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Werden verfasste Studierendenschaften mundtot gemacht?

2012 hatten Grüne und SPD mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) das politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft wiedereingeführt. Jetzt soll die explizite Nennung des politischen Mandats gestrichen werden.

Anlass ist die erneute Überarbeitung des LHG. Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hatte das Landeshochschulgesetz 2016 für verfassungswidrig erklärt. Das Gerichtshofurteil fordert eine Neuregelung, da die Wissenschaftsfreiheit der Professor/innen durch eine zu starke Stellung des Rektorats gefährdet sei. Die Machtverhältnisse in den Gremien und Abstimmungsregeln sollen nun im LHG verändert werden. Doch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer will nicht nur das Urteil umsetzen, sondern das gesamten LHG reformieren.

Im §65 des Landeshochschulgesetzes (LHG) heißt es bisher: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.“ Jetzt steht dieses „politische Mandat“ vor der Streichung. Gefordert hatte dies die CDU. Laut Wissenschaftsministerium handele es sich dabei um „lediglich eine Präzisierung“

Die GEW fordert, dass die Verfassten Studierendenschaften ihr politisches Mandat uneingeschränkt behalten und sich weiterhin in allgemeinpolitische Diskursen einbringen.

Für  die anstehende Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes fordert die GEW außerdem eine Verbesserungen der Befristung und Perspektiven für junge Wissenschaftler/innen, eine stärkere Mitbestimmung für  Promovierenden in den Hochschulgremien, mehr Tenure-Track-Professuren und  familienfreundlicher Hochschulen, sowie mehr Sozialpartner/innen in den Hochschulräten.