Grüne in Baden-Württemberg für bessere Bezahlung
Wertvolle Arbeit der Grundschul- und Haupt-/Werkrealschul-Lehrkräfte anerkennen
Es sei gut, wenn die grüne Basis Druck auf die Landesregierung mache, betont GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Zur Einführung des Gehalts A 13 hält die GEW auch einen Stufenplan für möglich.
Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Initiative des grünen Landesverbandes für eine bessere Bezahlung der gut 30.000 Lehrkräfte an Grund- und Haupt-/Werkrealschulen. Die GEW hält auch einen Stufenplan zur Einführung des Gehalts A 13 für möglich.
„Es ist gut, wenn die grüne Basis Druck auf die Landesregierung macht. Durch das grün-schwarze Abwarten wird der Lehrkräftemangel nicht weniger. Demnächst zahlen fast alle Nachbarländer Baden-Württembergs zurecht deutlich mehr für Grundschullehrkräfte. Warum soll eine Grundschullehrerin in Ulm unterrichten, wenn sie dafür in Neu-Ulm bis zu 500 Euro pro Monat mehr bekommt? Dass erfahrene Haupt-/Werkrealschul-Lehrer*innen für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als neu eingestellte Kolleg*innen, ist völlig absurd. Die Grünen haben seit Jahren Wahlkampf mit dem Slogan ‚Auf den Anfang kommt es an‘ gemacht. Ausgerechnet in dem Bundesland, das die einzige grüne Kultusministerin in Deutschland stellt, wird eine gerechte Bezahlung verweigert“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.
Baden-Württemberg zählt zu den drei Bundesländern, die bisher den Grundschullehrkräften und einem Teil der Haupt-/Werkrealschul-Lehrer*innen eine Bezahlung nach der Gehaltsgruppe A 13 beziehungsweise E 13 verweigern. In allen anderen Schulformen erhalten Lehrkräfte nach Studium und Referendariat diese Eingruppierung, neu eingestellte Lehrkräfte in Haupt-/Werkrealschulen auch.
„Haben Berlin, Bayern, NRW oder Hessen verborgene Schätze oder liegt es wirklich nur an der grün-schwarzen Landesregierung, die nicht bereit ist, wie ihre Parteikolleg*innen in anderen Ländern die wertvolle Arbeit der Grundschullehrer*innen und Haupt-/Werkrealschullehrkräfte immer ausreichend anzuerkennen? Der Grundstein für gute Bildung wird bei den Kleinsten gelegt. Nicht zuletzt mit der Inklusion und der Integration der geflüchteten Kinder sind die Anforderungen an die pädagogische Arbeit gerade an den Grundschulen kontinuierlich angestiegen. Eltern werden sich auf weiter zunehmenden Unterrichtsausfall einstellen müssen, denn Lehrkräfte werden nach Bayern und Hessen wechseln, wenn sie dort für die gleiche Arbeit besser bezahlt werden“, sagte Stein.
Verbeamtete Grundschullehrer*innen werden nach A 12 besoldet. Als Angestellte sind sie in der Entgeltgruppe (E) 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) eingruppiert. Im Schnitt verdienen diese Pädagog*innen rund 400 bis 500 Euro im Monat weniger als die Lehrkräfte mit A 13 beziehungsweise E 13.