser Leitungswasser sei von guter Qualität, die Kinder sollen ihre Trinkflaschen eben am Wasserhahn auffüllen. Leider wird außer Acht gelassen, dass viele Schulgebäude in die Jahre gekommen sind, einschließlich der Wasserrohre!

Viele Kinder haben für die lange Zeit, die sie in der Schule verbringen, zu wenig Verpflegung bei sich. Nicht alle Eltern können sich das Mensaessen leisten oder trauen sich nicht, Zuschüsse zu beantragen, und in vielen Familien fehlt morgens die Zeit, dem Kind eine ausgewogene Mahlzeit für die Schule zusammenzustellen. Manchmal bekommt es Geld für den Bäcker mit auf den Weg – und sitzt dann sowohl in der Schulpause als auch mittags vor einer Tüte mit trockenem Gebäck. Wo soll hier Energie fürs Lernen herkommen?

Beim kostenlosen Schulessen für alle, das gesund und ausgewogen sein und obendrein auch gut schmecken sollte, einem frei zugänglichen Trinkwasserspender und frischem Obst, bereitgestellt für den Hunger zwischendurch, fängt Chancen­gleichheit an! Schutz und Sicherheit, Wertschätzung und Anerkennung, vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, Ruhe- und Rückzugsräume, ­ausreichend Zeit, Raum und Material für Kreativität, individuelle Unterstützung beim Lernen, nicht nur Möglichkeiten der Mitbestimmung, sondern auch Zeit, um diese wahrnehmen zu können und Demokratie zu lernen – und idealerweise eine Pflegekraft, die verletzte oder erkrankte Kinder auffangen und bis zur Übernahme durch die Eltern versorgen kann: All dies sollten Mindeststandards mit Rechtsverbindlichkeit sein, um das Wohl der Kinder an einer Ganztagsschule zu gewährleisten! Eine Betriebserlaubnispflicht sollte überall dort gelten, wo Kinder über den Unterricht hinaus einen Großteil ihres Tages verbringen. Hier bedarf es der Nachbesserung!

Wir sollten neu über Ganztagsschule nachdenken. Corona lässt uns die Zeit dazu. Nutzen wir sie! Jetzt!

Kontakt
Maria Jeggle
Redakteurin b&w
Telefon:  0711 21030-36