Schul- und Kitaöffnung und Abschlussprüfungen
Wofür sich die GEW einsetzt
Am Montag öffnen Grundschulen und Kitas wieder. Auch Abschlussklassen können in Präsenz unterrichtet werden. Für die Abschlussprüfungen gibt es neue Regelungen. Die GEW setzt sich weiter für den Gesundheitsschutz ein.
Viele Lehrkräfte sehnen sich danach, wieder in Präsenz unterrichten zu können. Auch Erzieher*innen freuen sich auf ihre Kinder. Die Bedenken wegen des Gesundheitsschutzes sind allerdings nicht ausgeräumt. Die GEW erwartet, dass dem Gesundheitsschutz aller in Kitas und Schulen große Priorität eingeräumt wird.
Der Unterricht an den Grundschulen soll in Wechselform beginnen und zeitgleich wird die Notbetreuung fortgesetzt. GEW setzt sich weiterhin dafür ein, dass anderes Personal und nicht Lehrkräfte die Betreuung übernimmt. Dann könnten sich Lehrkräfte auf den Fern- und Präsenzunterricht konzentrieren. Das wäre eine große Entlastung.
Die GEW drängt weiter darauf, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Kitas und Schulen im Impfplan vorgezogen werden. Auch wenn die beste Priorisierung nichts bringt, solange Impfstoff fehlt. Weiterhin setzt sich GEW dafür ein, dass die bewilligten zwei Schnelltests pro Woche nicht nur für Lehrkräfte und Erzieher*innen, sondern auch für Schüler*innen und alle am Schul- und Kitaleben Beteiligten zur Verfügung gestellt werden – und dass so schnell wie möglich von den Schnelltests, die von medizinischem Personal in Arztpraxen oder Apotheken durchgeführt werden müssen, auf die weitaus angenehmeren Selbsttests oder Spucktests umgestellt wird. Diese Tests könnten noch vor Kita- und Schulbeginn durchgeführt werden.
Regelungen für Abschlussprüfungen
Am 19. Februar hat das Kultusministerium neue Regelungen für alle Abschlussprüfungen (berufliche und allgemeinbildende Schulen) veröffentlicht. Unter anderem erhalten Schüler*innen mehr Zeit für die schriftlichen Prüfungen und es soll nur der Stoff abgefragt werden, der ausführlich im Unterricht behandelt wurde. Korrekturverfahren wurden vereinfacht. Auch im aktuellen Schuljahr wird eine freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe nicht als „Wiederholung wegen Nichtversetzung“ gewertet.
Die GEW nennt die Hinweise des Kultusministeriums zu den Abschlussprüfungen einen richtigen Schritt und verlangt für die verbleibenden 20 Schulwochen in diesem Schuljahr eine Konzentration auf die wichtigsten Themen.
„Schülerinnen und Schüler sollten in diesem Schuljahr so viel wie möglich lernen und so wenig wie möglich geprüft werden. Wir werden weitere Regelungen brauchen, damit das Schuljahr bis zum 28. Juli möglichst gut bewältigt werden kann“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW.