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Lehrkräfte-Austauschverfahren

Wer Baden-Württemberg verlassen will, hat schlechte Chancen

Wenn sich die persönlichen Lebensumstände von Lehrkräften ändern, möchten sie manchmal in ein anderes Bundesland umziehen und sich dort an eine Schule versetzen lassen. Die Chancen für einen Wechsel sind sehr unterschiedlich, aber oft nur klein.

Eine junge Frau sitzt auf dem Boden vor zahlreichen Kartons.
Lehrkräfte, die eine Versetzung in anderes Bundesland beantragen, benötigen häufig Geduld. (Foto: © imago)

Lehrkräfte, die eine Versetzung in ein anderes Bundesland beantragen, müssen verschiedene Kriterien erfüllen und benötigen häufig Geduld und einen langen Atem, bis die Versetzung genehmigt wird. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Versetzung, sodass eine rechtliche Unterstützung durch die GEW normalerweise nicht möglich ist. Die GEW bietet im Herbst landesweite Onlineveranstaltungen zur Information und Beratung interessierter Kolleg*innen an.

Beim ­Lehrkräfteaustauschverfahren, um­­gangs­­sprachlich Ländertausch genannt, werden Lehrkräfte zwischen den Bundesländern „ausgetauscht“. Die Lehrkräfte stellen dazu in ihrem Bundesland einen Versetzungsantrag auf dem Dienstweg. Im Anschluss benötigen die Lehrkräfte eine Freigabe durch die Schule und die Schulverwaltung (Schulamt, Regierungspräsidium). Wenn diese Freigaben vorliegen, ist die erste Hürde überwunden.

Momentan ist für die Freigabe für den Ländertausch fast nur die familiäre Situation der Bewerber*innen relevant. Zwei Kriterien sind am wichtigsten:

  • eine Ehe beziehungsweise eine eingetragene Lebenspartnerschaft und
  • Kinder.

Wenn eine Lehrkraft pflegebedürftige Angehörige betreut, wird das je nach Schulart unterschiedlich, meistens aber eher nachrangig bewertet. Alle anderen Gründe, wie beispielsweise eine Partnerschaft, der Wunsch, näher bei der eigenen Familie zu wohnen, ein Wunsch nach beruflicher Veränderung oder der Besitz eines Hauses oder einer Wohnung werden nur selten berücksichtigt.

Neben den persönlichen Gründen der Lehrkraft hat die Kultusverwaltung weitere Kriterien für eine Freigabe. Diese sind unter anderem der Zeitpunkt der Ersteinstellung, die Verweildauer an der Schule oder die Unterrichtsversorgung an der Schule und in der abgebenden Region. Die Örtlichen Personalräte und die Bezirkspersonalräte können die Lehrkräfte auf Wunsch unterstützen und für die Kolleg*innen mit dem Schulamt oder dem Regierungspräsidium ins Gespräch gehen, falls die Freigabe verweigert wird.

Die zweite Hürde im Ländertausch ist die Bereitschaft des ­Zielbundeslandes, die/den Kolleg*in aufzunehmen. Momentan gibt jedes Bundesland nur so viele Lehrkräfte ab, wie es aufnimmt. Da die schlechte Unterrichtsversorgung und der Lehrkräftemangel ­bundesweite Probleme sind, hat sich die Chance, von Baden-Württemberg in ein anderes Bundesland zu wechseln, in den letzten Jahren deutlich verschlechtert.

Es gibt aber auch regionale Einschränkungen bei der Aufnahme von ­Lehrkräften aus anderen Bundesländern. So ist es zum Beispiel in Baden-Württemberg momentan sehr schwer, in die beliebten Regionen Bergstraße, Heidelberg oder in den Stadt- und Landkreis Karlsruhe versetzt zu werden. Dort gibt es keinen oder wenig Bedarf an Lehrkräften. In anderen Teilen Baden-Württembergs werden dagegen Kolleg*innen dringend gesucht. Ähnliche regionale Unterschiede gibt es in den meisten Bundesländern. Bewerber*innen sollten sich im Vorfeld mit der Personalvertretung im aufnehmenden Bundesland in Verbindung setzen und sich über die Situation in der gewünschten Region erkundigen.

Die nachgefragtesten Bundesländer (sowohl dorthin als auch von dort weg) waren beim Lehrertausch wie in den Vorjahren 2021 Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Bei diesen Ländern ist die Option für einen erfolgreichen Wechsel ja nach Schulart völlig unterschiedlich. Insbesondere von und nach Bayern variiert der Versetzungserfolg zwischen weniger als zehn Prozent und bis zu 40 Prozent der gestellten Anträge. Über alle Bundesländer und Schularten hinweg waren 30 bis 40 Prozent der gestellten Anträge erfolgreich. Diese Quoten zeigen, dass es mitunter ein sehr beschwerlicher und langer Weg ist, bis die Versetzung bewilligt wird.

Die GEW-Mitglieder in den Personalräten können die Kolleg*innen unterstützen. Die GEW empfiehlt allen Lehrkräften, die sich versetzen lassen wollen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Bezirks- und Hauptpersonalrat in Verbindung zu setzen.

Kontakt
Stefan Bauer
Vorsitzender GEW Nordbaden