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Schulgesetzänderungen

Wie die GEW die Änderungen einschätzt

Ein dickes Paket an grundlegenden Schulgesetzänderungen legte das Kultusministerium Ende Juli zur Anhörung vor. Die GEW hat zu den geplanten Neuerungen ausführlich Stellung genommen.

Foto: KuznetsovDmitry / iStock

Mit der Stärkung von Sprachfördermaßnahmen, einer erweiterten Grundschulempfehlung, mit dem Fokus auf Schulverbünden und Kooperationen in der Sekundarstufe I und der Oberstufe, der Einführung des G9 und weiteren Maßnahmen möchte die Landesregierung die Bildungsqualität verbessern und vor allem Kinder mit schwierigen Startbedingungen besser unterstützen.

Förderkonzept SprachFit

Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf sollen bereits vor der Einschulung an der Grundschule gefördert werden. Mit Sprachfördergruppen und Juniorklassen werden verpflichtende Angebote an Kitas und Grundschulen eingerichtet, die Sprachkompetenz und Sprachbildung von Kindern noch vor der Einschulung gezielt angehen.

Die additiven Sprachfördergruppen vor der Einschulung sollen verpflichtend und unter die Aufsicht der Grundschule beziehungsweise der Schulleitung gestellt werden. Maßnahmen der Sprachstandserfassung und der vorschulischen Sprachförderung in der Kita sind aber Bestandteil der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch und dem Kindertagesbetreuungsgesetz und als Querschnittsaufgabe im Orientierungsplan benannt. Schulrechtliche Regelungen des Landes dürfen auch nicht auf Kindertageseinrichtungen ausgeweitet werden, da der Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterliegt.

Das bessere Konzept einer guten und wirksamen Sprachbildung bestünde darin, die alltagsintegrierte sprachliche Bildung an den Kitas zu stärken und einen konstruktiveren Umgang mit Multilingualität (Mehrsprachigkeit) und Multiliteralität (schriftsprachliche Kompetenzen, Wissen und Können in mehreren Sprachen) zu entwickeln. Hierfür wären die entsprechenden personellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Fachkräfte langfristig und möglichst flächendeckend zu qualifizieren.

Die bisherige Zurückstellung und der freiwillige Besuch einer Grundschulförderklasse (GFK) werden durch den verbindlichen Besuch einer Juniorklasse ersetzt. Sie sind eine Verbesserung, weil sie für mehr Kinder eine gezielte Förderung ermöglichen. Der zeitliche Ausbau der Juniorklassen im Vergleich zu den GFK (25 statt 22 LWS) und die Aufnahme der Kinder in das Ganztagesangebot der Grundschule sind sinnvoll.

Darüber hinaus müssen die Grundschulen mit mehr Ressourcen für Sprachförderung, Förderung anderer grundlegender, schriftsprachlicher und mathematischer Kompetenzen und auch für Demokratiebildung ausgestattet werden.

Grundschulempfehlung

Die bisherige Grundschulempfehlung wird massiv verschärft. Die neuen Regelungen gelten erstmals im Schuljahr 2024 / 2025. Ein Kind kann nur noch an einem Gymnasium angemeldet werden, wenn von drei Komponenten a) Elternwille, b) pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz und c) entsprechenden Leistungen in der Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4; erweitert durch eine Einschätzung der überfachlichen Leistungen) mindestens zwei den Übergang zum Gymnasium gutheißen. Wenn der Kompetenztest und die Empfehlung der Klassenkonferenz keine Gymnasialempfehlung ergeben, können Eltern ihr Kind nur am Gymnasium anmelden, wenn es einen neu eingeführten Potenzialtest am Gymnasium besteht. Die anderen Schularten der Sekundarstufe I können die Eltern nach wie vor frei wählen. Unsicher ist noch, ob die Grundschulempfehlung etwas zu den empfohlenen Niveaustufen aussagen wird.

