Neue Spitze bis 2024
Wer übernimmt Verantwortung für die GEW?
Im Oktober 2020 wird auf der LDV die neue GEW-Spitze gewählt. Der Landeswahlausschuss sammelt bis 22. Juli 2020 die Wahlvorschläge. Außerdem sind zwei satzungsändernde Anträge geplant, die Auswirkungen auf die Wahlen haben können.
Die Landesdelegiertenversammlung (LDV) 2020 findet vom 22. bis 24. Oktober 2020 im Glaspalast Sindelfingen statt. Dort wird die GEW-Spitze bis 2024 gewählt. Bis 22. Juli 2020 sammelt der Landeswahlausschuss die Wahlvorschläge, die auf der Internetseite veröffentlicht werden. Die Wahlausschreiben des Landes, der vier Bezirke und des Württembergischen Lehrervereins sind bereits veröffentlicht.
Ausschreibung der Wahlen für den Landesvorstand und die Landesschiedskommission Baden-Württemberg
Der Wahlausschuss für die Landesdelegiertenkonferenz 2020 hat sich am 8. November 2019 in folgender Zusammensetzung konstituiert:
- Vorsitzende: Ingrid Letzgus
- Stellvertretende Vorsitzende: Hagen Battran
- Weitere Mitglieder: Corinne Blaumeiser, Birgit Breunig, Gabriele Frey, Simon Glockner, Gottfried Gruner
Gemäß § 15 der Satzung der GEW Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 2 der Wahlordnung, werden hiermit die Wahlen für den Landesvorstand und die Landesschiedskommission ausgeschrieben.
Zu wählen sind nach § 20 in Verbindung mit § 21 der Satzung der GEW BW:
- die/der Vorsitzende
- die drei stellvertretenden Vorsitzenden
- die/der Schatzmeister/in
- die Leiterinnen und Leiter der Vorstandsbereiche (VB):
A: Grundsatzfragen
B: allgemeine Bildung
C: weiterführende Bildung
D: Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
E: Frauenpolitik - die Leiter/innen der Fachbereiche (FB):
FB A: Junge GEW
FB B: Seniorenpolitik - die/der Leiter/in der Landesrechtsschutzstelle
Zu wählen sind ferner nach § 9 der Bundessatzung der GEW, in Verbindung mit der vom Gewerkschaftstag beschlossenen Wahlordnung, die drei Mitglieder der Landesschiedskommission und ihre drei Stellvertreter/innen.
Für die Schiedskommission sind nur Mitglieder wählbar, die der GEW am Tag der Wahl mindestens drei Jahre als Mitglieder angehören (§ 9 der Bundessatzung). Die Bundessatzung der GEW legt außerdem fest: Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Schiedskommissionen dürfen mit Annahme ihrer Wahl nicht mehr Mitglieder von Organen oder Organen ihrer Gliederungen sein. Auch die Ehrenmitglieder von Organen sind von der Wahrnehmung der Funktion eines ständigen oder stellvertretenden Mitglieds der Schiedskommission ausgeschlossen.
Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die oben genannten Funktionen auf. Er weist besonders auf § 46 Ziff. 3 der Satzung hin: „Sind für Gremien die Ämter der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden zu besetzen, ist zu gewährleisten, dass mindestens in eine der Positionen eine Frau gewählt wird. Ferner ist anzustreben, dass der Frauenanteil in dem jeweiligen Gremium dem Frauenanteil in der Mitgliedschaft entspricht.“
Vorschlagsberechtigt sind die Kreise, die Bezirke, die Landesfachgruppen und der Wahlausschuss.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 22. Juli 2020 schriftlich bei der GEW Baden-Württemberg, Wahlausschuss (Matthias Schneider), Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart, eingereicht werden.
Die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten sind beizufügen. Die Wahlvorschläge werden nach § 3 Ziff. 5 der Wahlordnung bis zum 22. August 2020 hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Hinweise des Landeswahlausschusses
Der Landeswahlausschuss macht darauf aufmerksam, dass an die LDV zwei satzungsändernde Anträge gerichtet werden sollen, die bei einer Annahme Auswirkungen auf die Wahlen gemäß § 20 der Satzung der GEW BW haben würden. Die beiden Anträge werden vom Geschäftsführenden Vorstand (GV) dem GEW-Landesvorstand am 7. Dezember 2019 vorgelegt:
- Änderung von § 45 der Satzung der GEW BW (Leitungsteam). Der letzte Satz des Absatzes zu § 45 soll gestrichen werden („Von diesen Bestimmungen ist der Landesvorsitz ausgenommen.“) Damit soll es möglich sein, dass der Landesvorsitz auch von einem Leitungsteam aus bis zu zwei Personen wahrgenommen werden kann. Der GV spricht sich dafür aus, dass eine der beiden Personen eine Frau sein muss.
- Änderung des § 20, 1d: Der erste Satz soll neu lauten: „die Leiter/innen und stellvertretenden Leiter/innen der Vorstandsbereiche“. Neu dazu kommen die stellvertretenden VB-Leitungen, entsprechend wären bei der LDV auch die stellvertretenden Leiter/innen der Vorstandsbereiche zu wählen.
Der Landeswahlausschuss ist in seiner Sitzung vom 8. November 2019 zum Ergebnis gekommen, dass neben der gemäß geltender Satzung erforderlichen Ausschreibung der Wahlen frühzeitig auf die Auswirkungen der oben genannten Satzungsänderungen hinzuweisen ist. So können sich Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig auf die möglichen Veränderungen einstellen und entsprechend bewerben.
- LDV 2020
- Gewerkschaftliche Demokratie: GEW-Landesdelegiertenversammlung 2020
- Demokratische Gewerkschaftsarbeit: Wie die GEW zu ihren Positionen kommt
- Vorbereitung zur LDV: Wahlen zu Fach- und Personengruppenausschüssen und Fachtagung
- Wahlvorschläge: Wahlausschreiben der Bezirke und des Württembergischen Lehrervereins e. V.