Personalrätekonferenz in Karlsruhe
Wie die Berechnung von Deputaten gut gelingt
Anfang April konnten sich interessierte Personalrät*innen an Beruflichen Schulen über rechtliche und statistische Hintergründe der Deputatsberechnung mit Untis und ASD-BW informieren und mit der Praxis an ihren eigenen Schulen abgleichen.
In den letzten Monaten erreichten die örtlichen Personalräte (ÖPR) an Beruflichen Schulen vermehrt Anfragen zur Berechnung von Deputaten durch die Stundenplansoftware Untis, insbesondere bei Blockunterricht. Am 1. April konnten sich interessierte Personalräte, BfCs und Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte bei einer Personalrätekonferenz der GEW Nordbaden in Karlsruhe über rechtliche und statistische Hintergründe der Deputatsberechnung mit Untis und ASD-BW (Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg) informieren und mit der Praxis an ihren eigenen Schulen abgleichen. Auch für den Austausch über die eigene Tätigkeit als ÖPR blieb Raum. Die GEW-Bezirkspersonalrät*innen Ingrid Holl, Magica Johnson und Daniel Wunsch informierten über aktuelle Themen aus der BPR-Arbeit, wichtige rechtliche Neuerungen (zum Beispiel die neue Konferenzordnung) sowie schul- und gesellschaftspolitische Themen (unter anderem künftig verbindliche Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen, Demokratiebildung und Aufsichtspflicht im Schwimmunterricht) und standen für Fragen der Teilnehmer*innen zur Verfügung.
Mit Benedikt Glatt vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, zuständig für Statistik und BewO (Online-Bewerbungsverfahren für das Berufliche Gymnasium, das Berufskolleg und die zweijährige Berufsfachschule), und Inge Görlich, (Mit-)Herausgeberin des GEW-Jahrbuchs, konnte die GEW zwei kompetente Referent*innen gewinnen, die den rund 30 Teilnehmer*innen die Komplexität der Thematik und den (vermeintlichen) Widerspruch zwischen der Berechnung der Lehrkräftedeputate und der Pflicht zur Erstellung einer Unterrichtsstatistik nahebrachten.
Stolpersteine kennen und vermeiden
Das amtliche Statistikprogramm ASD-BW bietet keine Möglichzeit zum Import von Excel-Daten oder Ähnliches, sodass alle Daten händisch eingegeben werden müssen. Zudem haben die einzelnen ASD-BW-Module keine gemeinsame Schnittstelle, so dass viele Daten doppelt eingepflegt werden müssen. Untis stellt für viele Schulen eine pragmatische Variante dar, die erforderlichen Zahlen zu generieren und dann – händisch – in ASD-BW einzugeben. Wichtig ist in diesem Kontext, dass es sich bei Untis im Gegensatz zu ASD-BW nicht um eine amtlich zugelassene Software handelt, sondern um ein Hilfsinstrument durch einen kommerziellen Anbieter. Die in Untis generierten Zahlen sollten daher nicht vorbehaltlos übernommen werden, sondern es ist zu hinterfragen, ob sie den rechtlichen Anforderungen sowie den Anweisungen des Regierungspräsidiums genügen.
Kritisch wird die Darstellung von Ist-Deputaten, insbesondere für Blockunterricht, wenn einer Lehrkraft für ein dreistündiges Fach aufgrund der Berechnung in Untis beispielsweise nur 2,69 Stunden ausgewiesen werden. Grund hierfür kann ein nicht vollständig belegter „Blockstreifen“ im Deputat einer Lehrkraft sein. Das heißt etwa, dass im aktuellen Schuljahr nur 34 Wochen Blockunterricht angesetzt wurden und somit vier Schulwochen „leer“ blieben. Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen in ASD-BW, das immer mit 38 Wochen rechnet, und Untis, das die reale Zahl der Unterrichtswochen zugrunde legt, tragen zu weiteren Abweichungen bei. Wird die Kommazahl aus dem Beispiel in das ASD-BW-Modul „Unterricht“ übertragen, sind im Modul „Deputate“ dennoch die vollen drei Stunden anzusetzen. Die Differenz von 0,31 muss im Differenzmodul geführt werden.
Das RP geht mit solchen Differenzen großzügig um und möchte durch deren Ausweis vorrangig sicherstellen, dass die Schule sich dieser Differenz bewusst ist und weiß, woher sie kommt.
Dieses Vorgehen ist umso logischer als die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung keine Kommazahlen kennt. Einzig geregelt sind dort die Länge einer Schulstunde (45 Minuten) und die Möglichkeit eines variablen Deputats (Abweichung um drei Stunden bei einem vollen Regeldeputat). Nur im Falle der Altersermäßigung bei Teilzeitbeschäftigten und bei Schwerbehinderung sind Bruchteile von Deputatsstunden möglich. Das heißt also, dass eine Lehrkraft mit ihrem Deputat durch Blockunterricht keine Minderstunden generieren kann, die sie zum Beispiel im nächsten Schuljahr zu kompensieren hat. Das Deputat der Lehrkraft – die ihre Arbeitsleistung ja zur Verfügung stellt – hat nichts mit der Berechnung der gehaltenen Unterrichtsstunden für die Statistik zu tun.
Sinnvoll ist es, wenn die Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres einen Ausdruck beziehungsweise Screenshot aus ASD-BW erhält, aus dem hervorgeht, welche Berechnung ihrem Deputat aktuell zugrunde gelegt wird. Diesen sollten sowohl die Schulleitung als auch die Lehrkraft unterschreiben.
Die Erfassung und die Belegpflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Unterrichtsstunden und die Arbeitszeit der Lehrkräfte sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte und somit auch bei der Berechnung der Deputate strikt zu trennen.