Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie erweiterte Notbetreuung und eingeschränkte Schulöffnung ablaufen
Die GEW berät im regelmäßigen Austausch mit dem Kultusministerium die aktuelle Corona-Situation und nächste Schritte. Nicht immer ist man sich einig. Alle geltenden Regelungen sind auf der Homepage des Ministeriums dokumentiert.
Corona beherrscht weiterhin alle Bereiche unseres Lebens. Täglich gibt es neue Zahlen, Fragen, Antworten, Regelungen, medizinische Studien und inzwischen erste Lockerungen. Im regelmäßigen Austausch mit dem Kultusministerium berät die GEW die aktuelle Situation und nächste Schritte.
Im Vordergrund steht der Infektions- und Hygieneschutz für das Personal und für die Kinder und Jugendlichen. Da darf es keine Abstriche geben. In den ersten Wochen der Pandemie war der Blick auf das Homeschooling und die eng definierte Notbetreuung fixiert. Zu Recht.
Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass bis zu den Sommerferien und danach weder in den Schulen noch in den Kitas, auch nicht an den Hochschulen und in der Weiterbildung, Normalbetrieb möglich sein wird. Das macht tragfähige Konzepte für die Krise notwendig – einschließlich der Frage, wie es gelingen kann, unter Sicherung des Infektionsschutzes Schüler*innen aller Klassen tageweise mit reduziertem Stundenplan und in kleinen Gruppen an die Schulen zu holen. Pädagogische und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung.
Die wirtschaftlichen Aktivitäten werden schrittweise hochgefahren. Das erhöht den Druck auf die erweiterte Notbetreuung. Er wird verstärkt durch die zu großzügigen Rahmenbedingungen des Kultusministeriums. Sie ermöglichen Klassen- beziehungsweise Gruppenteiler bis zur Hälfte des Klassenteilers und der maximalen Gruppengröße. Sogar der Mindestpersonalschlüssel kann ausgesetzt werden. Die GEW appelliert an die Träger und die Schul- und Kitaleitungen, nur so viele Kinder aufzunehmen, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt und die Verantwortung tragbar ist.
Alle Regelungen des Kultusministeriums zur erweiterten Notbetreuung ab 27. April und zu den eingeschränkten Schulöffnungen ab 4. Mai sind auf der Ministeriumshomepage dokumentiert. Dort finden sich auch die Briefe des Kultusministeriums an die Schulen und die jeweils aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung.