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Weder Quote noch Note darf den Zugang zum Masterstudium beschränken!

Für Studierende gibt es nach dem Abschluss des Bachelors nicht genügend Master-Studienplätze. Die Landesregierung versucht, durch einen weiteren Ausbau von Master-Studienplätzen dem Problem zu begegnen. Einen Rechtsanspruch soll es aus politischen und finanziellen Gründen allerdings nicht geben.

Im Wintersemester 2015/2016 sind rund 360.000 Studierende in Baden-Württemberg eingeschrieben. Auch die Zahl der Studienanfänger/innen hat sich erhöht: Zum Wintersemester schrieben sich mehr als 63.000 Personen neu ein, ein Zuwachs um knapp ein Prozent.
Anders als in den früheren Magister- oder Diplomstudiengängen haben heutige Bachelorabsolvent/innen auf dem Weg zum Master mit Hürden zu rechnen: Hochschulen formulieren Anforderungen, denen keineswegs jede/r entsprechen kann. Anforderungen, die sich zudem oft aus einem vielfältigen Katalog von Kriterien zusammensetzen, die neben den Studienleistungen etwa Praktika, Auswahlgespräche oder Sprachkenntnisse einschließen. Diese sind für die Universitäten notwendig, um die begrenzte Anzahl an Plätzen möglichst qualifiziert zu vergeben, aber damit auch eine Selektion vorzunehmen, die nur bedingt sozialen und fachlichen Kriterien gerecht werden kann.
Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg will das Problem mit dem Ausbauprogramm „Master 2016“ lösen. Ab 2013 wurden damit rund 4.100 zusätzliche Master-Studienplätze geschaffen. Jetzt kommen in einer zweiten Stufe rund 2.200 weitere Master-Studienplätze dazu. Sie sollen ab dem Wintersemester 2016/2017 bzw. 2017/18 zur Verfügung stehen. Dem Ministerium zufolge könne demnach etwa jede/r zweite Bachelorabsolvent/in das Wunschstudium vertiefen.


Von dieser Quote hält die GEW nichts. Nicht nur die Hälfte, sondern alle sollten die Möglichkeit bekommen, nach erfolgreichem Abschluss des Bachelors auch den angestrebten Masterstudiengang zu absolvieren. Das Land muss die Zulassungsvoraussetzungen ersatzlos aus ihren Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge streichen. Jede/r Absolvent/in eines Bachelor-Studiengangs muss einen Rechtsanspruch auf einen weiterführenden Masterstudiengang erhalten. Dafür reichen die zusätzlichen 6.300 Master-Studienplätze nicht aus. Das Land muss deutlich mehr Dozent/innen einstellen, um die kontinuierlich wachsende Zahl an Studierenden auszubilden und auf ihrem Weg durch die vielfältigen Herausforderungen und Aufgaben des Studiums zu begleiten. Studierende und Lehrende leiden gemeinsam unter der Verdichtung der Studiengänge.

Ausbauprogramm fehlt noch bei der Lehrer/innenausbildung

In diesem Wintersemester hat die neue Lehrer/innenausbildung nach der Bachelor-/Masterstruktur begonnen. Das Staatsexamen ist abgeschafft. Die Lehrer/innenmasterplätze sind in dem Ausbauprogramm momentan nicht enthalten. Die Plätze werden erst in drei Jahren benötigt, wenn die ersten Bachelorabsolvent/innen nach ausreichend Master-Studienplätzen fragen werden. Bis dahin müssen sie ausreichend zur Verfügung stehen.