Landesdelegiertenversammlung (LDV) vom 3. bis 5. April 2025
Wer übernimmt Verantwortung für die GEW bis 2028?
Bei der Landesdelegiertenversammlung (LDV) vom 3. bis 5. April 2025 in der Stadthalle Sindelfingen wird die GEW-Spitze bis 2028 gewählt. Bis 3. Januar 2025 sammeln die Wahlausschüsse Wahlvorschläge, die im Februar 2025 auf der GEW-Internetseite und in der b+w veröffentlicht werden.
Eine außerordentliche LDV am 06.07.2024 hat eine einmalige Verkürzung der Wahlperiode beschlossen. Nach 2025 tritt die ordentliche LDV 2028 zusammen.
Ausschreibung der Wahlen für den Landesvorstand und weitere Funktionen
Der Wahlausschuss für die Landesdelegiertenversammlung 2025 hat sich am 5. September 2024 in folgender Zusammensetzung konstituiert: Corinne Blaumeiser, Claus Manea, Wolfgang Puppe (Landeswahlausschuss, gewählt 2020), Corinna Blume (Bezirkswahlausschussvorsitzende NB), Jana Kolberg (NW), Timo Steuer (SB), Tanja Neidhart (SW) Gemäß § 15 der Satzung der GEW Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 2 der Wahlordnung, werden hiermit die Wahlen für den Landesvorstand und die Landesschiedskommission ausgeschrieben.
Zu wählen sind nach § 20 in Verbindung mit § 21 der Satzung der GEW BW:
a) die /der Vorsitzende
b) die drei stellvertretenden Vorsitzenden
c) die / der Schatzmeister*in
d) die Leiter*innen und stellvertretenden Leiter*innen der Vorstandsbereiche:
- A: Grundsatzfragen
- B: allgemeine Bildung
- C: weiterführende Bildung
- D: Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
- E: Frauenpolitik
e) die Leiter*innen der Fachbereiche:
- FB A: Junge GEW
- FB B: Seniorenpolitik
f) die / der Leiter*in der Landesrechtsschutzstelle
Zu wählen sind ferner nach § 9 der Bundessatzung der GEW, in Verbindung mit der vom Gewerkschaftstag beschlossenen Wahlordnung, die drei Mitglieder der Landesschiedskommission und ihre drei Stellvertreter*innen.
Für die Schiedskommission sind nur Mitglieder wählbar, die der GEW am Tag der Wahl mindestens drei Jahre als Mitglieder angehören (§ 9 der Bundessatzung). Die Bundessatzung der GEW legt außerdem fest: Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Schiedskommissionen dürfen mit Annahme ihrer Wahl nicht mehr Mitglieder von Organen oder Organen ihrer Gliederungen sein. Auch ihre Ehrenmitglieder von Organen sind von der Wahrnehmung der Funktion eines ständigen oder stellvertretenden Mitglieds der Schiedskommission ausgeschlossen.
Gewählt werden auch die Kassenprüfer*innen und die drei Mitglieder des Landeswahlausschusses für die LDV 2028.
Der Wahlausschuss fordert hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die oben genannten Funktionen auf. Er weist besonders auf § 46 Ziff. 3 der Satzung hin: „Sind für Gremien die Ämter der / des Vorsitzenden und der / des stellvertretenden Vorsitzenden zu besetzen, ist zu gewährleisten, dass mindestens in eine der Positionen eine Frau gewählt wird. Ferner ist anzustreben, dass der Frauenanteil in dem jeweiligen Gremium dem Frauenanteil in der Mitgliedschaft entspricht.“
Vorschlagsberechtigt sind die Kreise, die Bezirke, die Landesfach- / personengruppenausschüsse und der Wahlausschuss.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 3. Januar 2025 schriftlich bei der GEW Baden-Württemberg, Wahlausschuss, Matthias Schneider, Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart, ldv@gew-bw.de eingereicht werden. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Kandidat*innen sind im Original per Post zuzusenden. Die Wahlvorschläge werden nach § 3 Ziff. 5 der Wahlordnung in der b&w-Ausgabe Februar 2025 und bis 3. Februar 2025 auf der GEW-Internetseite ausgeschrieben.