In der Praxis kann das Verfahren zwei aus drei zu absurden Folgen führen: Alle drei Komponenten haben dasselbe Gewicht. Die Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz ist gleich viel wert wie das Ergebnis eines landesweiten Tests bei der Kompetenzmessung. Wenn die Klassenkonferenz empfiehlt, dass das Kind künftig auf M- oder G-Niveau lernen soll, können die Eltern ihr Kind trotzdem am Gymnasium anmelden, wenn es ein gutes Ergebnis bei der Kompetenzmessung erreicht hat. Das entwertet die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte und beschädigt das Beratungsverhältnis zwischen Lehrkräften und Eltern.

Die Grundschulempfehlung sollte sich auf die Einschätzung der Klassenkonferenz beschränken. Das Ergebnis der Kompetenzmessung sollte den Eltern auf einer weiteren Bescheinigung mitgeteilt werden. Dann sind die einzelnen Komponenten, die gegebenenfalls zu einem Gymnasialbesuch berechtigen, klar getrennt.

Die GEW lehnt die Verschärfung der Grundschulempfehlung eindeutig ab. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass eine Grundschulempfehlung eine tragfähige Grundlage für eine Wahl der Schulart darstellt. Die neue Form der Grundschulempfehlung hat für die GEW offensichtlich nur einen Zweck: Zu verhindern, dass zu viele Schüler*innen das Gymnasium besuchen und es dort zu wenig Räume und Lehrkräfte gibt.

Außerdem belastet die neue landesweite Kompetenzmessung die Schüler*innen. Die GEW befürchtet, dass so der Leistungsdruck auf die Schüler*innen ab Klasse 3 erhöht wird. Das führt auch zu mehr Stress in den Familien und zu einem verstärkten Ausbau von darauf ausgerichteten Nachhilfeangeboten. Das wiederum vergrößert die Bildungsungleichheit, weil sich nicht alle Eltern um eine entsprechende Förderung kümmern oder sie sich leisten können.

Das neunjährige Gymnasium als Regelform

Ab dem Schuljahr 2025 / 2026 wird das neunjährige Gymnasium wieder die Regelform. Es wird stufenweise eingeführt und beginnt aufwachsend mit den Klassen 5 und 6.

Laut einer Erklärung des Kultusministeriums sollen mit dem neuen G9 „die Grundlagenfächer in der Unterstufe, der naturwissenschaftliche Bereich, die Demokratiebildung, die Berufliche Orientierung sowie die Lern- und Leistungsentwicklung durch ein individuelles Schülermentoring“ gestärkt werden. Diese fünf so genannten „Innovationselemente“ bewertet die GEW als sinnvoll. Sie müssen aber in allen Schularten der Sekundarstufe I verankert und mit den dafür notwendigen Stunden in den Kontingentstundentafeln ausgestattet werden.

Die anderen Schularten neben dem G9, die von deutlich mehr Schüler*innen aus benachteiligten Familien besucht werden, müssen auch Verständnis für den Wert unserer Demokratie vermitteln.

Die Einführung des G9 als Regelform eröffnet die Chancen auf einen gemeinsamen Bildungsplan an allen Schularten der Sekundarstufe I. Dadurch erhöht sich die Durchlässigkeit im Schulsystem. Das sollte die Landesregierung nutzen und den entsprechenden Bildungsplan entwickeln.

Die GEW betont, dass die Einführung eines neu gestalteten neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs nicht zu Lasten der anderen Schularten der Sekundarstufe I und des beruflichen Schulwesens gehen darf.

Unklare Sekundarstufe I

Aus dem Gesetzentwurf wird der nicht auflösbare Widerspruch zwischen Bewahrung des Bestehenden und einer sinnvollen Umgestaltung der Sekundarstufe I deutlich. So wird der Werkrealschulabschluss abgeschafft, aber nicht die Werkrealschule. Die Schulen und Schularten können künftig stärker kooperieren. Es werden neue Möglichkeiten für Schulverbünde oder neue Kooperationsformen für eigenständige Schulen geschaffen.

Die Werkrealschulen (WRS) haben mit ihrem spezifischen Abschluss vielen Schüler*innen Brücken zu einem mittleren Abschluss gebaut und damit Perspektiven für die weitere Entwicklung eröffnet. Durch die isolierte Abschaffung des Werkrealschulabschlusses darf dieser Weg nicht verbaut werden. Vor allem aber dürfen aus Werkrealschulen nicht wieder Hauptschulen (HS) ohne klare Option für den mittleren Abschluss werden. Dies würde das dreigliedrige Schulsystem reaktivieren und zu immer anregungsärmeren Lernmilieus an Haupt- und Werkrealschulen führen. Dies kann man in dem immer noch lesenswerten Gutachten „Herkunft und Bildungserfolg“ nachlesen, das Prof. Dr. Jürgen Baumert für Baden-Württemberg im Jahr 2011 erstellt hat.

Die GEW lehnt die isolierte Abschaffung des WRS-Abschlusses sowie den Wegfall der Option, den HS-Abschluss in Klasse 10 abzulegen, ab. Die Abschaffung schwächt die bestehenden Werkrealschulen und schränkt die Abschlussperspektiven für die dortigen Schüler*innen ein. Somit wird die Schulart auch für Eltern weniger attraktiv. Welchen Grund soll es noch geben, dort in die Schule zu gehen?

Solange die Landesregierung an der Schulart Werkrealschule festhält, muss sie die verbindlichen Ressourcen für die Förderung der Schüler*innen erhöhen. Die GEW schlägt vor, dass die Ressourcen an den Haupt- und Werkrealschulen an die an den Realschulen und Gemeinschaftsschulen angepasst und von zehn auf 20 Poolstunden pro Zug erhöht werden.

Die Bildungsziele der Gemeinschaftsschule sollten nicht auf Schularten, sondern auf Abschlüsse bezogen sein. Nur dies entspricht der Idee und dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschulen, an denen ein Teil der Schüler*innen analog zum Gymnasium auf erweitertem Niveau lernt. Die sogenannten Innovationselemente am Gymnasium müssen entsprechend auch an den Gemeinschaftsschulen umgesetzt werden.

Bei Gemeinschaftsschulen, die auch eine Grundschule führen, sollte ermöglicht werden, dass diese Grundschulen mehr pädagogische Freiräume, zum Beispiel bei der Leistungsbewertung erhalten.

Die GEW will die Option, den Hauptschulabschluss auch in Klasse 10 absolvieren zu können, weiterhin erhalten. Dies entspricht dem an Gemeinschaftsschule verfolgten Konzept der individuellen Lernwege.

Ein Kommentar von Michael Hirn, Redakteur der b&w

Zugegeben: Die Landesregierung hat es in dieser Legislaturperiode nicht leicht. In den Coronajahren waren Politik und Verwaltung weitgehend mit der Bewältigung dieser Epidemie beschäftigt. Und kaum war Zeit für inhaltliche Arbeit, hat eine Initiative von rund 100.000 Eltern mit der Forderung „Zurück zu G9!“ die Politik zum Handeln gezwungen.

Allerdings konnten sich die Grünen und die CDU bereits in den Koalitionsverhandlungen 2021 nicht auf eine sinnvolle Struktur für ein Schulsystem der Zukunft einigen. Schon mit dem Stillhalteabkommen im Koalitionsvertrag „Es besteht Einigkeit, dass keine grundlegenden Strukturdebatten geführt werden“ war klar, dass diese Landesregierung die wirklichen bildungspolitischen Probleme nicht angehen wird.

Und so muss man bei der Schulgesetzänderung zusammenfassen: Der Ausbau der Sprachförderung vor und nach der Einschulung und das Geld dafür sind zwar ein beeindruckender Beitrag für die Verbesserung der Arbeit in den Grundschulen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen in den Kindertagesstätten und Grundschulen müsste aber viel früher, konzeptionell anderes und wesentlich mehr getan werden. Außerdem wird das neue G9 das Lernen an den Gymnasien hoffentlich verbessern – löst aber keins der grundlegenden bildungspolitischen Probleme. Schließlich fehlt der Landesregierung offensichtlich Mut und Wille, die Schularten neben dem Gymnasium zeitgemäß neu aufzustellen.

Das zentrale Problem unseres Bildungssystems wird mit dieser Schulgesetzänderung nicht gelöst: Über ein Viertel der Schüler*innen erreicht nicht einmal mehr das Basisniveau der notwendigen Kompetenzen. Diese sind aber die Grundlage, um erfolgreich in unserer Gesellschaft zu leben.

Das ist zunächst ein individuelles Problem für die Schüler*innen. Sie werden große Schwierigkeiten haben, ein selbstbestimmtes, wirtschaftlich unabhängiges Leben zu führen. Es ist aber auch ein Problem für die Kitas und Schulen. Sie müssen einen unlösbaren Spagat bewältigen: Für immer größer werdende Herausforderungen stehen ihnen weder die notwendigen personellen Ressourcen noch zeitgemäße strukturelle Rahmenbedingungen zur Verfügung. Und nicht zuletzt baut sich ein massives gesellschaftliches Problem auf: Zum einen fehlen gut qualifizierte Menschen als Fachkräfte in vielen Bereichen. Zum anderen werden sich Menschen, die sich nicht als autonom an- und ernstgenommen erleben, von unserer Gesellschaft und den tragenden Werten abwenden.

Die Landesregierung muss zusammen mit anderen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen nachsitzen. Wir brauchen einen breit angelegten Diskussionsprozess, wie unser Bildungssystem zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Damit können wir nicht auf die nächste Legislaturperiode warten.

An den Realschulen soll die Orientierungsstufe auf Klasse 5 verkürzt werden, die Bewertung auf M-Niveau bleibt. Bisher wird erst am Ende von Klasse 6 über den weiteren Bildungsweg entschieden und ab Klasse 7 auf zwei Niveaus bewertet. Dies führt in der Orientierungsstufe zu vielen gestressten, demotivierten und unglücklichen Kindern, die im M-Niveau nicht erfolgreich lernen. Die GEW hält es für falsch, dass in Klasse 5 weiterhin nur auf M-Niveau bewertet werden soll. Auch in dieser „abgespeckten“ Orientierungsstufe sollte auf G- und M-Niveau unterrichtet und bewertet werden. Nur das wird der heterogenen Schülerschaft an den Realschulen gerecht.

Mit der Verkürzung der Orientierungsstufe wird deren ursprüngliche Funktion, die Schüler*innen in ihrem Lernverhalten zu beobachten und den weiteren Bildungsweg zunächst offen zu halten, ad absurdum geführt und im Grunde aufgegeben. Die GEW fordert die Landesregierung auf, als Bindeglied zwischen einer „neuen Sekundarschule“ und dem neunjährigen Gymnasium wieder eine echte Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6 aller Schularten vorzusehen, in der keine Versetzungsentscheidungen getroffen werden und Leistungen in allen Fächern auf verschiedenen Niveaustufen erbracht werden können.

Aus Sicht der GEW wäre es sinnvoller, einen erneuten Prozess der regionalen Schulentwicklung durchzuführen mit dem Ziel, flächendeckend durchlässige, gut erreichbare und Bildungswege offenhaltende Schulstandorte zu identifizieren und damit eine ausgewogene regionale Bildungslandschaft zu schaffen.

Kooperationen und Verbünde

Oberstufenverbünde von Gemeinschaftsschulen (GMS) ohne Oberstufe mit GMS mit Oberstufe oder mit allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien sind einerseits sinnvoll, weil dadurch alle GMS einen klaren Weg des gymnasialen Bildungsweges aufzeigen können.

Aber wenn Oberstufenverbünde pädagogisch und schulorganisatorisch möglich sind, sollte andererseits ein flächendeckendes Netz von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen oder zukünftigen Sekundarschulen in neuer Form entstehen. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass eine zweite Säule des allgemeinbildenden Schulsystems vor allem dann akzeptiert wird, wenn sie einen pädagogisch eigenständigen Weg zum Abitur anbieten kann. Die GEW fordert, dieses Ziel in der regionalen Schulentwicklung fest zu verankern.

Aus Sicht der Beruflichen Gymnasien bringen diese Kooperationen keinen Mehrwert. Die Beruflichen Gymnasien haben unterschiedliche Schwerpunktfächer (Profile). Die Kooperation einer Gemeinschaftsschule oder Realschule mit einer beruflichen Schule begrenzt die Wahlmöglichkeiten der Schüler*innen auf die jeweiligen Profile – oder sie sind wirkungslos, weil die Schüler*innen dann doch auch andere fachliche Schwerpunkte wählen, die das von ihnen besuchte berufliche Gymnasium nicht anbietet.

Darüber hinaus berücksichtigt die Regelung nicht die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen der Schüler*innen. Die GEW fordert das KM auf, klare und gerechte Zugangsregelungen für die Schüler*innen zu schaffen.

Die GEW lehnt die Einführung weiterer Verbundoptionen auch deshalb ab, weil die bestehenden Möglichkeiten schon jetzt kaum genutzt werden. Damit werden nur unproduktive Diskussionen der Schulträger mit den Schulen ausgelöst, die die Qualität der Angebote für die Schüler*innen und die Arbeitsbedingungen für die Schulleitungen und die Lehrkräfte weiter verschlechtern. Wir sprechen uns dafür aus, bestehende Verbünde zu einer inklusiven Sekundarschule weiterzuentwickeln.

Die GEW lehnt insbesondere ab, dass an Realschulen im Verbund mit einer Hauptschule / Werkrealschule alle Schüler*innen nur auf M-Niveau lernen können und die Schüler*innen, die auf G-Niveau lernen, nur an der Hauptschule /Werkrealschule unterrichtet werden können. Die GEW lehnt auch ab, dass bei kooperierenden Realschulen nicht alle Realschulen das G-Niveau anbieten müssen.

Beide Regelungen führen zu den bereits erwähnten anregungsarmen Lernmilieus und befördern dadurch Bildungsungleichheit anstatt sie zu mildern. Der Gesetzentwurf bleibt jede Erklärung schuldig, was der Vorteil solch exkludierender Regelungen gegenüber inklusiven Bildungsgängen ist. Im Ergebnis hätte Baden-Württemberg das gegliederte Schulsystem reaktiviert, statt ein inklusives Schulsystem auf der Höhe der Zeit auf den Weg zu bringen.

Die vorgesehenen Modelle für Kooperationen und Verbünde sind keine Antwort auf die zersplitterte Schulstruktur und die bekannten Probleme der Schüler*innen, was das Erreichen der notwendigen Kompetenzen angeht.

An Stelle des Vorschlags der Landesregierung fordert die GEW, dass die Landesregierung ein umfassendes Konzept für eine grundlegende Reform der Schulen der Sekundarstufe I vorlegt. Die Arbeitsgruppe zur „Neuen Sekundarschule“ hat dazu vor kurzem einen überzeugenden Vorschlag vorgelegt, den die GEW in weiten Teilen unterstützt. Dazu gehört der Vorschlag, dass die neue Sekundarschule alle Abschlüsse einschließlich des Abiturs anbietet. Der kompetente und professionelle Umgang mit Heterogenität und der verbindliche Ganztag sind weitere Parameter, die aus Sicht der GEW geeignet sind, mit den derzeitigen Herausforderungen an den Schulen besser umzugehen.

Die Landesregierung sollte einen Prozess initiieren, der eine breite politische und gesellschaftliche Diskussion auf Grundlage des Vorschlags zur „neuen Sekundarschule“ ermöglicht. Das Ziel sollte eine zeitgemäße Schulart in der Sekundarstufe I neben dem Gymnasium sein. Für das Gesamtsystem Schule halten wir nach wie vor die Einrichtung einer Enquête-Kommission Bildung für dringlich. Der vorgelegte Gesetzentwurf macht einmal mehr deutlich, dass konsistente Strukturveränderungen mit einem klaren Auftrag für eine gerechte und leistungsfähige Schule, die die Kinder in den Mittelpunkt stellt, ansonsten nicht zu erreichen ist. Die GEW würde sich an einem derartigen Prozess konstruktiv beteiligen.

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25